Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; 5. Änderung und Erweiterung des Urplanes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet südlich der B27" sowie 4. Änderung des Urplanes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet südlich der B27 - Erweiterung" - Gesamtüberarbeitung | Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 24.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.09.2019 ö 3

Sachverhalt

Anlass der Änderung und Erweiterung der Bebauungspläne im Gewerbegebiet Höchberg ist die Absicht des Marktes Höchberg den bestehenden Gewerbestandort „Südlich der B 27“ zu qualifizieren und der Nachfrage nach Gewerbeflächen durch Strategien der Aktivierung und Re-Aktivierung von Potenzialen im Bestand sowie durch Strategien der baulichen Nachverdichtung nachzukommen.

Der Markt Höchberg besitzt zurzeit nur äußerst geringe Flächenreserven, die kurzfristig zur Stärkung des Gewerbe- und Arbeitsplatzstandortes Höchberg beitragen können. Demzufolge kommt der konsequenten Bestandsentwicklung eine hohe Bedeutung zu.

Bereits im Jahr 2017 hat der Markt Höchberg eine Konzeptstudie zur Qualifizierung des Gewerbestandorts durchführen lassen. Im Rahmen der Studie fanden u. a. Gespräche und Workshops mit den Eigentümern bzw. Gewerbetreibenden statt, die den Bedarf für eine Neustrukturierung und Nachverdichtung des Gewerbestandortes belegen. Gleichzeitig wurde im Rahmen der Studie deutlich, dass keine Flächenpotenziale für eine Erweiterung des Gebiets zur Verfügung stehen.

Mit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Weiterentwicklung des Gewerbestandorts im Sinne der Innenentwicklung und Nachverdichtung geschaffen werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, für den im Lageplan gekennzeichneten Bereich den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Höchberg“ und leitet hierzu das entsprechende Verfahren ein.

Der Geltungsbereich wird abgegrenzt:
  • im Nordwesten durch die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke nordwestlich der Heidelberger Straße (Fl. Nrn. 426/3, 4199, 3973, 3971, 3972 und 3962 der Gemarkung Höchberg)
  • im Norden und im Nordosten durch die Heidelberger Straße (Fl. Nr. 3515, teilweise innerhalb des Geltungsbereichs), die Kister Straße (Fl. Nr. 3936/1) die Wohn-/ gemischt genutzten Gebäude mit den Fl. Nrn. 3190 und 3169/1, 3189, 3188, 3401/36, 3401/35, 3401/34, die Liebigstraße (Fl. Nr. 2796/6), die gewerblich / öffentlich genutzten Grundstücke Fl. Nrn. 3200/2, 3199, 3200/4, 3213, 3214/1 sowie die landwirtschaftlich genutzten, teilweise bebauten Grundstücke mit den Fl. Nrn. 3215/1, 3216, 3217, 3217/1, 3217/2, 3276/14 der Gemarkungsgrenze zu Würzburg.
  • im Süden und Südosten durch das Fachmarktzentrum (Fl. Nr. 3124) und die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke mit den Fl. Nrn. 3113, 3116, 3071, 3126/1, 3063, 2961 den Weg zum Tannenstück (Fl. Nr. 3211/24, teilweise innerhalb des Geltungsbereiches), die gewerblich genutzten Gebäude bzw. das Gewerbegebiet „HITech Park“ mit den Fl. Nrn. 3211/25, 3211/10, 3211/11 und 3211/12 sowie den Steinernen Brückleinsweg (Fl. Nr. 2796, teilweise innerhalb des Geltungsbereichs)


Der Umgriff des Planungsgebietes umfasst die Fl. Nrn. 2796/5, 2796/9, 2953, 2959, 2957, 3064, 3064/1, 3064/2, 3126, 3126/1, 3126/2, 3126/4, 3135, 3138, 3139, 3140, 3141, 3142, 3143, 3144, 3144/3, 3150, 3150/4, 3151, 3168, 3169, 3169/2, 3170, 3170/1, 3179, 3180, 3181, 3181/1, 3182, 3183, 3184, 3185, 3186, 3187, 3197, 3198, 3209, 3209/1, 3209/2, 3209/3, 3209/4, 3209/5, 3211/1, 3211/3, 3211/4, 3211/5, 3211/6, 3211/7, 3211/8, 3211/9, 3211/14, 3211/15, 3211/16, 3211/17, 3211/18, 3211/19, 3211/20, 3211/26 und 2796/7, 3211/21, 3126/3, 3126/4, 2796, 3515, 4365 (jeweils Teilflächen) der Gemarkung Höchberg und hat eine Größe von ca. 23,1 ha; dieser ist aus folgendem Lageplanausschnitt ersichtlich.

Es ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Lageplan
Ohne Maßstab

Mit der Ausarbeitun g der Planung soll ein geeignetes Planungsbüro beauftragt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.10.2019 09:36 Uhr