Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2019-034; Ausbau des Dachgeschosses auf dem Grundstück Fl.Nr. 69/2, Brunnengasse 23, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 17.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.09.2019 ö 1.7

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber beantragt eine Baugenehmigung für einen geplanten Dachgeschoßausbau mit Fenster in der Giebelfassade und einem Zwerchgiebel.

Beratung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 13.11.2018 einen Antrag auf Vorbescheid für einen Dachgeschoßausbau und die Erstellung von Dachaufbauten nicht zugestimmt. Grundlage hierfür war die Stellungnahme des Stadtplanungsbüros Wegner vom 29.10.2018.
Der Bauwerber hat umgeplant und legt jetzt einen Antrag auf Baugenehmigung vor.

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:

- Der amtliche Lageplan im Maßstab 1:1000 fehlt.
- Ein Lageplan von 2015 im Maßstab 1:250 und ein verkleinerter Lageplan ohne Maßstab wurde dem Bauantrag beigelegt.
- Die Wohnflächenberechnung fehlt.
- Die Berechnung des umbauten Raumes fehlt.
- Die Berechnung der Geschoßfläche und der Geschoßflächenzahl fehlt.
- Die Nachbarbeteiligung der Fl.Nr. 69/3 fehlt.
- Der Nachweis, dass es sich bei dem geplanten Dachgeschoß um ein Vollgeschoß oder kein Vollgeschoß handelt fehlt.
- Die Berechnung der Abstandsfläche und die Darstellung in den Plänen fehlen.
- Die Angabe der Dachneigung für den geplanten Zwerchgiebel fehlt.
- Die Berechnung und Darstellung der Stellplätze mit dem erforderlichen Stauraum fehlt.

Mit Schreiben vom 16.09.2019 teilt der Nachbar mit der Fl.Nr. 69 mit, dass aufgrund des großen Zwerchgiebels mit Vollverglasung und vorgesetztem Balkon er den Nachbarschutz negativ beeinflusst sieht und aus seiner Sicht die daraus resultierenden Abstandsflächen nicht mehr eingehalten werden können. Er bittet um Überprüfung.

Die Verwaltung gibt die Stellungnahme des Städteplaners, Herrn Wegner, den Ausschussmitgliedern bekannt:

„3. Bewertung der Planung vom 21.03.2019
  • Das Gestaltungshandbuch „Haus und Hof“ betont die Wichtigkeit einer ruhigen, ungestörten Dachfläche (Seite 12/13). Gauben und Dachaufbauten sollen eine untergeordnete Rolle spielen (Seite 18/19: „Große Aufbauten oder Zwerchhäuser, die direkt aus der Fassade aufwachsen, sind für das Ortsbild nicht typisch und wirken störend“). Diese Maßgabe wird durch die vorgelegte Planung nicht berücksichtigt.
Anmerkung: wurde auch in der aktuellen Planung nicht berücksichtigt
  • Der geplante Zwerchgiebel an der Südwestfassade ragt in den Zeichnungen der Nordwestansicht über den First hinaus. Dies ist zu vermeiden. Gauben sollten, wie in der Zeichnung „Südwestansicht“ dargestellt, deutlich unterhalb des Firstes enden.
Anmerkung: wurde in der aktuellen Planung berücksichtigt
  • Die geplante großflächige Verglasung der Giebel, besonders auf der weithin sichtbaren Nordwestseite, passen weder ins Ortsbild noch zur übrigen Gestaltung des Wohnhauses (traditionelle Lochfassade). Besonders eine geschossübergreifende Verglasung ist zu vermeiden. Die Giebelfassade sollte als klassische Lochfassade mit Einzelfenstern ausgeführt werden (siehe Gestaltungshandbuch Seite 29).
Anmerkung: wurde in der aktuellen Planung teilweise berücksichtigt“

Da die neu vorgelegte Planung nur in kleinen Teilbereichen den Empfehlungen vom 21.03.2019 folgt und das überdimensionierte Zwerchhaus eine erhebliche Veränderung der Gebäudekubatur darstellt, die sich nicht in das umgebende Ortsbild einfügen, empfiehlt die Verwaltung eine sanierungsrechtliche Zustimmung nicht zu erteilen und dem Bauantrag nicht zuzustimmen.

Dem Bauwerber sollen in einem Beratungsgespräch mit dem Städteplaner, Herrn Wegner und der Verwaltung im Zuge der städtebaulichen Beratungen dennoch Möglichkeiten aufgezeigt werden, die eine positive Umsetzung in Aussicht stellen. Die Verwaltung wird diesbezüglich Kontakt mit dem Bauwerber aufnehmen.
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Beschluss

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt.

Dem Bauwerber sollen in einem Beratungsgespräch mit dem Städteplaner, Herrn Wegner und der Verwaltung im Zuge der städtebaulichen Beratungen dennoch Möglichkeiten aufgezeigt werden, die eine positive Umsetzung in Aussicht stellen. Die Verwaltung wird diesbezüglich Kontakt mit dem Bauwerber aufnehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2019 11:40 Uhr