Überwachung abgestellter Anhänger jeglicher Art im Ortsgebiet


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 12.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.02.2019 ö 2

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 11.12.2018 über das Parken und Abstellen von Anhängern und Wohnwägen auf öffentlichen Straßen und Stellplätzen diskutiert.

Ein Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden (siehe beigefügter Aktenvermerkt vom 17.10.2018). Die Überwachung für das Ortsgebiet obliegt in erster Linie der Polizei Würzburg-Land. Die Verkehrsüberwachung ist für das Sanierungsgebiet (Ortskern) zuständig.

In der Vergangenheit wurden immer wieder im Sanierungsgebiet Anhänger auch von der Verkehrsüberwachung Veitshöchheim (VÜD) verwarnt.
Die vertraglich vereinbarten Wochenstunden mit dem VÜD betragen 20 Std. Diese Stunden beinhalten die Kontrollen des ruhenden sowie des fließenden Verkehrs.
Nach Rücksprache mit dem VÜD dauert eine Prüfung eines Anhängers ca. 30 Minuten Arbeitszeit zuzüglich der Fahrtkosten. Bei 20 Wochenstunden muss daher die Dringlichkeit eines Kraftfahrzeuganhängers abgewogen werden.

Die bei der Verwaltung angezeigten Anhänger werden in der Regel gesammelt und der Polizei Würzburg-Land zur Prüfung in Auftrag gegeben, da die Kollegen nicht regelmäßig für einen Anhänger abrufbereit sein können. Eine Beauftragung mehrerer Kraftfahrzeuganhänger zeigt sich daher effektiver. Auch muss hier das Auftreten eines Polizeibeamten berücksichtigt werden. Bekannte vereinzelte Stellen werden bei Kontrolle mit geprüft und eine zusätzliche Beschilderung wird auch vorgenommen, wenn es notwendig erscheint z.B. Parkplatz „Seckertswiesen“ (Parken nur für Pkw) oder am Wendehammer „Im Wiesengrund“ (Parken vormittags nur für die Kinderkrippe).

Eine Kontrolle der Kraftfahrzeuganhänger durch die Verkehrsüberwachung kann bei dringenden Fällen im ganzen Ortsgebiet erfolgen, sollte jedoch nicht der Regelfall werden. Eine Überwachung des Ortskerns hat und sollte auch weiterhin Priorität haben.

Nach der Diskussion spricht sich der Bau- und Umweltausschuss für folgende Möglichkeiten hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise der Verwaltung im Umgang mit im Ortsgebiet abgestellten Anhängern aus.

- Verteilen von Infozetteln, die freundlich darauf hinweisen, dass der öffentliche Verkehrsgrund nicht für das längerfristige Abstellen von Anhängern zur Verfügung steht.
- Aufstellen von Schildern an Straßen und Parkplätzen „Parken nur für Pkw“, an Örtlichkeiten mit vermehrtem Aufkommen der Problematik .

Datenstand vom 19.02.2019 10:19 Uhr