Gebührenkalkulation Abwasser


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 30.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 30.07.2019 ö 5

Sachverhalt

Grundsätzliches

Die Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung sind von den Nutzern zu tragen. Das Kostendeckungsprinzip besagt, dass das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken soll (sog. Kostendeckungsgebot). Weiterhin legt das Kostendeckungsprinzip fest, dass das Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Kosten nicht überschreiten soll (sog. Kostenüberschreitungsverbot).

Die laufenden Kosten der Abwasserbeseitigung sind bereits in der mittelfristigen Finanzplanung (bis 2022) des Haushaltsplans 2019 enthalten. Die Abschreibungen und Auflösungen wurden den Anlagennachweisen der Marktgemeinde entnommen.
Zur Ermittlung der Abwassermenge wird die verkaufte Frischwassermenge als Wahrscheinlichkeitsmaßstab herangezogen. Für die Jahre 2019 bis 2022 wird mit einem Wasserverbrauch von 445.600 m³ gerechnet; dies entspricht dem Durchschnittsverbrauch der vergangenen Jahre.

Zusammen mit dem Sachverständigenbüro Schneider & Zajontz wurde die Benutzungsgebühr für die öffentliche Entwässerungseinrichtung neu kalkuliert.


Gebührenentwicklung

Die Abwassergebühr wurde letztmalig zum 01.11.2016 von 2,45 €/m³ auf 2,80 €/m³ erhöht (MGR 26.07.2016). Eine Übersicht über die Gebührenentwicklung gibt folgende Tabelle:

Die Gebührenerhöhungen erfolgten zum 01.03.2006, zum 01.01.2014 und zum 01.11.2016.


Rechnungsergebnisse der Vorjahre

Nach derzeitiger Rechtslage sind die Rechnungsergebnisse der Vorjahre durch eine periodengerechte Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben entsprechend zu korrigieren. Sich danach ergebende Überdeckungen (Gewinne) müssen innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden. Unterdeckungen können ausgeglichen werden. Die Entscheidung über den Ausgleich obliegt dem Gemeinderat.

Es sind folgende Kostenunter- und -überdeckungen entstanden:

Wirtschaftsjahr 2016
-14.909,75 €
Wirtschaftsjahr 2017
108.027,11 €
Wirtschaftsjahr 2018
122.129,25 €
Insgesamt
215.246,61 €

Entwicklung im laufenden Wirtschaftsjahr

Das laufende Wirtschaftsjahr (01.11.2018 – 31.10.2019) schließt voraussichtlich mit einer Überdeckung von ca. 47.000 € ab.


Gebührenkalkulation

Es ist rechtlich zulässig, dass die Gebührenkalkulation einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren umfasst. Um einigermaßen solide Berechnungsgrundlagen zu erhalten, wurde ein dreijähriger Kalkulationszeitraum gewählt.
Im Kalkulationszeitraum wird mit einer Abwassermenge (Bemessungsgrundlage = Wasserverkaufsmenge) von 445.600 m³ gerechnet. In den letzten Jahren stagniert die Wasserverkaufsmenge.

Die errechnete Gebührenobergrenze von 2,75 €/m³ wurde für einen mehrjährigen Zeitraum mit Ausgleich der Überdeckung der letzten Jahre ermittelt. Durch die einheitliche Gebühr für den gesamten Kalkulationszeitraum werden Gebührenschwankungen vermieden.

Bei der Ermittlung der Abwassergebühr für den Zeitraum 01.11.2019 bis 31.10.2022 wurden folgende Parameter zu Grunde gelegt:

Gesamtdeckungsbedarf A
3.888.290 €
Ergebnis 2016 – 2018
215.247 €

Gesamtdeckungsbedarf B:
3.673.043 €


Frischwassermenge (445.600 m³/Jahr x 3 Jahre):
1.336.800 m³
Kostendeckende Gebühr inkl. Ergebnisse der Vorjahre
2,75 €/m³


Fazit

Bei einer prognostizierten jährlichen Abwassermenge von 445.600 m³ und den in der Kalkulation zu Grunde gelegten Einnahmen und Ausgaben sowie dem aufgelösten Überschuss des vorherigen Kalkulationszeitraums ist die derzeitige Gebühr von 2,80 €/m³ zu hoch. Eine Gebührenüberdeckung ist jedoch nicht zulässig. Die Abwassergebühr wäre somit auf 2,75 €/m³ zu senken.

Die weitere Entwicklung der Abwassergebühr wird in den Folgejahren vom   notwendigen Instand- und Unterhaltungsaufwand als auch von den künftig zu veranschlagenden Abwassermengen abhängen.

Aus diesem Grund wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Abwassergebühr zum 01.11.2019 auf 2,75 €/ m³ zu senken.

Beschluss

1.) Der Kalkulation der Abwassergebühr vom 01.11.2019 bis 31.10.2022 einschließlich der Schätzungen der voraussichtlichen Erlöse, Aufwendungen und Abwassermengen wird zugestimmt.

2.) Die Kostenüberdeckung der Jahre 2016 bis 2018 wird aufgelöst.

3.) Der Gemeinderat beschließt, die Einleitungsgebühr für die Benutzung der Kläranlage zum 01.11.2019 auf 2,75 €/m³ zu senken. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung ist wie folgt zu ändern:



Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Höchberg
vom ….
(1. Änderungssatzung)


Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Höchberg folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:


§ 1

§ 10 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
Die Gebühr beträgt 2,75 Euro pro Kubikmeter Abwasser.


§ 2
Diese Änderungssatzung tritt zum 1. November 2019 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.09.2019 11:55 Uhr