Vollzug des Bay. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG); Weitergabe von Bundesmitteln an Kindertageseinrichtungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 30.04.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes verpflichtet, sich an der Betriebskostenförderung zum bedarfsgerechten Ausbau für unter Dreijährige (Bundesmittel) zu beteiligen.
Für das bereits abgerechnete Bewilligungsjahr 2017 lagen die Bundesmittel bei insgesamt 142.483,56 €. Die Mittel wurden vom Markt Höchberg 1:1 an die jeweiligen Kindertageseinrichtungen weitergegeben.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Betriebskostenförderung für den bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zu verwenden. Demnach wäre der Markt Höchberg nicht verpflichtet, die Bundesmittel an die Einrichtungen weiterzugeben.
Da die Kindertageseinrichtungen jedoch auf die finanziellen Mittel angewiesen sind und das Defizit möglichst geringgehalten werden soll, wird vorgeschlagen, die Bundesmittel auch zukünftig an die Einrichtungen weiterzuleiten.
1. Bürgermeister Peter Stichler übernimmt wieder den Vorsitz.
Der Tagesordnungspunkt wird
zurückgestellt. Der Sachverhalt wird mit belastbaren Zahlen in einer der nächsten Sitzungen des Marktgemeinderates wieder auf die Tagesordnung gesetzt.
Datenstand vom 22.05.2019 09:03 Uhr