Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 3. Änderung (Gesamtüberarbeitung | HITech Park) des Urplanes "Gewerbegebiet Südlich der B 27 - Erweiterung" als vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 12 i. V. m. § 13 BauGB) | Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 12.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.03.2019 ö 3

Sachverhalt

Mit der Fassung des Aufstellungsbeschlusses in seiner Sitzung am 27.11.2018 hat der Marktgemeinderat die 3. Änderung (Gesamtüberarbeitung | HITech Park) des Urplanes „Gewerbegebiet Südlich der B 27 - Erweiterung“ in die Wege geleitet.

Auszug aus dem Entwurf des Bebauungsplanes:


Anlass und Ziel der Planung ist es, die sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „2. Änderung - Gewerbegebiet Südlich der B 27 - Erweiterung“ befindlichen Grundstücke der Unternehmensgruppe „Wölfel“ zu überplanen. Für das Gebiet liegt ein städtebauliches Gesamtkonzept für die weitere Entwicklung des Unternehmens vor. Zwei der vier Grundstücke innerhalb des Planungsgebietes sind bereits mit Büro- und Produktionsgebäuden bebaut. Ein weiteres Grundstück soll kurzfristig entwickelt werden (Fl. Nr. 3211/25 (TF) der Gemarkung Höchberg). Die übrigen Grundstücke sollen sukzessive folgen.
Mit der 3. Änderung (Gesamtüberarbeitung | HITech Park) zum Urplan „Gewerbegebiet Südlich der B 27 - Erweiterung“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben der Wölfel-Gruppe geschaffen werden und die Abweichungen der bestehenden Bauteile von den Festsetzungen des derzeit gültigen Bebauungsplans korrigiert werden.

Dem Bau- und Umweltausschuss wird in der heutigen Sitzung der Entwurf des Bebauungsplanes vorgestellt. Im Anschluss daran ist dieser zu billigen und der Fortgang des Verfahrens (öffentliche Auslegung) zu beschließen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung (Gesamtüberarbeitung | HITech Park) des Urplanes „Gewerbegebiet Südlich der B 27 - Erweiterung“ in der Fassung vom 25.02.2019 und beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Büro Haines-Leger, ARCHITEKTEN STADTPLANER BDA, Rimpar mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.03.2019 08:03 Uhr