Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich der B27 - 5. Änderung und Erweiterung" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH, Würzburg, Schreiben vom 20.11.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 10.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.12.2019 ö 4.17

Sachverhalt

Originaltext der Stellungnahme:

[…] Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte im Sinne von § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben.

Zum Bebauungsplan nehmen wir wie folgt Stellung:
Mit Schreiben vom 11.06.2018 haben wir bereits zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet südlich der B27" Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter.

Stellungnahme vom 11.06.2018

[…] Gegen die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet südlich der B27" bestehen unsererseits keine Einwände.
Im und am Rande des Geltungsbereiches befinden sich Telekommunikationslinien unseres Unternehmens (siehe beigefügten Bestandsplan).
Dieser Bestandsplan ist nur für Ihre Planungszwecke bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
Auf die vorhandenen, dem öffentlichen Telekommunikationsverkehr dienenden Telekommunikationslinien, ist bei Ihren Planungen grundsätzlich Rücksicht zu nehmen.
Wir verweisen hiermit auch auf den bereits stattgefundenen Schriftverkehr von 2017 mit Ihnen bzw. der Marktgemeinde Höchberg.
Bitte teilen Sie uns rechtzeitig zum Zweck der Koordinierung mit, welche eigenen oder Ihnen bekannten Maßnahmen Dritter im Geltungsbereich stattfinden werden. (…)

Beschluss

Seitens des Bau- und Umweltausschusses wird zur Kenntnis genommen, dass keine weiteren Einwände bestehen. Ergänzend wird auf die fachliche Bewertung der Stellungnahme vom 11.06.2018 und die Beschlussfassung des Bau- und Umweltausschusses vom 16.10.2018 verwiesen.

Beschlussfassung vom 16.10.2018

„Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Erschließungsplanung zur Herstellung des Weges Fl.-Nr. 3214/1, Gemarkung Höchberg, berücksichtigt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.12.2019 13:02 Uhr