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HH-Ansatz
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Aufgabenart
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Haushaltsrechtlich nicht relevant.
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Erläuterung:
Im Rahmen einer Baukontrolle vom 06.05.2021 wurde durch das Landratsamt Würzburg festgestellt, dass auf dem Anwesen eine nicht genehmigte Umnutzung des 1. OG in eine Arztpraxis und des DG zu Wohnraum stattgefunden hat.
Nach den genehmigten Plänen vom 10.05.1996 befinden sich in den Geschossen folgende Nutzungen: EG-Arztpraxis, 1.OG Büroräume, DG Speicher
Der Bauwerber beantragt nun folgende Nutzungsänderung im Genehmigungsfreistellungsverfahren:
- Venenzentrum anstelle von Büro im 1.OG und
- Errichtung einer Wohnung anstelle Speicher im DG
Beratung:
Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:
- Die Nachbarn haben auf den Plänen unterschrieben, eine Eintragung im Bauantragsformular ist nicht erfolgt.
- Die Berechnungen zur GFZ und GRZ nach BauNVO 1962 fehlen.
Nach der Stellplatzberechnung des Antragstellers sind 8 Stellplätze erforderlich. Für die unveränderte Praxis im EG sind nach Baugenehmigungsbescheid vom 31.05.1996 drei Stellplätze erforderlich und für die Wohnung im Dachgeschoss zwei.
Für die neue Praxis im 1. OG berechnet der Bauwerber eine Hauptnutzfläche (HNF) von 59,26 m2, dies entspricht einem Bedarf von drei Stellplätzen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass bei der Berechnung der HNF die Flächen von Teeküche (4,68 m2), Personal (9,49 m2) und Anmeldung (25,91 m2) hier zumindest anteilig angerechnet werden müssen. Somit ergibt sich eine HNF von über 60 m2; dies entspricht einem Stellplatzbedarf von insgesamt mindestens 9 Stellplätze.
Der hier gestellte Antrag bedarf eventuell einer Befreiung von der Stellplatzsatzung (Örtliche Bauvorschrift nach Art. 81 BayBO) und kann daher nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren bearbeitet werden. Da der Antragsteller der Weiterbehandlung als Baugenehmigung für diesen Fall zugestimmt hat, werden die Unterlagen nach der heutigen Beschlussfassung an das Landratsamt Würzburg weiterleiten. Dieses wird gebeten, im Genehmigungsverfahren die Stellplatzanzahl festzulegen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Bau und Umweltausschuss dem Bauantrag zuzustimmen.