Einsatz von raumlufttechnischen (RLT-)Geräten und Luftfilteranlagen in Kindertagseinrichtungen und Schulen | Weitere Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 28.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.09.2021 ö 7

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushalt 2022
noch kein Ansatz vorgesehen
Freiwillige Aufgabe

Der Einsatz von RLT-Geräten und Luftfiltern in Kindertageseinrichtungen und Schulen wird in den letzten Monaten - besonders im Hinblick auf die nun anstehende kalte Jahreszeit - sowohl von Politik und Presse wie auch von Eltern- und Schülerschaft kontrovers diskutiert. 

Das Bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung am 06.07.2021 beschlossen, die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten oder dezentralen Lüftungsanlagen für Klassen- und Fachräume in Schulen und Kitas durch die Schulaufwandsträger bzw. Kitaträger finanziell zu unterstützen. Danach soll ein staatlicher Zuschuss von maximal 50% der Anschaffungskosten, begrenzt auf 1.750 € je förderfähigen Raum, gewährt werden. Die Kosten für den laufenden Betrieb der RLT-Geräten werden nicht gefördert.  

Auch der Bund (BAFA) gewährt Zuwendungen für die Um- und Aufrüstung und Neubau stationärer RLT-Anlage für Einrichtungen für Kinder unter zwölf Jahren. Die Höhe der Förderung beträgt 80% der förderfähigen Ausgaben und ist auf 500.000 € pro Standort begrenzt. 

Der Einsatz staatlicher Fördermittel ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, allerdings hat die späte Bekanntgabe der Fördervoraussetzungen viele Fragen aufgeworfen, die eine Beschaffung von entsprechenden Anlagen bisher nicht oder nur mit einem erheblichen Risiko von Fehlkäufen möglich erschienen ließen. Die große Bandbreite der angebotenen Luftreiniger (290,00 € bis 3.000 €, netto), die unterschiedliche zum Einsatz kommende Technologie (z. B. Ozon, Elektrofiltern, Ionisation, UV-Strahlung) sowie die Einhaltung der Ausschreibungs- und Vergabevorschriften haben einer Beschaffung von mobilen Geräten bis zu Schulbeginn ebenfalls entgegengestanden.

Auch existieren zahlreiche Studien mit unterschiedlichen Ergebnissen über den Nutzen des Einsatzes von mobilen Luftfiltern in Schulen und Kitas. Unstrittig ist jedoch, dass die Geräte nach derzeitigen Expertenaussagen sowie nach den Veröffentlichungen des Kultusministeriums von den bisherigen Lüftungsvorgaben nicht befreien. Beim Einsatz dezentraler, mobiler Luftfilter wird durch den Umluftbetrieb nämlich keine Außenluft in den Innenraum geführt. Das bedeutet, dass zur Reduktion der Virenlast eine Luftreinigung weniger effektiv als eine direkte Frischluftzufuhr von außen ist, und aus diesem Grund auch bei niedrigeren Temperaturen zusätzlich manuell mittels Fensteröffnen gelüftet werden muss.

Die Mittelschule Höchberg hat sich zudem mit Schreiben vom 26.07.2021 gegen die Anschaffung von mobilen Luftfiltern ausgesprochen. Ebenso halten die Grundschule Höchberg und ein Großteil der Kindertagesstätten im Gemeindegebiet einen Einsatz solcher Geräte grundsätzlich für nicht zielführend. Hierzu ist anzumerken, dass in einigen Kindertagesstätten (z. B. Kinderwelt St. Norbert) bereits RLT-Anlagen vorhanden sind. 

Der Marktgemeinderat hat aus den vorgenannten Gründen in seiner Sitzung am 27.07.2021 zustimmend zur Kenntnis genommen, dass von Seiten der Verwaltung keine weiteren Schritte für die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten eingeleitet werden. 

Für den Einbau von stationären RLT-Geräten wurde bei der BAFA bereits am 20.07.2021 ein entsprechender Förderantrag für 30 Klassenräume gestellt. Die Bewilligungsbescheide für die Umsetzung liegen mittlerweile ebenfalls vor.

Die Verwaltung wird nun den Einbau der stationären RLT-Geräten entsprechend den Vorgaben des Fördergebers planen und umsetzen. Die genauen finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde sind momentan nur grob abzuschätzen, da die Folgekosten durch die notwendigen baulichen Maßnahmen (Mauerdurchbrüche, Elektroanschlüsse, etc.), die evtl. Beteiligung von Fachplanern und die zu erwartende Teuerung der Geräte nicht vorhersehbar ist. 
Überschlägig geschätzt werden derzeit Kosten in Höhe von ca. 15.000 €/Raum zzgl. 10.000 € Baunebenkosten. Für den Einbau der RLT-Anlagen in allen bewilligten Räumen müssten somit im Haushalt 2022 Mittel in Höhe von 475.000 € eingestellt werden. Bei einer Förderquote von maximal 80% können im Gegenzug Einnahmen in Höhe von rund 380.000 € dieser Ausgabe entgegengestellt werden.

Auf Anregung von Marktgemeinderat Martin Guckenberger soll vor der Ausschreibung die Konzeptplanung für den Einbau der Lüftungsgeräte im Bau- und Umweltausschuss vorgestellt werden.  

Beschluss

Der Marktgemeinderat spricht sich gegen die Anschaffung von mobilen Luftfiltern für die in der Sachaufwandsträgerschaft des Marktes Höchberg stehenden Schulen und Kindertageseinrichtungen aus. 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Einbau von stationären RLT-Geräten in bereits entsprechend ausgerüsteten Räumen sukzessive und entsprechend der Bereitstellung von Fördermitteln umzusetzen. 

Entsprechende Haushaltsmittel sind hierfür einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.10.2021 09:16 Uhr