Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-061; Errichtung von Werbetafeln auf dem Grundstück Fl.Nr. 3678/10, Bürgermeister-Seubert-Straße 5, Bebauungsplan "Mehle I", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 17.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.09.2019 ö 1.3

Sachverhalt

Erläuterung:

Im o.g. Anwesen sind mit Baugenehmigung von 1993 und 1996 Praxisräume (Krankengymnastik) sowie Physiotherapie und Heilbehandlungen genehmigt.

Der Antragsteller hat im November 2018 die Errichtung von vier Werbetafeln beantragt.

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 11.12.2018 dem Antrag und den erforderlichen Befreiungen nicht zugestimmt.

Der Bauwerber hat jetzt umgeplant und hat die große Werbetafel Nr. 1 im Südwesten aus seinem Antrag herausgenommen. Zur Genehmigung stehen jetzt:

Werbetafel 1 im Südwesten
- entfällt –

Werbetafel 2 im Nordosten
2,55 m², Alu, blau, ohne Beleuchtung, an der Hauswand Richtung Pfarrer-Hußlein-Straße
Werbetafel 3 im Nordosten
2,55 m², Alu, blau, ohne Beleuchtung, an der Hauswand Richtung Pfarrer-Hußlein-Straße (zeitlich begrenzt für Aktionswerbung, daher nur optional)
Werbetafel 4 im Nordosten
1,70 m², Alu, weiß, ohne Beleuchtung, an der Hauswand Richtung Pfarrer-Hußlein-Straße

Das Schreiben des Antragstellers vom 23.07.2019 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben. Darin teilt der Antragsteller mit, dass die Werbetafel Nr. 3 wechselnd, optional mit einer Fläche von 2,55 m², beantragt wird

Die Verwaltung informiert den Bau- und Umweltausschuss nochmals, dass Werbetafeln ab einer Größe von einem Quadratmeter genehmigungspflichtig sind.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag in der vorliegenden Form zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Mit der dauerhaften Anbringung der Werbetafeln Nr. 2 (2,55 m²) und der Werbetafel Nr. 4 (1,70 m²) besteht Einverständnis.

Die Werbetafel Nr. 3 (2,55 m²) soll hingegen nur für zeitlich begrenzte Aktionswerbung (optional) angebracht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2019 11:40 Uhr