Verkehrsüberwachung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 26.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 26.10.2021 ö 5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart




In der Sitzung vom 25.05.2004 wurde die Einführung einer Verkehrsüberwachung für den ruhenden Verkehr vom Marktgemeinderat in Form einer Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Veitshöchheim beschlossen. Die Überwachung des fließenden Verkehrs wurde dann in der Marktgemeinderatssitzung vom 24.10.2006 entschieden.

Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs wurden 20 Stunden pro Woche vereinbart, die Überwachung des fließenden Verkehrs umfasste 20 Stunden pro Monat. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs wurde auf das Sanierungsgebiet beschränkt.  

Mit Schreiben vom 17.05.2021 wurde die Zweckvereinbarung durch die Gemeinde Veitshöchheim zum 31.12.2021 gekündigt. Grund dafür war, dass die vorgeschriebene Nachrangigkeit des Umfangs der übertragenen Aufgaben, im Verhältnis zum Umfang der entsprechenden eigenen Aufgaben der übernehmenden Gebietskörperschaft nicht mehr gegeben war. Die Gemeinde Veitshöchheim hatte insgesamt 8 Gemeinden überwacht. Daher mussten Zweckvereinbarungen von insgesamt 4 Gemeinden gekündigt werden. Dies wurde im Amtsblatt des Landkreises Würzburg am 07.07.2021 bekanntgemacht. 

Nach Prüfung und Abwägung verschiedener Optionen, eine Verkehrsüberwachung für das gesamte Ortsgebiet Höchberg ab 01.01.2022 aufzustellen, hat sich die Verwaltung für folgende Variante entschieden:

Die Überwachung des ruhenden sowie des fließenden Verkehrs soll durch einen privaten Dienstanbieter erfolgen. Dieser regelt die komplette Überwachung im Innen- und Außendienst. 

Nach Einholung von zwei Angeboten der Firma gGKVS/ESD-Verkehrsdienste und der RadarWacht GmbH hat sich die Verwaltung für das wirtschaftlichste Angebot der RadarWacht GmbH entschieden.




RadarWacht GmbH, Alfred-Nobel-Straße 20, 97080 Würzburg

Fließender Verkehr
20 Std/Monat


Miete Gerät + 
Mitarbeiter pro Std
93,70 Euro (netto)
Gesamtbetrag pro Monat
inkl. MwSt 19%
1.874,00 Euro (netto)
2.230,06 Euro (brutto)



Ruhender Verkehr
30 Std/Woche
120 Std/Monat


Mitarbeiter (Arbeitnehmerüberlassung)
+ Ausrüstung pro Std

28,00 Euro (netto)
Gesamtbetrag pro Monat
inkl. MwSt 19%
3.360,00 Euro (netto)
3.998,40 Euro (brutto)



Innendienst
15-20 Std/Monat


Mitarbeiter pro Std
(Arbeitnehmerüberlassung)
28,00 Euro (netto)
Gesamtbetrag pro Monat
inkl. MwSt 19%
560,00 Euro (netto)
666,40 Euro (brutto)



Zusatzkosten

Anfahrtspausschale 
pro Monat
-
Datenerfassungsgerätepauschale pro Monat
-
Einmalige Einrichtungsgebühr
-
Gesamt pro Monat

6.894,86 Euro (brutto)
Bearbeitung pro Verstoß
0,80 Euro
Arbeitszeitzuschlag pro Std
25 %
Fahrtkostenersatz während Dienst pro Kilometer 
-
OWIpro Programm 
Vertrag mit AKDB durch Gemeinde




Der Umfang der Überwachung für den ruhenden Verkehr wird auf 30 Stunden pro Woche erhöht. Mit dieser Stundenanzahl kann das ganze Ortsgebiet abgedeckt werden. 
Durch den Innendienst in den Räumlichkeiten der Verwaltung wäre dann auch ein Ansprechpartner für die Bürger vor Ort gewährleistet. 

In der Markgemeinderatssitzung stellt ein Vertreter der RadarWacht GmbH das Konzept der Überwachung vor. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, das Angebot der Firma RadarWacht anzunehmen, die Verkehrsüberwachung ab 01.01.2022 für den ruhenden Verkehr (30 Std./Woche) und fließenden Verkehr (20 Std./Monat) mit einem Innendienst für das Ortsgebiet Höchberg durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2021 16:19 Uhr