Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-069; Nebau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3650/19, Pfarrer-Fleckenstein-Straße 11, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 16.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.11.2021 ö 1.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.


Erläuterung:

Die Antragsteller beabsichtigen den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 3 Wohneinheiten im Genehmigungsfreistellungsverfahren.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Nachbarn haben alle auf den Unterlagen unterschrieben.
- Der bergseitige Zwerchgiebel übersteigt mit 8,60 m die im Bebauungsplan „Mehle II“ festgesetzte zulässige Wandhöhe von 4,00 m; hierfür ist eine Befreiung notwendig.
- Die Abgrabung der unteren und Aufschüttung der oberen Terrasse überschreitet in Kombination die festgesetzte Gesamtgröße für Abgrabungen und Aufschüttungen von 30 m²; hierfür ist ebenfalls eine Befreiung notwendig
- Es sind 2 Vollgeschosse zulässig, ob das Kellergeschoss kein Vollgeschoss ist wurde nicht nachgewiesen / ist noch nachzuweisen.
Zudem ist die Berechnung der GRZ nach BauNVO 1990 fehlerhaft, insbesondere wurden Terrassen, Balkone, Zuwegung und Stellplätze nicht berücksichtigt. Die korrigierte Berechnung ist nachzuführen.

Auf Grund der benötigten Befreiungen kann kein Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden. Da der Bauwerber einer Weiterbehandlung des Antrages als Baugenehmigung zugestimmt hat, wird dieser nach der Beschlussfassung des Bau- und Umweltausschusses an das Landratsamt zur Genehmigung weitergegeben. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird mit den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mehle II“ hinsichtlich der Größe der zulässigen Abgrabungen und Aufschüttungen für Terrassen sowie der Wandhöhe des Zwerchgiebels zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 16.11.2021 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.11.2021 11:41 Uhr