Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes "Altort Höchberg" | Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 12.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.03.2019 ö 4.9

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat des Marktes Höchberg hat in seiner Sitzung am 24.04.2018 beschlossen, die Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes „Altort Höchberg“ durchzuführen. Der Einleitungsbeschluss wurde gemäß § 141 BauGB am 21.11.2018 ortsüblich bekannt gemacht und im Anschluss das weitere Verfahren durchgeführt.

Der Entwurf der Vorbereitenden Untersuchungen wurde in der Zeit vom 29.11.2018 bis einschließlich 11.01.2019 öffentlich ausgelegt. Zudem wurden Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der heutigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses behandelt.

Da auf Grund der  nur geringfügigen Ergänzungen des Berichtes keine weitere Auslegung erforderlich ist, kann von Seiten des Bau- und Umweltausschusses der Satzungsbeschluss zur Erweiterung des Sanierungsgebietes gefasst werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt folgende 2. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altort Höchberg“:


2. Änderung der
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
„Altort Höchberg“
vom 12.03.2019

(2. Änderung der Sanierungssatzung)


Aufgrund § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erlässt der Markt Höchberg folgende Änderungssatzung:


§ 1



Der Geltungsbereich der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altort Höchberg“ wird wie folgt geändert:

Bereich Tilman-Riemenschneider-Straße:
Die an der Tilman-Riemenschneider-Straße angrenzenden Grundstücke Fl. Nrn. 1167, 1168 und 1169 der Gemarkung Höchberg werden aus dem Sanierungsgebiet herausgenommen.

Bereich Sonnemannstraße/Klinggraben:
Das Sanierungsgebiet wird um die Fl. Nrn. 84, 84/2, 85/1, 88, 1203/3 (TF), 1206 (TF), 1206/2 (TF), 1207/2, 1207/3, 1208/2, 1209/3, 1210/2, 1212, 1213/2, 1221, 1221/1, 1222/1, 1222/3, 1222/4, 1223,1223/1, 1223/4, 1224, 1224/1, 3380, 3380/2, 3380/9, 3380/11, 3380/13, 3381, 3381/2, 3382/4, 3384/1 und 3384/11 der Gemarkung Höchberg erweitert.

Bereich Grundweg:
Das Sanierungsgebiet wird um die Fl. Nr. 3520 der Gemarkung Höchberg erweitert.

Bereich Wiesenweg/Kister Straße:
Das Sanierungsgebiet wird um die Fl. Nrn. 3462, 3463 und 3468 der Gemarkung Höchberg erweitert.

Bereich Jägerstraße/Friedrich-Ebert-Straße:
Das Sanierungsgebiet wird um die Fl. Nrn. 256, 258 (TF), 260, 261, 262, 262/4, 262/6, 262/7, 264, 264/2, 264/3, 264/4, 264/5, 264/6, 264/7, 264/8, 264/9, 265/2, 265/3, 265/4, 265/5, 265/6, 265/7, 265/8, 265/9, 291, 292/1, 293, 294, 295, 296, 297, 299/1, 302, 303, 304, 326, 328 (TF), 328/2, 328/3, 328/4, 328/5, 328/6, 330/3, 330/5, 429, 429/2 (TF), 435/2, 436/2, 445/6 und 445/21 der Gemarkung Höchberg erweitert.

Der neue Geltungsbereich der Sanierungssatzung ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt:




§ 2


Die Satzungsänderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Höchberg, 12.03.2019

MARKT HÖCHBERG


Peter Stichler
1. Bürgermeister


Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.03.2019 08:03 Uhr