Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich der B27 - 5. Änderung und Erweiterung" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken, Würzburg, Schreiben vom 17.12.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 10.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.12.2019 ö 4.9

Sachverhalt

Originaltext der Stellungnahme:

Die Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde nahm mit Schreiben vom 28.06.2018 zu der im Betreff genannten Bauleitplanung Stellung.

Dabei erhoben wir auf Grund der Lage des Plangebiets in dem in Planung befindlichen Trinkwasserschutzgebiet Zeller Quellstollen (Zone 3) Einwände gegen die Bauleitplanung, mit dem Vorbehalt diese zurückzustellen, sofern seitens der zuständigen Wasserwirtschaftsbehörde keine Einwände gegen das Vorhaben bestehen.
Der Bauleitplanentwurf ist inzwischen geändert worden. Laut den aktuell vorliegenden Planunterlagen könne eine Beeinträchtigung des in Planung befindlichen Trinkwasserschutzgebiets der Zeller Quellstollen ausgeschlossen werden.
Eine abschließende Bewertung obliegt der zuständigen Wasserwirtschaftsbehörde. Deren Stellungnahme ist daher ein besonderes Gewicht beizumessen.

Diese Stellungnahme ergeht ausschließlich aus der Sicht der Raumordnung und Landesplanung. Eine Prüfung und Würdigung sonstiger öffentlicher Belange ist damit nicht verbunden.

Stellungnahme vom 28.06.2018

(…) Das Plangebiet liegt nach hiesigem Stand in dem in Planung befindlichen Trinkwasserschutzgebiet Zeller Quellstollen (Zone III). Gemäß den Grundsätzen 7.2.1 und 7.2.2 LEP soll darauf hingewirkt werden, dass das Wasser seine Funktionen im Naturhaushalt auf Dauer erfüllen kann.
Grundwasser soll bevorzugt der Trinkwasserversorgung dienen; Tiefengrundwasser soll besonders geschont und nur für solche Zwecke genutzt werden, für die seine speziellen Eigenschaften notwendig sind. Nach B XI Ziel 2, 2.1 und 2.2 RP2 soll sichergestellt werden, dass die Bevölkerung mit einwandfreiem Wasser zukunftssicher versorgt wird; für die Trinkwasserversorgung bereits genutzte Grund- und Quellwasservorkommen sollen gegenüber konkurrierenden Interessen vorrangig geschützt werden.
Insofern werden Einwände gegen das Vorhaben erhoben, die zurückgestellt werden, wenn seitens der zuständigen Wasserwirtschaftsbehörde keine Einwände gegen das Vorhaben bestehen bzw. diese dem Vorhaben zustimmt. (…)

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt hierzu fest, dass das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg als zuständige Wasserwirtschaftsbehörde ebenfalls am Verfahren beteiligt wurde und Einverständnis mit der vorgelegten Planung geäußert hat (siehe TOP 4.14, Stellungnahme vom 17.12.2018 ).

Es wird auf die fachliche Bewertung der Stellungnahme vom 28.06.2018 und die darauf folgende Beschlussfassung des Bau- und Umweltausschusses vom 16.10.2018 verwiesen.

Beschlussfassung vom 16.10.2018

„Wie vom Wasserwirtschaftsamt gefordert, wird das anfallende Oberflächenwasser von Lager- und Erschließungsflächen der gemeindlichen Mischwasserkanalisation zugeführt, wodurch eine dem Stand der Technik entsprechende Abwasserbeseitigung sichergestellt wird.
Schädliche Auswirkungen aufgrund der anzunehmenden Verschmutzung durch PKW- bzw. LKW-Verkehr auf das Trinkwasser können hierdurch ausgeschlossen werden. Somit können die Einwände der Regierung von Unterfranken - höhere Landesplanungsbehörde - und des Regionalen Planungsverbands ausgeräumt werden, die Belange des Trinkwasserschutzes werden ausreichend gewahrt.
Sofern nicht bereits enthalten, werden die genannten Ziele und Grundsätze zum Schutzgut Wasser in Kap. 6.5 der Begründung des Bebauungsplans ergänzt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.12.2019 13:02 Uhr