Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Büro- und Geschäftshaus Höchberg | Winterleitenweg 1" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme der Mainfranken Netze GmbH, Würzburg vom 07.05.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 30.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 30.07.2019 ö 7.4

Sachverhalt

Stellungnahme vom 07.05.2019:

Aus Sicht der Mainfrankennetze bestehen grundsätzlich keine Einwände gegen den genannten Bebauungsplan. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die bestehenden Versorgungseinrichtungen nicht beeinträchtigt und falls erforderlich gesichert werden.
Die öffentlichen Verkehrswege innerhalb geschlossener Ortslagen müssen lt. Art. 51 Abs. 1 BayStrWG beleuchtet werden. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit Herrn Klopf (0931 361085) oder Herrn Kraus (0931 361779) in Verbindung
Sollten Umverlegungen von Versorgungseinrichtungen erforderlich werden, so regelt sich die Kostenträgerschaft nach dem Verursacherprinzip, sofern nicht andere vertragliche Regelungen bestehen.
Die Belange des Trinkwasserschutzes der Trinkwasserversorgung Würzburg sind nicht betroffen.
Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 30.01.2018, die weiterhin Ihre Gültigkeit hat.

Stellungnahme vom 30.01.2018

Aus Sicht der Mainfrankennetze bestehen grundsätzlich keine Einwände gegen den genannten Bebauungsplan.
Im Bereich Ihrer Maßnahme kann es aufgrund unserer vorhandenen Versorgungseinrichtungen zu Beeinträchtigungen bei der Bauausführung kommen. Eventuell erforderliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sind vor Ort zu im Detail klären. Ansprechpartner hierfür ist Herr Weide.
Die Versorgung mit Strom für Netzanschlüsse bis 30 kW kann aus dem bestehenden Netz erfolgen. Anschlüsse größerer Leistung sind gesondert mit uns zu klären.
Entstehen im Bereich der Baumaßnahme öffentliche Verkehrswege, so sind diese zu beleuchten. Ansprechpartner sind Herr Klopf und Herr Kraus.
Sollten Umverlegungen von Versorgungseinrichtungen erforderlich werden, so regelt sich die Kostenträgerschaft nach dem Verursacherprinzip, sofern nicht andere vertragliche Regelungen bestehen.
Die Belange des Trinkwasserschutzes der Trinkwasserversorgung Würzburg sind nicht betroffen.
Bei einer Bepflanzung muss darauf geachtet werden. dass Bäume und tiefwurzelnde Sträucher einen Mindestabstand von 2,5 m zu unseren bestehenden Versorgungsleitungen haben. Grundsätzlich sind hierbei die Festlegungen der DIN 18920 sowie die DVGW Arbeitsblätter GW 125, G 462 und W 403 einzuhalten.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis , dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Bebauungsplan bestehen.

Die Hinweise zur Sicherung der bestehenden Versorgungseinrichtungen werden ebenfalls zur Kenntnis genommen, betreffen jedoch nicht die Regelungen der Bauleitplanung, sondern die Erschließungs- und Ausführungsplanung und die Bauausführung selbst.

Aufgrund des Bebauungsplans werden keine neuen öffentlichen Verkehrswege veranlasst. Daher ist keine zusätzliche Straßenbeleuchtung erforderlich. Die Baugrundstücke sind bereits über bestehende und somit bereits beleuchtete Verkehrswege erschlossen.

Die Hinweise zu möglichen Umverlegungen von Einrichtungen betreffen nicht die Regelungen der Bauleitplanung, sondern die Erschließungs- und Ausführungsplanung und die Bauausführung selbst.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Belange des Trinkwasserschutzes nicht betroffen sind.

Ein textlicher Hinweis zu den Merkblättern wurde bereits in die Planzeichnung aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.09.2019 11:55 Uhr