Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Bebauungsplan "Nahversorgung Hexenbruch" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH, Würzburg vom 16.05.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 30.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 30.07.2019 ö 3.7

Sachverhalt

Originaltext der Stellungnahme:

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte im Sinne von § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben.

Zum Bebauungsplan nehmen wir wie folgt Stellung:
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes "Nahversorgung Hexenbruch" bestehen unsererseits grundsätzlich keine Einwände.
Im bzw. am Rande des Geltungsbereiches befinden sich Telekommunikationslinien unseres Unternehmens, welche im beigefügten Bestandsplan ersichtlich sind.
Hierbei möchten wir speziell auf die vorhandene Hauszuführung für das Anwesen "Rudolf-Harbig-Platz 3" (Mainlandzentrum) hinweisen.
Unter dem Punkt 8 "Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen und Abstandsflächen" des Begründungsentwurfes wird von einem möglichen Gebäudeabstand zwischen dem geplanten Nahversorgungszentrum und der MainlandhalIe von 1,60 m gesprochen, welcher evtl. eine Kollision mit unseren vorhandenen Telekommunikationslinien nach sich ziehen könnte, da diese einen Abstand von ca. 2,30 m zur Mainlandhalle aufweisen (siehe beigefügten Detailplan).
Wir bitten daher, die Baugrenzen dementsprechend anzupassen und verweisen hiermit auf das grundsätzliche Rücksichtnahmegebot bei vorhandenen, dem öffentlichen Telekommunikationsverkehr dienenden Telekommunikationslinien.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013; siehe insbesondere Abschnitt 6, zu beachten.
Die Versorgung des Planbereiches ist über das bestehende Leitungsnetz sichergestellt.

Zum Zweck der Koordinierung bitten wir um rechtzeitige Mitteilung von Maßnahmen, welche im Geltungsbereich stattfinden werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass grundsätzlich keine Einwände gegen den Bebauungsplan bestehen.

Die Hinweise zu vorhandenen Telekommunikationslinien werden zur Kenntnis genommen, betreffen jedoch nicht die Regelungen der Bauleitplanung, sondern das Bauvorhaben selbst.
Bei der Telekommunikationslinie für das Anwesen „Rudolf-Harbig-Platz 2“ handelt es sich um einen Hausanschluss. Im Rahmen der Baumaßnahme wird geprüft, ob die Leitung ggf. geringfügig verlegt werden muss. Allein durch eine Verlegung der Baugrenzen ist eine Kollision mit der Telekommunikationslinie nicht auszuschließen, da die Baugrube in der Regel über die Baugrenzen hinausgeht.
Ein textlicher Hinweis auf den einzuhaltenden Mindestabstand von 2,50 m wurde bereits in die Planzeichnung aufgenommen.
Ergänzend wird vom Gremium zur Kenntnis genommen, dass die Versorgung des Planbereiches über das bestehende Leitungsnetz gesichert ist.
Eine Information über die Koordination von baulichen Maßnahmen im Geltungsbereich ist nicht Inhalt der Bauleitplanung, sondern des Bauvorhabens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.09.2019 11:55 Uhr