Zu der Planung hat das Wasserwirtschaftsamt zuletzt mit Schreiben vom 28.02.2018 (4-4622-WÜ147-2046/2018) Stellung genommen. Diese Stellungnahme besitzt, soweit noch nicht berücksichtigt, nach wie vor Gültigkeit. Außerdem besteht mit der vorgelegten Ergänzungsuntersuchung zur Hochwasserfreilegung Einverständnis.
Das Landratsamt Würzburg (Wasserrecht) erhält eine Kopie dieser Stellungnahme.
Stellungnahme vom 28.02.2018
1. Wasserversorgung, Grundwasserschutz
Von der Planung ist kein Trinkwasserschutzgebiet oder Einzugsgebiet einer Wassergewinnungsanlage für die öffentliche Trinkwasserversorgung betroffen.
Es ist auf eine mengen- und druckmäßig ausreichende Wasserversorgung zu achten. Der Anschluss an das Ortsnetz ist mit dem Wasserversorger Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM) abzustimmen.
2. Abwasserbeseitigung, Gewässerschutz
Die abwassertechnische Erschließung des Planungsbereiches ist im Mischsystem vorgesehen.
Das anfallende Abwasser wird durch die Zentralkläranlage der Stadt Würzburg gereinigt. Es wird damit eine dem Stand der Technik entsprechende Abwasserbeseitigung sichergestellt.
Bei der abwassertechnischen Erschließung ist zu prüfen, ob das weiterführende Netz mit seinen Sonderbauwerken (z. B. Regenüberläufe, Regenüberlaufbecken) ausreichend leistungsfähig ist um das hinzukommende Abwasser aufzunehmen. Insbesondere sollte geprüft werden, ob die Planung in der aktuellen Kanalisationsplanung nach Flächenumgriff, Versiegelungsgrad und Abwasseranfall entsprechend berücksichtigt ist. Es ist darauf zu achten, dass Fremdwasser (Quell-, Drän- und Schichtwasser sowie Niederschlagswasser aus Außeneinzugsgebieten) nicht der Kanalisation und somit der Kläranlage zufließt. Fremdwasser ist getrennt von der Kanalisation abzuleiten.
Wir weisen darauf hin, dass nach § 55 Abs. 2 WHG die abwassertechnische Erschließung grundsätzlich im Trennsystem erfolgen soll. Aufgrund dessen halten wir eine Prüfung für erforderlich, ob das anfallende Niederschlagswasser von Dach- und Stellplatzflächen sowie Gehwegen getrennt behandelt werden kann.
3. Umgang mit Niederschlagswasser
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sollte anfallendes Niederschlagswasser von Dach- und Hofflächen nicht mit häuslichem Abwasser durchmischt und von der örtlichen Kanalisation ferngehalten werden. Bevorzugt ist die Versickerung von nicht schädlichem Niederschlagswasser über die belebte Bodenzone anzustreben. Aber auch die Einleitung in ein oberirdisches Gewässer ist eine denkbare Lösungsvariante. Da sich der Kühbach in unmittelbarer Nähe zum Vorhaben befindet bietet sich der Anschluss von Niederschlagswasser an. Der Bach ist in diesem Bereich verrohrt und verläuft im Straßenbereich.
Die Stellplatzanlage soll mit versickerungsfähigen Belägen hergestellt werden, damit eine teilweise Versickerung des Niederschlagswassers erfolgen kann. Die Maßnahme wird von wasserwirtschaftlicher Seite befürwortet. Das dort nicht zur Versickerung gebrachte Niederschlagswasser sollte ebenfalls (wie das Niederschlagswasser der Dachflächen) getrennt abgeleitet werden und nicht der Mischwasserkanalisation zugeführt wer
Des Weiteren wird der Rückhalt von Niederschlagswasser durch Dach- und Fassadenbegrünung sowie die Sammlung und Nutzung zur Bewässerung der Grünanlagen ausdrücklich begrüßt.
Bei einer weiteren Planung im Trennsystem sind dann die quantitativen und qualitativen Anforderungen und Vorgaben des DWA-Merkblattes M 153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“ zu beachten. Die in dem Merkblatt enthaltenen Nachweise sind zu führen. Bei einer anzunehmenden Dachfläche von ca. 840 m² und einer Stellplatzfläche von 1.200 m² gehen wir davon aus, dass eine wasserrechtliche Behandlung notwendig wird.
4. Altablagerungen
Verdachtsflächen und Altlasten im Sinne des § 2 BBodSchG sind uns im Planbereich nicht bekannt. Sollten im Zuge der weiteren Erschließungsarbeiten Verdachtsflächen i. s. d. § 2 Abs. 3 BBodSchG angetroffen werden, sind diese in Abstimmung mit der Bodenschutzbehörde zu erkunden. Auf Nr. 4.1.1.4 BayBodSchVwV wird diesbezüglich verwiesen.
5. Überschwemmungsgebiet des Kühbach, Oberflächengewässer
Der Kühbach im Markt Höchberg ist zwecks Hochwasserschutz des Baugebietes „Mehle II“ 1998 von der Gemeinde ausgebaut worden. Laut Erläuterungsbericht der Genehmigungsunterlagen und des Plangenehmigungsbescheids des LRA Würzburg wurde der Ausbau des Kühbachs zusammen mit der Bemessung des Einschöpfbauwerks und der Verrohrung auf ein HQ100-Abfluss von 12 m³/s ausgelegt.
Ergänzend zum Ausbau des Kühbachs wurde für den Fall einer Verklausung (Verstopfen) von Einschöpfbauwerk und Verrohrung ein Überschwemmungsgebiet für den verrohrten Teil des Kühbachs ermittelt und festgesetzt (s. Anlage festgesetztes Überschwemmungsgebiet). Die Einzugsgebietsverhältnisse des Kühbaches im Bereich von Höchberg (hängiges Gelände) können bei extremen Niederschlagsereignissen und Starkniederschlägen zu Abflussspitzen führen, die entweder bei Überlastung oder Verklausung zu Hochwasserabfluss im Bereich der Hauptstraße führen können. Eine ausreichende Vorwarnzeit zur Ergreifung von mobilen Schutzmaßnahmen und zur Evakuierung gibt es nicht. Das Baugebiet „Mehle II“ wurde deshalb zur Sicherheit hochwasserangepasst geplant. Das heißt, die Bebauung sollte nach unseren Informationen auf die Höhe des Hochwasserspiegels bei Verklausung plus Sicherheitszuschlag (0,20 m) hochwasserangepasst ausgeführt werden.
Auch das Büro- und Geschäftshaus im Winterleitenweg 1 ist hochwasserangepasst zu planen und auszuführen. Ein Teil des nördlich beplanten Flurstücks (1/0) liegt im festgesetzten Überschwemmungsgebiet.
Da das Überschwemmungsgebiet im Bereich des Winterleitenwegs endet und für den weiteren Verlauf des Kühbachs nicht ermittelt wurde, empfehlen wir folgende Schritte für das weitere Vorgehen:
- Festgesetztes Überschwemmungsgebiet im Umgriff des Bebauungsplanes überprüfen, ermitteln und ergänzen
- Bürogebäude daraufhin hochwasserangepasst planen und bauen
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund von Klimaveränderungen auch größere, als das den Ermittlungen zugrunde gelegte 100jährliche Hochwasser auftreten können.