Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Bebauungsplan "Nahversorgung Hexenbruch" | Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 30.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 30.07.2019 ö 3.9

Sachverhalt

Da mit den vorgenannten Beschlüssen keine Änderung des Planes bzw. dessen Anlagen veranlasst ist (lediglich redaktionelle Änderungen/Ergänzungen), kann nun der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Mit der auf die Beschlussfassung folgenden ortsüblichen Bekanntmachung des Satzun gsbeschlusses nach § 10 Abs. 3 BauGB ist das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorgung Hexenbruch“ abgeschlossen und die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeigeführt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, den vom Büro Wegner Stadtplanung, Tiergartenstraße 4c, 97209 Veitshöchheim ausgearbeiteten Bebauungsplan „Nahversorgung Hexenbruch“ vom 11.12.2018 in der Fassung vom 30.7.2019 mit Begründung als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.09.2019 11:55 Uhr