Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bauleitplanung der Gemeinde Waldbüttelbrunn | Aufstellung des Bebauungsplanes "Kiesäcker 4.2" mit 2. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesäcker 3" - Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 30.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 30.07.2019 ö 9

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 01.07.2019 hat sich der Gemeinderat Waldbüttelbrunn für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kiesäcker 4.2“ und die 2. Änderung des bestehenden Bebauungsplanes „Kiesäcker 3“ ausgesprochen. Anlass und Ziel der Aufstellung bzw. Änderung ist die Ausweisung von neuen Gewerbeflächen in Waldbüttelbrunn. Es ist ein Gewerbegebiet nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geplant. Zudem soll eine Straßenverbindung zwischen der Staatsstraße 2298 und der Industriestraße hergestellt werden.

Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf:


Der Markt Höchberg wird nun gemäß § 2 Abs. 2 BauGB am Verfahren zur Aufstellung bzw. Änderung der genannten Bebauungspläne beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

Seitens der Verwaltung werden keine Gründe für die Geltendmachung von Einwendungen gesehen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Kiesäcker 4.2“ sowie bei der 2. Änderung des bestehenden Bebauungsplanes „Kiesäcker 3“ im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB keine Einwände zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.09.2019 11:55 Uhr