Antrag auf Vorbescheid Nr. 2019-002; Neubau von zwei Doppelhaushälften auf dem Grundstück Fl.Nr. 1285/1, 1285/2 und 1285/6, Rübezahlweg 26, § 35 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 12.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.02.2019 ö 1.3

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber stellen einen Antrag auf Vorbescheid für den Neubau von zwei Doppelhaushälften auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1285/2 und 1285/6.

Die Grundstücke sind grundsätzlich dem § 35 BauGB (Außenbereich) zuzuordnen. Im aktuellen Flächennutzungsplan sind die Grundstücke mit der Festsetzung „Grünfläche“ belegt. Ergänzt wird diese Festsetzung durch die Zuweisung der Grundstücke zur Biotopkartierung Bayern (Biotop Nr. 36.08) sowie mit dem Hinweis zum Erhalt und der Entwicklung landschaftsbestimmender, ortsprägender Gehölzstrukturen (nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz).

Beratung:

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt.

- Der Antrag enthält einen Lageplan mit Einzeichnung der geplanten Gebäude sowie einen Geländeschnitt durch das Grundstück.
- Weiter wird das Schreiben des Architekten Dold vom 17.01.2019 dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.
- Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.


Der Bau- und Umweltausschuss hat sich bereits in seiner Sitzung am 11.12.2018 mit der Thematik befasst. Es wurde ein formloser Antrag von Frau Christa Langhirt zur Umwidmung der Grundstücke Fl.Nrn. 1285/2 und 1285/6 in Bauland und damit auf Änderung des Flächennutzungsplanes gestellt. Nach intensiver Beratung wurde damals zu dem Antrag folgender Beschluss gefasst:

„Aufgrund den vorstehenden Ausführungen beschließt der Bau- und Umweltausschuss, den Antrag von Frau Christa Langhirt auf Umwidmung der Grundstücke Fl. Nrn. 1285/2 und 1285/6 der Gemarkung Höchberg in Bauland und damit auf Änderung des Flächennutzungsplanes nicht zu entsprechen.
Abstimmung: 10 : 0

Aufgrund des vorgenannten Beschlusses empfiehlt die Verwaltung dem Bau- und Umweltausschuss den Antrag abzulehnen.

Beschluss

Dem Antrag wird nicht zugestimmt.

Das Grundstück liegt zurzeit im Außenbereich (§ 35 BauGB) .

Im Flächennutzungsplan sind die Grundstücke derzeit als Grünfläche ausgewiesen. Ergänzt werden diese Informationen mit der Zuordnung der Grundstücke zur Biotopkartierung Bayern (Biotop Nr. 36.08) sowie mit dem Hinweis zum Erhalt und der Entwicklung landschaftsbestimmender, ortsprägender Gehölzstrukturen (nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2019 10:19 Uhr