Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan "Nahversorgung Hexenbruch" | Würdigung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 30.07.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Durch den Wegfall des Lebensmitteleinzelhandels am DERAG-Zentrum besteht für die Bürger des Hexenbruches keine Möglichkeit der Nahversorgung mehr. Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 11.12.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorgung Hexenbruch“ beschlossen. Dieser Beschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB am 12.03.2019 ortsüblich bekannt gemacht und das weitere Verfahren durchgeführt. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes war in der Zeit vom 16.05.2019 bis einschließlich 21.06.2019 im Rathaus zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegen. Seitens der Öffentlichkeit wurde keine Anregungen, Bedenken und Hinweise vorgebracht.
Parallel hierzu wurden folgende Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden mit Schreiben vom 13.05.2019 über den Bebauungsplanentwurf informiert und um eine Stellungnahme bis zum 21.06.2019 gebeten:
Behörde,
Träger öffentlicher Belange,
Nachbargemeinde
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Antwort
vom
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Anregungen, Einwendungen, Hinweise
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Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Würzburg
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21.06.2019
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TOP 3.1
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Landratsamt Main-Spessart, Regionaler Planungsverband, Karlstadt
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24.06.2019
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TOP 3.2
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Landratsamt Würzburg
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21.06.2019
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TOP 3.3
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Würzburg
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12.06.2019
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TOP 3.4
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Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Servicestelle Würzburg, Aschaffenburg
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07.06.2019
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TOP 3.5
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Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Memmelsdorf
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Keine Äußerung innerhalb der Frist
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Mainfranken Netze GmbH, Würzburg
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25.05.2019
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TOP 3.6
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Deutsche Telekom Technik GmbH, Würzburg
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16.05.2019
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TOP 3.7
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Kabel Deutschland Holding AG
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Keine Äußerung innerhalb der Frist
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Staatliches Bauamt, Würzburg
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Keine Anregungen und Hinweise
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Kreisbrandrat Reitzenstein, Würzburg
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Keine Äußerung innerhalb der Frist
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„Team Orange“ - Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg
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Keine Äußerung innerhalb der Frist
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Bund Naturschutz in Bayern e. V., Würzburg
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20.06.2019
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TOP 3.8
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Landesbund für Vogelschutz, Veitshöchheim
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Keine Äußerung innerhalb der Frist
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Markt Zell
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Keine Anregungen und Hinweise
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Es ist davon auszugehen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange der Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange, die innerhalb der gesetzten Frist von ihrem Recht, sich zur Planung zu äußern, keinen Gebrauch gemacht haben, oder die sich einverstanden mit der Planung geäußert haben bzw. die die Planung ohne Anregungen und Hinweise zur Kenntnis genommen haben, nicht berührt werden.
Von den Trägern öffentlicher Belange haben sich die unter TOP 3.1 bis 3.8 aufgeführten Stellen schriftlich geäußert und Anregungen und Hinweise vorgetragen. Diese sind beschlussmäßig zu behandeln.
Datenstand vom 13.09.2019 11:55 Uhr