Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bauleitplanung der Gemeinde Waldbüttelbrunn | 14. Änderung des Flächennutzungsplanes - Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 30.07.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat Waldbüttelbrunn hat am 01.07.2019 die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Waldbüttelbrunn beschlossen. Anlass und Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Ausweisung von neuen Gewerbeflächen in Waldbüttelbrunn, einer neuen Straßenverbindung zwischen der Staatsstraße 2298 und der Industriestraße. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt Flächen für die Landwirtschaft dar, daher ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Auszug aus dem Flächennutzungsplanentwurf:
Der Markt Höchberg wird nun gemäß § 2 Abs. 2 BauGB frühzeitig über die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes unterrichtet und um Stellungnahme gebeten.
Da die Belange des Marktes Höchberg durch die oben genannte Änderung nicht beeinträchtigt wird, empfiehlt die Verwaltung, der Gemeinde Waldbüttelbrunn mitzuteilen, dass keine Bedenken bestehen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, bei der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Waldbüttelbrunn im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB keine Einwände zu erheben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.09.2019 11:55 Uhr