Richtlinien für die Gewährung von freiwilligen Zuwendungen an die örtlichen Vereine und Organisationen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 26.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 26.03.2019 ö 3

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat letztmals in seiner Sitzung am 20.03.2018 die Richtlinie für die Gewährung von freiwilligen Zuwendungen an die örtlichen Vereine und Organisationen für das Kalenderjahr 2018 beschlossen.

Ebenso wurde festgelegt, im Jahr 2019 über die Verlängerung der Richtlinien gleichzeitig für die Kalenderjahre 2019 und 2020 zu beschließen.

Die Vereinsförderung belief sich für die Jahre 2014 bis 2018 ohne Jubiläumszuwendungen auf folgende Beiträge:


2014
27.765,00 €
2015
27.690,00 €
2016
27.913,50 €
2017
28.499,00 €
2018
29.239,00 €

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Richtlinien für die Gewährung von freiwilligen Zuwendungen an die örtlichen Vereine und Organisationen für die Kalenderjahre 2019 zu verlängern.

Die Verwaltung wird künftig ermächtigt, die Vereinsförderung im festgelegten Umfang selbständig zu entscheiden. Jährlich wird im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss ein kurzer Bericht über die Vereinsförderung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderätin Magdalena Roßbach ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

Datenstand vom 11.04.2019 11:35 Uhr