Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Nahversorgung Hexenbruch" | Würdigung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 30.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 30.07.2019 ö 3

Sachverhalt

Durch den Wegfall des Lebensmitteleinzelhandels am DERAG-Zentrum besteht für die Bürger des Hexenbruches keine Möglichkeit der Nahversorgung mehr. Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 11.12.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorgung Hexenbruch“ beschlossen. Dieser Beschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB am 12.03.2019 ortsüblich bekannt gemacht und das weitere Verfahren durchgeführt. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes war in der Zeit vom 16.05.2019 bis einschließlich 21.06.2019 im Rathaus zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegen. Seitens der Öffentlichkeit wurde keine Anregungen, Bedenken und Hinweise vorgebracht.

Parallel hierzu wurden folgende Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden mit Schreiben vom 13.05.2019 über den Bebauungsplanentwurf informiert und um eine Stellungnahme bis zum 21.06.2019 gebeten:

Behörde,
Träger öffentlicher Belange,
Nachbargemeinde
Antwort
vom
Anregungen, Einwendungen, Hinweise
Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Würzburg
21.06.2019
TOP 3.1
Landratsamt Main-Spessart, Regionaler Planungsverband, Karlstadt
24.06.2019
TOP 3.2
Landratsamt Würzburg
21.06.2019
TOP 3.3
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Würzburg
12.06.2019
TOP 3.4
Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Servicestelle Würzburg, Aschaffenburg
07.06.2019
TOP 3.5
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Memmelsdorf
Keine Äußerung innerhalb der Frist
Mainfranken Netze GmbH, Würzburg
25.05.2019
TOP 3.6
Deutsche Telekom Technik GmbH, Würzburg
16.05.2019
TOP 3.7
Kabel Deutschland Holding AG
Keine Äußerung innerhalb der Frist
Staatliches Bauamt, Würzburg
Keine Anregungen und Hinweise
Kreisbrandrat Reitzenstein, Würzburg
Keine Äußerung innerhalb der Frist
„Team Orange“ - Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg
Keine Äußerung innerhalb der Frist
Bund Naturschutz in Bayern e. V., Würzburg
20.06.2019
TOP 3.8
Landesbund für Vogelschutz, Veitshöchheim
Keine Äußerung innerhalb der Frist
Markt Zell
Keine Anregungen und Hinweise

Es ist davon auszugehen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange der Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange, die innerhalb der gesetzten Frist von ihrem Recht, sich zur Planung zu äußern, keinen Gebrauch gemacht haben, oder die sich einverstanden mit der Planung geäußert haben bzw. die die Planung ohne Anregungen und Hinweise zur Kenntnis genommen haben, nicht berührt werden.

Von den Trägern öffentlicher Belange haben sich die unter TOP 3.1 bis 3.8 aufgeführten Stellen schriftlich geäußert und Anregungen und Hinweise vorgetragen. Diese sind beschlussmäßig zu behandeln.

Datenstand vom 13.09.2019 11:55 Uhr