Originaltext der Stellungnahme:
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte im Sinne von § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben.
Zum Bebauungsplan nehmen wir wie folgt Stellung:
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes "Nahversorgung Hexenbruch" bestehen unsererseits grundsätzlich keine Einwände.
Im bzw. am Rande des Geltungsbereiches befinden sich Telekommunikationslinien unseres Unternehmens, welche im beigefügten Bestandsplan ersichtlich sind.
Hierbei möchten wir speziell auf die vorhandene Hauszuführung für das Anwesen "Rudolf-Harbig-Platz 3" (Mainlandzentrum) hinweisen.
Unter dem Punkt 8 "Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen und Abstandsflächen" des Begründungsentwurfes wird von einem möglichen Gebäudeabstand zwischen dem geplanten Nahversorgungszentrum und der MainlandhalIe von 1,60 m gesprochen, welcher evtl. eine Kollision mit unseren vorhandenen Telekommunikationslinien nach sich ziehen könnte, da diese einen Abstand von ca. 2,30 m zur Mainlandhalle aufweisen (siehe beigefügten Detailplan).
Wir bitten daher, die Baugrenzen dementsprechend anzupassen und verweisen hiermit auf das grundsätzliche Rücksichtnahmegebot bei vorhandenen, dem öffentlichen Telekommunikationsverkehr dienenden Telekommunikationslinien.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013; siehe insbesondere Abschnitt 6, zu beachten.
Die Versorgung des Planbereiches ist über das bestehende Leitungsnetz sichergestellt.
Zum Zweck der Koordinierung bitten wir um rechtzeitige Mitteilung von Maßnahmen, welche im Geltungsbereich stattfinden werden.