Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-058; Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 684/59, Albrecht-Dürer-Straße 76, Bebauungsplan "Hexenbruch", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 19.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.10.2021 ö 1.1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.



Erläuterung:

Der Bauwerber plant eine Terrassenüberdachung aus einer Glasaluminiumkonstruktion. Die Terrassenkonstruktion ist in einem Abstand von 20 cm an der seitlichen Grundstücksgrenze geplant.

Beratung:

Bei der Vorprüfung des Bauantrages wurde Folgendes festgestellt.

- Die erforderliche Abstandsflächenübernahme der Eigentümer der Fl.-Nrn. 684/58 und 684/60 liegen dem Bauantrag bei.
- Im Bauantragsformular sind die Flurnummern der Nachbarn falsch angegeben.
- Ein Lageplan mit Angabe der Grundstückseigentümer fehlt.
- Im Bebauungsplan sind zwei Vollgeschosse festgesetzt. Der Bauwerber plant eingeschossig.
- Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist eine GRZ mit 0,4 und eine GFZ mit 0,8 festgesetzt. Der Bauwerber plant durch den Anbau eine GRZ mit 0,57 und eine GFZ von 0,85.
- Eine Aussage zum Brandschutz fehlt.
- Im Bebauungsplan ist ein Flachdach festgesetzt. Der Bauwerber plant ein Pultdach mit 6% Gefälle.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen für eine eingeschossige Bauweise mit einem Pultdach sowie der Überschreitung der GRZ und GFZ wird zugestimmt. 

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 19.10.2021 wird hingewiesen.



 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2021 10:04 Uhr