Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Büro- und Geschäftshaus Höchberg | Winterleitenweg 1" | Würdigung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 30.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 30.07.2019 ö 7

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.04.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Büro- und Geschäftshaus Höchberg | Winterleitenweg  1“ beschlossen. Dieser Beschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB am 21.12.2017 ortsüblich bekannt gemacht und das weitere Verfahren durchgeführt. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes war in der Zeit vom 24.01.2018 bis zum 28.02.2018 sowie vom 23.04.2019 bis einschließlich 24.05.2019 im Rathaus zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegen. Seitens der Öffentlichkeit wurde keine Anregungen vorgebracht.

Parallel zu den vorgenannten Beteiligungsverfahren wurden folgende Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden über den Bebauungsplanentwurf informiert und um eine Stellungnahme gebeten:

Behörde,
Träger öffentlicher Belange,
Nachbargemeinde
Antwort
vom
Anregungen, Einwendungen, Hinweise
Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Würzburg
Keine Anregungen und Hinweise
Landratsamt Würzburg
24.05.2019
TOP 7.1
Staatliches Bauamt, Würzburg
23.04.2019
TOP 7.2
Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Servicestelle Würzburg, Aschaffenburg
23.05.2019
TOP 7.3
Mainfranken Netze GmbH, Würzburg
07.05.2019
TOP 7.4
Deutsche Telekom Technik GmbH, Würzburg
29.04.2019
TOP 7.5
Kabel Deutschland Holding AG, Unterföhring
23.04.2019
TOP 7.6
Bund Naturschutz in Bayern e. V., Würzburg
Keine Äußerung innerhalb der Frist
Landesbund für Vogelschutz, Veitshöchheim
Keine Äußerung innerhalb der Frist
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Memmelsdorf
Keine Äußerung innerhalb der Frist
Kreisbrandrat Reitzenstein, Würzburg
Keine Äußerung innerhalb der Frist
„Team Orange“ - Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg
Keine Äußerung innerhalb der Frist

Es ist davon auszugehen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange der Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange, die innerhalb der gesetzten Frist von ihrem Recht, sich zur Planung zu äußern, keinen Gebrauch gemacht haben, oder die sich einverstanden mit der Planung geäußert haben bzw. die die Planung ohne Anregungen und Hinweise zur Kenntnis genommen haben, nicht berührt werden.

Von den Trägern öffentlicher Belange haben sich die unter TOP 7.1 bis 7.6 aufgeführten Stellen schriftlich geäußert und Anregungen und Hinweise vorgetragen. Diese sind beschlussmäßig zu behandeln.

Datenstand vom 13.09.2019 11:55 Uhr