Anfrage an den Bau- und Umweltausschuss Nr. 2021-075; Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl.-Nr. 802/0, Würzburger Straße 99, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 16.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.11.2021 ö 1.7

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.


Erläuterung:

Die Bauwerber planen den Abbruch eines bestehenden Wohnhauses und den Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück „Würzburger Straße 99“. Verwirklicht werden sollen insgesamt 12 bis 13 Wohneinheiten.
Das Grundstück wird von der Würzburger Straße aus erschlossen und soll aufgrund der starken Hangtopographie mit einer offenen Zufahrt zur Garagenanlage im Grundstücksteil unmittelbar an der Würzburger Straße erschlossen werden.
Die notwendigen Stellplätze gemäß der Stellplatzsatzung der Marktgemeinde Höchberg sollen durch eine Multiparkeranlage im Kellergeschoss nachgewiesen werden.

Es sollen 2 hintereinanderliegende Gebäude entstehen, die intern über einen im Untergeschoss des Gebäudes befindlichen Verbindungsganges miteinander verbunden sind. Somit sind alle Wohnungen barrierefrei erschlossen. 

Beratung:

Die Gebäude staffeln sich in die Hangtopographie des Grundstückes hinein.

Der Einsatz eines Multiparkersystems wird von der Verwaltung aufgrund dessen Funktionalität kritisch gesehen. Vom Architekt wurde jedoch in dem Vorgespräch darauf hingewiesen, dass dieser schon im mehreren Bauvorhaben erfolgreich eingesetzt wird. Auch der kurze Stauraum von 3,00 m könnte im täglichen Gebrauch beim Ein- und Ausfahren zu Problemen führen, da die Fahrzeuge in den öffentlichen Verkehrsraum ragen werden. Der Stauraum ist deshalb auf 5,00 m zu vergrößern. 

Die Grünstreifen vor der Parkanlagenzufahrt sind derart wiederherzustellen, dass lediglich zwei Zufahrtsmöglichkeiten zu den Einfahrtstoren der Multiparkanlage vorhanden sind.

Es wird auf die Einhaltung der GFZ und GRZ nach BauNVO 1990 hingewiesen.

Grundsätzlich steht die Verwaltung der vorgelegten Voranfrage unter Berücksichtigung der Hinweise zum Stauraum und der öffentlichen Grünflächen positiv gegenüber. 
 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für eine konkrete Bauantragstellung in Aussicht, sofern in der endgültigen Planung der Stauraum auf 5,00 m vergrößert und der Grünstreifen nur für die zwei Zufahrten zur Multiparkanlage unterbrochen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.11.2021 11:41 Uhr