Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-060; Abbruch eines Wintergartens und Erweiterung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1736/1, Spechtweg 102, Bebauungsplan "Frankenwarte Süd", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 21.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 21.09.2021 ö 1.4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.


Erläuterung:

Der Bauwerber plant an dem bestehenden Gebäude den eingeschossigen Wintergartenanbau abzubrechen und einen Wohnraum mit obenliegendem Balkon und Dachbegrünung anzubauen. 

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Abstandsflächen können nicht komplett auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Eine Abstandsflächenübernahme des Nachbarn (Grundstück Fl.-Nr. 1736/4) liegt dem Antrag bei. 
- Auf dem Baugrundstück wurden zwei Stellplätze nachgewiesen. Die Erschließung erfolgt über das Grundstück Fl.-Nr. 1497 der Stadt Würzburg.
Es wird darauf hingewiesen, dass ohne diesen Zugang über das Grundstück der Stadt Würzburg das Grundstück des Bauwerbers auch nicht erschlossen wäre. 
- Die Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. § 10 der gemeindlichen Entwässerungssatzung fehlen.
- Die Berechnung der Grund- und Geschossfläche kann nicht geprüft werden. Die Maße in den Plänen stimmen nicht mit den Maßen der Berechnungen überein.
- Der Bauwerber überschreitet die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze um ca. 20 m². Hierfür wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt. 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Erschließung des Grundstückes über die Flächen der Stadt Würzburg erfolgt. Für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung liegt dem Markt Höchberg eine Vereinbarung/Vertrag mit der Stadt Würzburg vor.

Das Landratsamt Würzburg wird gebeten, die rechtliche und dauerhafte Erschließung des Grundstückes im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 21.09.2021 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.09.2021 12:21 Uhr