Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Büro- und Geschäftshaus Höchberg | Winterleitenweg 1" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme der Deutschen Telekom, Würzburg vom 29.04.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 30.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 30.07.2019 ö 7.5

Sachverhalt

Stellungnahme:

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte im Sinne von § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben.

Zu dem Bebauungsplan nehmen wir wie folgt Stellung:

Gegen den Bebauungsplan „Büro- und Geschäftshaus Höchberg I Winterleitenweg 1“ bestehen unsererseits grundsätzlich keine Einwände.
In bzw. am Rande des Geltungsbereiches befinden sich Telekommunikationslinien unseres Unternehmens (siehe Bestandsplan).
Die Aufwendungen der Telekom müssen bei der Verwirklichung des Bebauungsplans so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb bitten wir, unserer Belange wie folgt zu berücksichtigen und in den Bebauungsplan mit aufzunehmen:
Auf die vorhandenen, dem öffentlichen Telekommunikationsverkehr dienenden Telekommunikationslinien ist bei Ihren Planungen grundsätzlich Rücksicht zu nehmen.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsleitungen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013; siehe insbesondere Abschnitt 6, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen. Dass durch Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert werden.
Nach dem Planentwurf verlaufen im nördlichen Bereich des Flurstücks 1, Gemarkung Höchberg, Telekommunikationsleitungen unseres Unternehmens.
Zur Sicherung der Telekommunikationsversorgung bitten wir deshalb, diesen Bereich als mit einem Leitungsrecht zugunsten der Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn als zu belastende Fläche festzusetzen.
Diese Kennzeichnung alleine begründet das Recht zur Verlegung und Unterhaltung jedoch nicht. Deshalb muss ihn einem zweiten Schritt die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch mit folgendem Wortlaut „Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Telekom Deutschland GmbH, Bonn, bestehend mit dem Recht auf Errichtung, Betrieb, Änderung und Unterhaltung von Telekommunikationslinien, verbunden mit einer Nutzungsbeschränkung“ erfolgen.
Die Versorgung des Planbereiches ist über das bestehende Leitungsnetz sichergestellt.
Es ist erforderlich, dass sich die Bauausführenden vor Beginn der Arbeiten über die Lage der zum Zeitpunkt der Bauausführung vorhandenen Telekommunikationslinien der Telekom informieren. Hierzu bieten wir Ihnen bzw. der Baufirma eine kostenfreie Auskunft im Internet über das System TAK (Trassenauskunft Kabel: https://trassenauskunft-kabel.telekom.de/html/index.html). Weiterhin besteht die Möglichkeit, diesbezügliche Auskünfte auch unter der Mailadresse maitlo: planauskunft.sued@telekom.de bzw. über Fax 0391 /580213737 zu erhalten.
Bitte teilen Sie und rechtzeitig zum Zweck der Koordinierung mit, welche eigenen oder Ihnen bekannten Maßnahmen Dritter im Geltungsbereich stattfinden werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwände gegen den Bebauungsplan bestehen.

Die Hinweise zu vorhandenen Telekommunikationslinien werden zur Kenntnis genommen, betreffen jedoch nicht die Regelungen der Bauleitplanung, sondern die Erschließungs- und Ausführungsplanung und die Bauausführung selbst.

Unter 7.2 der textlichen Hinweise ist wird bereits auf das Merkblatt hingewiesen. Dem Hinweis wurde somit bereits entsprochen.

Der Hinweis auf die Leitungen der Telekom und deren Sicherung wird ebenfalls zur Kenntnis genommen und im Rahmen des Durchführungsvertrages geregelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.09.2019 11:55 Uhr