Städtebauförderung - Bedarfsmeldung 2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 24.09.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Rahmen der Zuwendungsverfahren des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms IV „Aktive Zentren“ ist dem Fördermittelgeber, vertreten durch die Regierung von Unterfranken, eine Bedarfsmeldung mit dem vorgesehenen Jahresprogramm an Maßnahmen vorzulegen.
Es sind die Maßnahmen einzeln aufgeführt, deren Durchführung von der Gemeinde im Jahr 2020 beabsichtigt sind. Bei den genannten Kosten handelt es sich um die förderfähigen Kosten. Diese wurden als Schätzung ermittelt. Die darauffolgenden Jahre sind ebenfalls darzustellen.
Der Beschluss über den Jahresantrag zur Städtebauförderung stellt eine Absichtserklärung über den Fortgang der Altortsanierung gegenüber dem Fördermittelgeber dar. Der Beschluss über die Durchführung einer einzelnen Maßnahme wird hierdurch nicht ersetzt, sondern muss separat gefasst werden.
Am 16.07.2019 fand ein Termin bei der Regierung von Unterfranken zur Abstimmung der Bedarfsmitteilung statt. Die Maßnahmen, die für 2020 gemeldet werden, sollen in der Sitzung beschlossen werden.
Beschluss
Die Altortsanierung soll im Jahr 2020 mit folgenden Maßnahmen fortgeführt werden:
Fortschreibung Einzelhandelskonzept Nahversorgung
|
11.000 €
|
Sanierung/ Umnutzung ehem. JUZ zu Wohneinheiten
|
850.000 €
|
ISEK – Fortschreibung und Evaluierung
|
15.000 €
|
Kommunales Förderprogramm 2021 – 2023
|
150.000 €
|
|
|
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedarfsmitteilung in Höhe 1.026.000 Euro förderfähigen Kosten bei der Regierung von Unterfranken anzumelden. Die Maßnahmen sind in den Haushalt 2020 einzustellen. Über die einzelnen Maßnahmen sind gesonderte Beschlüsse durch das jeweilige Gremium zu fassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.10.2019 09:36 Uhr