Nutzung von sog. Regenbogenfahnen an öffentlichen Fahnenmasten; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 28.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.09.2021 ö 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 21.10.2020 beantragt die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen, dass als Zeichen der Weltoffenheit und der Solidarität mit den Interessen der LGBTQ-Community vor dem Rathaus sowie an öffentlichen Fahnenmasten anlässlich des internationalen Tages gegen Homo-, Bi- und Transfeindlichkeit und des Christopher Street Days Regenbogenfahnen gehisst werden.

In den der Verwaltung vorliegenden Kommentarmeinungen zum Kommunalrecht ist darauf hingewiesen, dass es den Gemeinden frei steht zusätzliche Beflaggungen durchzuführen. Daneben sollen sich die Kommunen jedoch im Grundsatz an den staatlichen Vorgaben der Beflaggungen orientieren. Aufgrund der uneinheitlichen Rechtslage wurde deshalb eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Würzburg eingeholt.
Zusammenfassend weist das Landratsamt daraufhin, dass die Gemeinden ebenso wie staatliche Organe dem Neutralitätsgebot unterliegen. Vor allem bei politischen, religiösen und weltanschaulichen Themen sei deshalb besondere Zurückhaltung geboten. Die mit einer Regenbogenfahne zum Ausdruck kommende Symbolik würde diesem Gedanken widersprechen. Denn damit soll, worauf auch im Antrag explizit hingewiesen wird, eine bestimmte Weltanschauung und Solidarität mit der LGBTQ-Community gezeigt werden.

Weiterhin weist das Landratsamt darauf hin, dass Regenbogenfahnen ebenso von anderen Organisationen und Verbänden genutzt werden, wenn auch mit gewissen Abweichungen.  So verwendet z. B. die Umweltorganisation Greenpeace ein Regenbogensymbol, auch die Friedensbewegung verwendet die Regenbogenflagge. Ebenso soll im Jahr 2020 bei einer Demonstration der Querdenkerbewegung gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung diese Flagge gezeigt worden sein. Es kann deshalb leicht zu Verwechselungen mit diesen Organisationen bzw. Personengruppen kommen. Das Landratsamt rät deshalb von einer Beflaggung mit Regenbogenfahnen ab. Dadurch sollte auch vermieden werden, dass ein Präzedenzfall für ähnliche Anträge geschaffen wird. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, am Cristopher Street Day am Rathaus die Regenbogenfahne zu hissen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.10.2021 09:16 Uhr