Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-055; Umbau eines Nebengebäudes zu einem Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3434, Bergstraße 10, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 21.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 21.09.2021 ö 1.1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.


Erläuterung:

Der Bauwerber plant das bestehende Nebengebäude in Wohnraum umzunutzen.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Nachbarbeteiligung für die Grundstücke Fl.-Nrn. 3455, 3450 fehlt. 
- Die Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwäs-serungssatzung fehlen.
- Die vorgelegten Berechnungen der Grund- und Geschossfläche entsprechen nicht der BauNVO 1990.
- Die Stellplätze sind nur 5,125 m lang geplant. Erforderlich nach gemeindlicher Stellplatzsatzung ist eine Länge von 5,50 m. Zudem fehlt der Stellplatznachweis für das Anwesen. Insbesondere kann nach den vorliegenden Unterlagen nicht nachvollzogen werden, wie viele Stellplätze für das Bestandgebäude erforderlich sind. 
- Das Statistikformular fehlt.
- Eine Aussage hinsichtlich Abstandsflächen bzw. Brandschutz wurde vom Bauherrn bzw. Planer nicht vorgenommen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da die nachgewiesenen Stellplätze nicht der gemeindlichen Stellplatzsatzung entsprechen und die Erteilung einer Befreiung nicht befürwortet werden kann. 

Die Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet des Marktes Höchberg. Der erforderlichen Befreiung nach § 144 BauGB wird ebenfalls nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.09.2021 12:21 Uhr