Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-073;
Abbruch eines Zweifamilienhauses und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 WE auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1160/3, Alte Steige 16, § 34 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschusssitzung, 16.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
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HH-Ansatz
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Aufgabenart
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Haushaltsrechtlich nicht relevant.
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Erläuterung:
Der Bauwerber plant auf dem o. g. Grundstück den Abbruch eines Zweifamilienhauses und den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 6 Wohneinheiten und Carportanlage. Die Erschließung des Bauvorhabens erfolgt von der Straße „Alte Steige“.
Beratung:
Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:
- Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück und das Umfeld als W bzw. WA-Gebiet dargestellt.
- Die Nachbarbeteiligung wurde postalisch durchgeführt, eine Zustimmung oder Ablehnung der Nachbarn ist zum jetzigen Zeitpunkt weder auf den Plänen noch Antragsformularen ersichtlich.
- Nach der BauNVO 1990 ist eine GRZ von 0,40 zulässig. Diese darf für Nebenanlagen um 50 % überschritten werden (0,60). Geplant ist eine GRZ von 0,29 und mit Nebengebäude eine GRZ von 0,58.
- Nach der BauNVO 1990 ist eine GFZ von 1,2 zulässig. Geplant ist eine GFZ von 0,72.
- Nach der Bayerischer Bauordnung ist für die Anzahl der Wohneinheiten ein Kinderspielplatz zu errichten. Dieser muss vom Bauwerber noch in den Planzeichnungen nachgewiesen werden.
Beschluss
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 16.11.2021 wird hingewiesen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.11.2021 11:41 Uhr