Vollzug des Bay. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG); Anwendung des Gewichtungsfaktors 2,0


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 30.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 30.07.2019 ö 2

Sachverhalt

Nach Art. 21 Abs. 5 Satz 1 des Bay. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) werden Kinder unter drei Jahren grundsätzlich mit einem Gewichtungsfaktor von 2,0 gefördert.

Vollendet ein Kind in einer Kinderkrippe das dritte Lebensjahr, gilt der Gewichtungsfaktor 2,0 bis zum Ende des Kindergartenjahres (Art. 21 Abs. 5 Satz 5 BayKiBiG).

Wird das dritte Lebensjahr von einem Kind in einer anderen Kindertageseinrichtung (z.B. Kindergarten, Kinderhaus) vollendet, besteht nach Art. 21 Abs. 5 Satz 5 BayKiBiG die Möglichkeit, weiterhin den Gewichtungsfaktor 2,0 bis zum Ende des Kindergartenjahres zu leisten. Alternativ kann bereits der Faktor 1,0 (Regelförderung) angewendet werden.
Der Freistaat fördert je nach Entscheidung in gleicher Höhe.

Aus Sicht der Verwaltung wird es als sinnvoll erachtet, dass der Gewichtungsfaktor von 2,0 Einrichtungsunabhänigig auch nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Ende des Kindergartenjahres geleistet wird, um die Abdeckung des höheren Personalaufwands zu gewährleisten.

Es wird deshalb vorgeschlagen, dass der Gewichtungsfaktor 2,0 auch nach Vollendung des dritten Lebensjahres unabhängig von der Einrichtungsform bis zum Ende des Kindergartenjahres geleistet wird.

Der Marktgemeinderat hat bereits in seiner Sitzung vom 24.07.2007 auf Antrag von St. Norbert und Mariä Geburt beschlossen, den Faktor 2,0 bis zum Ende des Kindergartenjahres zu leisten. An diesem Beschluss sollte festgehalten werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, auch bei Vollendung des dritten Lebensjahres unabhängig von der Einrichtungsform den Gewichtungsfaktor 2,0 bis zum Ende des Kindergartenjahres weiter zu leisten. Es wird am Beschluss des Marktgemeinderates vom 24.07.2007 festgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.09.2019 11:55 Uhr