Die Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung sind von den Nutzern zu tragen. Das Kostendeckungsprinzip besagt, dass das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken soll (sog. Kostendeckungsgebot). Weiterhin legt das Kostendeckungsprinzip fest, dass das Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Kosten nicht überschreiten soll (sog. Kostenüberschreitungsverbot).
Die laufenden Kosten der Wasserversorgung sind bereits in der mittelfristigen Finanzplanung (bis 2022) des Haushaltsplans 2019 enthalten. Die Abschreibungen und Auflösungen wurden den Anlagennachweisen der Marktgemeinde entnommen.
Gebührenentwicklung
Die Wassergebühr wurde letztmalig zum 01.11.2017 um 35 Cent auf 2,59 €/m³ erhöht. Eine Übersicht über die Gebührenentwicklung gibt folgende Tabelle. Zudem wurde zum 01.11.2011 erstmals eine Grundgebühr auf Wasserzähler in Höhe von 24,00 €/ Jahr eingeführt.
Rechnungsergebnisse der Vorjahre
Nach derzeitiger Rechtslage sind die Rechnungsergebnisse der Vorjahre durch eine periodengerechte Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben entsprechend zu korrigieren. Sich danach ergebende Überdeckungen (Gewinne) müssen innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden. Unterdeckungen können ausgeglichen werden. Die Entscheidung über den Ausgleich obliegt dem Gemeinderat.
Ein Ausgleich von Über- und Unterdeckungen muss durch konkrete Einstellung in künftige Gebührenkalkulationen erfolgen.
Es sind folgende Kostenunter- und -überdeckungen entstanden:
Haushaltsjahr 2018
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59.402,59 €
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Haushaltsjahr 2017
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- 148.577,16 €
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Insgesamt
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-89.174,57 €
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Entwicklung im laufenden Jahr
Das laufende Jahr 2019 wird wieder mit einem hohen Defizit von ca. 100.000 Euro abschließen. Ein Grund hierfür ist die Erhöhung des Wassereinkaufspreises vom Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain um 15 ct pro m³ Wasser seit dem 01.01.2019. Aus diesem Grund soll der letzte Kalkulationszeitraum auf zwei Jahre verkürzt werden.
Gebührenkalkulation
Es ist rechtlich zulässig, dass die Gebührenkalkulation einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren umfasst. Um einigermaßen solide Berechnungsgrundlagen zu erhalten, wurde ein dreijähriger Kalkulationszeitraum gewählt.
Im Kalkulationszeitraum wird mit einer Wassereinkaufsmenge von 500.000 m² und einer Wasserverkaufsmenge von 445.600 m³ gerechnet. In den letzten Jahren stagniert die Wasserverkaufsmenge. Seit dem Jahr 2010 hat sie sich zwischen 423.000 m³ – 457.000 m³ bewegt. Bei steigender Kostenstruktur führt eine gleichbleibende Verkaufsmenge zu höheren Verbrauchsgebühren.
Die errechnete Gebührenobergrenze von 2,94 €/m³ wurde für einen mehrjährigen Zeitraum mit Ausgleich der Unterdeckung der letzten Jahre ermittelt. Durch die einheitliche Gebühr für den gesamten Kalkulationszeitraum werden Gebührenschwankungen vermieden.
Bei der Ermittlung der Wassergebühr für den Zeitraum 01.11.2019 bis 31.10.2022 wurden folgende Parameter zu Grunde gelegt:
Kalkulation bei gleichbleibender Grundgebühr
Gesamtdeckungsbedarf A
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3.841.330 €
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Ergebnis 01.11.2017 – 31.10.2019
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89.174 €
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Gesamtdeckungsbedarf B:
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3.930.504 €
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Frischwassermenge (445.600 m³/Jahr x 3 Jahre):
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1.336.800 m³
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Kostendeckende Gebühr inkl. Ergebnisse der Vorjahre
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2,94 €/m³
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Alternativberechnung ohne Ergebnisse der Vorjahre
Gesamtdeckungsbedarf A
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3.841.330 €
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Frischwassermenge (445.600 m³/Jahr x 3 Jahre):
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1.336.800 m³
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Kostendeckende Gebühr inkl. Ergebnisse der Vorjahre
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2,87 €/m³
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Kalkulation bei steigender Grundgebühr
Q3 in m³/h
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Anzahl in Höchberg
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Gebühr bisher pro Jahr und Zähler
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Gebühr neu pro Jahr und Zähler
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4
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2861
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24,00 €
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30,00 €
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10
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19
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57,60 €
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72,00 €
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16
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8
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96,00 €
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120,00 €
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25
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13
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480,00 €
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600,00 €
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63
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4
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768,00 €
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960,00 €
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100
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1
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960,00 €
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1.200,00 €
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250
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1
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1.440,00 €
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1.800,00 €
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Summe
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2907
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Gesamtdeckungsbedarf A
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3.758.930 €
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Ergebnis 01.11.2017 – 31.10.2019
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89.174 €
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Gesamtdeckungsbedarf B:
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3.848.104 €
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Frischwassermenge (445.600 m³/Jahr x 3 Jahre):
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1.336.800 m³
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Kostendeckende Gebühr inkl. Ergebnisse der Vorjahre
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2,88 €/m³
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Alternativ ohne Ergebnisse der Vorjahre
Gesamtdeckungsbedarf A
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3.758.930 €
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Frischwassermenge (445.600 m³/Jahr x 3 Jahre):
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1.336.800 m³
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Kostendeckende Gebühr inkl. Ergebnisse der Vorjahre
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2,81 €/m³
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Es wird vorgeschlagen, die Gebührenunterdeckung in die Gebührenkalkulation nicht einzustellen und somit nicht auszugleichen.
Fazit
Bei einer prognostizierten jährlichen Abwassermenge von 445.600 m³ und den in der Kalkulation zu Grunde gelegten Einnahmen und Ausgaben ist die derzeitige Gebühr von 2,59 Euro/m³ (netto) nicht mehr kostendeckend. Eine Gebührenerhöhung ist deshalb notwendig. Hauptursächlich hierfür ist die Erhöhung des Wassereinkaufspreises um 15 ct pro m³.
Die weitere Entwicklung der Wassergebühr wird in den Folgejahren vom notwendigen Instand- und Unterhaltungsaufwand als auch von den künftig zu veranschlagenden Wassermengen abhängen. Meist werden nicht alle Maßnahmen, die im Finanzplan vorgesehen sind, umgesetzt. Vor allem aber kann wieder eine Erhöhung des Wassereinkaufspreises vom Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain auf den Markt Höchberg zukommen und negative Auswirkungen auf unsere Wassergebühr haben.
Aus diesen Gründen wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Wassergebühr zum 01.11.2019 zu erhöhen. Entweder verbunden mit einer Grundgebührenerhöhung auf 2,81 Euro/m³ oder bei gleichbleibender Grundgebühr auf 2,87 Euro/m³.
Im Zuge der Satzungsänderung wird des Weiteren vorgeschlagen, die Gebühr für den Bauwasserzähler in Höhe von 60,00 € pro angefangenen Monat zu erheben. Bisher wurde dieser taggenau abgerechnet.