Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Büro- und Geschäftshaus Höchberg | Winterleitenweg 1" | Würdigung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 30.07.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.04.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Büro- und Geschäftshaus Höchberg | Winterleitenweg
1“ beschlossen. Dieser Beschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB am 21.12.2017 ortsüblich bekannt gemacht und das weitere Verfahren durchgeführt. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes war in der Zeit vom 24.01.2018 bis zum 28.02.2018 sowie vom 23.04.2019 bis einschließlich 24.05.2019 im Rathaus zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegen. Seitens der Öffentlichkeit wurde keine Anregungen vorgebracht.
Parallel zu den vorgenannten Beteiligungsverfahren wurden folgende Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden über den Bebauungsplanentwurf informiert und um eine Stellungnahme gebeten:
Behörde,
Träger öffentlicher Belange,
Nachbargemeinde
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Antwort
vom
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Anregungen, Einwendungen, Hinweise
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Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Würzburg
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Keine Anregungen und Hinweise
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Landratsamt Würzburg
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24.05.2019
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TOP 7.1
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Staatliches Bauamt, Würzburg
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23.04.2019
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TOP 7.2
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Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Servicestelle Würzburg, Aschaffenburg
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23.05.2019
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TOP 7.3
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Mainfranken Netze GmbH, Würzburg
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07.05.2019
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TOP 7.4
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Deutsche Telekom Technik GmbH, Würzburg
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29.04.2019
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TOP 7.5
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Kabel Deutschland Holding AG, Unterföhring
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23.04.2019
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TOP 7.6
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Bund Naturschutz in Bayern e. V., Würzburg
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Keine Äußerung innerhalb der Frist
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Landesbund für Vogelschutz, Veitshöchheim
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Keine Äußerung innerhalb der Frist
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Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Memmelsdorf
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Keine Äußerung innerhalb der Frist
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Kreisbrandrat Reitzenstein, Würzburg
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Keine Äußerung innerhalb der Frist
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„Team Orange“ - Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg
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Keine Äußerung innerhalb der Frist
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Es ist davon auszugehen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange der Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange, die innerhalb der gesetzten Frist von ihrem Recht, sich zur Planung zu äußern, keinen Gebrauch gemacht haben, oder die sich einverstanden mit der Planung geäußert haben bzw. die die Planung ohne Anregungen und Hinweise zur Kenntnis genommen haben, nicht berührt werden.
Von den Trägern öffentlicher Belange haben sich die unter TOP 7.1 bis 7.6 aufgeführten Stellen schriftlich geäußert und Anregungen und Hinweise vorgetragen. Diese sind beschlussmäßig zu behandeln.
Datenstand vom 13.09.2019 11:55 Uhr