Genehmigungsversagung für Feuerwerke


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 28.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.09.2021 ö 3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart



Die Kommunalverwaltungen sind nach § 24 Absatz 1 der 1. Sprengstoffverordnung berechtigt, für Privatpersonen Ausnahmen vom Verbot des Abbrennens von Feuerwerken zwischen dem 2. Januar bis 30. Dezember jeden Jahres zuzulassen. In der Vergangenheit wurden in Höchberg ca. 2 - 8 Ausnahmegenehmigungen jährlich erteilt.

Nach Abbrennen solcher Feuerwerke meldeten sich mehrmals Bürger und haben sich über die Lärmbelästigung beschwert, Familien berichteten über verängstigte Kleinkinder und Hunde- und Katzenbesitzer beschrieben die Ängste ihrer Haustiere.

Marktgemeinderat Benthe stellte schriftlich den Antrag, künftig keine Ausnahmegenehmigungen nach § 24 Absatz 1 der 1. Sprengstoffverordnung auszusprechen, da die Höchberger Bevölkerung wie vorstehend geschildert unnötigen Immissionen ausgesetzt wird. Auch die aktuelle Feinstaubdiskussion spricht gegen private Feuerwerke. Der Schutz der Allgemeinheit sollte vor dem Interesse des Einzelnen rangieren.

Aus den genannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, künftige Ausnahmegenehmigungen auf der Grundlage des § 24 Absatz 1 der 1. Sprengstoffverordnung nicht mehr zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Höchberg beschließt, künftig keine Ausnahmegenehmigungen nach § 24 Absatz 1 der 1. Sprengstoffverordnung mehr zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Datenstand vom 12.10.2021 09:16 Uhr