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HH-Ansatz
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Aufgabenart
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Haushaltsrechtlich nicht relevant.
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Erläuterung:
Der Neubau eines 5-Familien- sowie eines 3-Familienwohnhauses mit Carportanlage auf dem o. g. Grundstück wurde vom Bau- und Umweltausschuss in seinen Sitzungen vom 10.02.2019 sowie vom 13.07.2021 beraten. Die jeweiligen Beschlussfassungen sind nachfolgend abgedruckt:
Beschlussfassung vom 10.12.2019
„Einer Bebauung des Grundstückes mit fünf Wohneinheiten, zehn Stellplätzen, einer GRZ von 0,35/0,61 sowie einer GFZ von 0,49 wird zugestimmt. Die Einfahrtssituation und die Anordnung des Stellplatzes Nr. 7 sind nochmals zu prüfen und mit dem Bauantrag funktional nachzuweisen.
Abstimmung: 10 : 0
Auf Grund der schwierigen Verkehrsverhältnisse in der „Alten Steige“ wird seitens des Gremiums darum gebeten, mit dem Eigentümer des Grundstückes Fl.-Nr. 1265/6 Kontakt bezüglich der Abtretung einer Teilfläche für die Verbreiterung der Straße (Ausweich- bzw. Wartefläche) aufzunehmen.“
Beschlussfassung vom 13.07.2021
„Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da er sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Das geplante Bauvorhaben ist nach Auffassung des Marktes Höchberg städtebaulich nicht vertretbar, auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen und den öffentlichen Belangen.
Abstimmung: 10 : 0“
Da nach der Beschlussfassung vom 13.07.2021 vom Bauherrn weiter an der vom Bau- und Umweltausschuss als zu massiv empfundenen Bebauung des Grundstückes weiter festgehalten wurde, musste der Bauantrag mit dem nicht erteilten gemeindlichen Einvernehmen an das Landratsamt Würzburg weitergeleitet werden.
Von dortiger Seite wurde nun mit Schreiben vom 04.11.2021 mitgeteilt, dass das Landratsamt Würzburg die Rechtsauffassung des Marktes Höchberg, dass sich das Gebäude hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksteilfläche, die überbaut werden soll, nicht in die nähere Umgebung einfügt, nicht teilt.
Im Ergebnis wurde vom Landratsamt Würzburg festgestellt, dass sich das Bauvorhaben mit seiner starken Fassadengliederung gemäß § 34 BauGB einfügt und die in der Stellungnahme des Marktes Höchberg aufgeführten Ablehnungsgründe, teils durch Umplanung, entkräftet wurden.
So wurde im Bereich der Zufahrt zur Tiefgarage Rübezahlweg eine Umplanung vorgenommen, so dass die Absturzsicherung inklusive Stützwand die zulässige Gesamthöhe von 2,00 m unterschreitet und demzufolge hier keine Abstandsflächen anfallen. Zudem ist durch die Abschrägung der Zufahrt sowie der vorhandenen Straßenbreite von 6,00 m eine ausreichende Zu- und Abfahrt gewährleistet.