Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Büro- und Geschäftshaus Höchberg | Winterleitenweg 1" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes, Würzburg vom 23.04.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 30.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 30.07.2019 ö 7.2

Sachverhalt

Stellungnahmen:

Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 21.02.2018, GZ. S23-4622-23416, die weiterhin Gültigkeit hat.

Stellungnahme vom 21.02.2018:

zur Aufstellung des im Betreff genannten Bebauungsplanes des Marktes Höchberg nimmt das Bauamt wie folgt Stellung:
  1. Dem Baugrundstück unmittelbar nach Osten benachbart, befindet sich eine durch das Staatliche Bauamt Würzburg verwaltete Fußgängerbrücke über die B 8. Das südliche Brückenfeld sowie der Treppenturm verlaufen ohne Abstand zur Grundstücksgrenze. Für die laufende Bauwerksunterhaltung werden regelmäßig Besichtigungsgeräte (Hubsteiger, Gerüst) eingesetzt.
Das geplante Bauvorhaben weist einen Grenzabstand von 3,0 m auf, in Teilbereichen nur ca. 2,0 m. Aufgrund der beengten Verhältnisse werden die Bauwerksprüfungen künftig mit einer Anhänger-Arbeitsbühne durchgeführt, welche zwischen der Brücke und dem Neubau aufgestellt werden muss. Der hierfür zwingend erforderliche Platzbedarf für die Aufstell- und Rangierflächen ist der diesen Schreiben als Anlage beigefügten Zeichnung zu entnehmen. Die Zugänglichkeit zur Hauptstraße (B8) muss dabei gewährleistet sein.
  1. Die Entwässerung des Straßengrundstückes darf nicht beeinträchtigt werden. Die bestehende Straßenentwässerungsanlage ist unverändert zu belassen.
Des Weiteren dürfen der B 8 und ihren Nebenanlagen kein Oberflächen-, Dach- oder sonstige Abwässer jeder Art zugeleitet werden.
Der Bauwerber hat für anderweitige geordnete Entwässerung seines Grundstückes zu sorgen.
  1. Maßnahmen zur Abwendung des Straßenlärms gehen zu Lasten des Bauherrn.
  2. Die Zufahrtsverhältnisse sind aus den Planunterlagen nicht ersichtlich.
    Eine neue Zufahrt und ein neuer Zugang unmittelbar zur B 8 dürfen jedoch nicht angelegt werden. Dies gilt auch für die Dauer der Bauarbeiten.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt fest:
zu 1.        Bei einem Ortstermin mit dem Staatlichen Bauamt am 19.07.2019 wurden der notwendige Platzbedarf ermittelt und es wurde die Freihaltung folgender Abstände vereinbart:
  • Freihaltung des festgesetzten Wegerechtes bis zu einer Höhe von 260,70 m üNN (entspricht mindestens 3,0 m über Gelände
  • gegenüber dem Steg: Freihaltung des Wegerechtes in einem Abstand von bis zu 3,0 m vom Steg bis zu einer Höhe von 3,0 m über der Gehwegoberkante des Stegs
  • gegenüber dem Treppenturm einschließlich des Daches: Freihaltung eines Abstandes von 1,5 m, jeweils senkrecht vom Bauteil des Turms gemessen
Die Bebauungsplanfestsetzungen werden entsprechend redaktionell ergänzt.
zu 2.        Die Entwässerung erfolgt unabhängig von der Straßenentwässerung der B8.
zu 3.        Für die Abwendung des Straßenverkehrslärms werden im Bebauungsplan Festsetzungen zum Lärmschutz getroffen.
zu 4.        Die Erschließung erfolgt vom Winterleitenweg aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.09.2019 11:55 Uhr