Haushaltsberatung 2021 | Antrag der FDP - UP 13 Förderung von privaten Initiativen für ein grüneres Höchberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 19.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.10.2021 ö 4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
1.6150…
10.000 € für 2022€
Freiwillig

Im Rahmen der Haushaltsberatung 2021 stellte die FDP den Antrag private Initiativen für ein grüneres Höchberg zu fördern. Der Marktgemeinderat beauftragte darauf die Verwaltung ein Entwurfskonzept für ein Förderprogramm „Grünes Höchberg“ zu erstellen und dem Gremium zur Beschlussfassung vorzulegen. 

Am 19.08.2021 wurden die Ratsmitglieder über die Einstellung des ausgearbeiteten Satzungsentwurfs „Grüneres Höchberg“ im RIS informiert und um Rückmeldung gebeten.
Mehrere konstruktive Vorschläge der Fraktionen wurden daraufhin eingearbeitet. Im Zuge der Beratung über den Satzungsentwurf in der heutigen Sitzung wurden folgende weitere Ergänzungen bzw. Änderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung vorgenommen:
§ 1 Nr. 2        -Einfügung: „private“
§ 4 Nr. 3        -Einfügung: „Besonders begrüßt wird die Pflanzung von früh- bzw. spätblühenden Bäumen“ 

Das Förderprogramm sollte längerfristig angelegt sein, damit Initiativen für die Antragsteller planbar werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Programm für mindestens drei Jahre anzusetzen, die Mittel jedoch jährlich einzustellen und ggf. anzupassen. Das Förderprogramm ist abhängig von der Genehmigung des Haushaltes. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die nachfolgend abgedruckte Satzung „Grüneres Höchberg“. Die geplanten Fördermittel in Höhe von 10.000,- € sind im Haushalt 2022 einzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt die entsprechenden Antragsformulare auszuarbeiten. 











Satzung für ein
„Grüneres Höchberg“


§ 1
Förderziele


1.
Mit der Förderung für ein grüneres Höchberg soll
  • das Marktklima nachhaltig verbessert und dem Klimawandel entgegenwirkt werden
  • das Wohnumfeld der Bürger*innen aufgewertet, 
  • sowie die Vernetzung von Lebensräumen für Tier- und Pflanzenarten optimiert werden.

2.
Gefördert werden private Initiativen für die Schaffung von Dach- und Fassadenbegrünungen und Baumpflanzungen überwiegend mit heimischen Pflanzenarten zwischen 30 % und 50 %. 


§ 2
Räumlicher und sachlicher Geltungsbereich, Auflagen und Bedingungen


1.
Förderfähige Vorhaben sind in der gesamten Gemarkung von Höchberg möglich.

2.
Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass 
  • die Maßnahme freiwillig ist, also keine gesetzliche Verpflichtung vorliegt, wie etwa einer Auflage im Bebauungsplan oder in der Baugenehmigung, Ersatzpflanzungen oder Ausgleichsmaßnahmen,
  • der Antragstellende auch Grundstücks- und Gebäudeeigentümer oder sonst verfügungsberechtigt ist (z. B. Erbbauberechtigte, Verwaltung von Eigentums Gemeinschaften, Vereine, Verbände, Genossenschaften, Mieter mit Einverständniserklärung des Eigentümers),
  • die Maßnahme nicht gegen öffentlich-rechtliche (z. B. Bauordnung, Denkmalschutz, Verkehrssicherheit, Satzungen o. ä.) oder privatrechtliche Vorschriften verstößt,
  • die Maßnahme nicht Anlass für eine Mieterhöhung ist und betroffene Mieter vor Beginn der Maßnahme darauf hingewiesen werden,
  • Dachbegrünungen, Fassadenbegrünungen und Baumpflanzungen für mindestens 20 Jahre bestehen. 

3.
Die Maßnahme muss fachgerecht, entsprechend dem Antrag beiliegender Leistungsbeschreibung umgesetzt werden. Im Falle der Erbringung von Eigenleistungen werden nur die aus den Rechnungen hervorgehenden Materialkosten, sowie Planungskosten berücksichtigt. 

4.
Der Antragsteller muss für eine fachgerechte Pflege und einen verkehrssicheren Zustand sorgen. 



§ 3
Art der Förderung


1.
Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Kostenzuschusses. Die anschließenden Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen werden nicht gefördert.

2.
Die Durchführung muss unter Einhaltung der geltenden Fachnormen erfolgen. Die fachlich und rechtlich korrekte Ausführung der Begrünungsmaßnahme liegt in der Eigenverantwortung des Antragsstellers. Für eventuell auftretende Folgekosten oder Schäden übernimmt der Markt Höchberg keine Haftung.



§ 4 
Fördergegenstände



1.
Förderfähig sind:
Dachbegrünungen ab einer Aufbaudicke von 10 cm und mehr.

Zu den förderfähigen Kosten von Dachbegrünungen gehören alle Baukosten, die im Zusammenhang mit der Maßnahme ab der Oberkante der Dachabdichtung entstehen. Dies umfasst die Ausführungsarbeiten und alle benötigten Materialien wie Substrat, Pflanzen, Bewässerungstechnik etc. sowie die Fertigstellungspflege.

2.
Bodengebundene Fassadenbegrünung: Kletter- und Rankpflanzen. 
Wandgebundene Fassadenbegrünung: Spezielle Pflanzsysteme mit Bepflanzung direkt an der Fassade ohne Bodenanschluss, denen eine Mindestfläche von 5m² pro Pflanze zur Verfügung steht.

Förderfähig sind ausschließlich Begrünungen der Außenwände von Gebäuden, Garagen und Carports. Die Begrünung von Zäunen, Mauern etc. ist nicht förderfähig im Sinne einer Fassadenbegrünung. 

Zu den förderfähigen Kosten von Fassadenbegrünungen gehören die Ausführungsarbeiten einschließlich der vorbereitenden Arbeiten zur Herstellung des Pflanzenstandortes und alle benötigten Materialien wie Substrat, Pflanzen, Rank- und Kletterhilfen, Pflanzgefäße orts- und winterfest, Bewässerungstechnik, Planungskosten, sowie Nisthilfen für Vögel und Insekten etc.

3.
Baumpflanzungen 

Förderfähig sind Pflanzungen von überwiegend heimischen Laub- und Obstbäumen. Besonders begrüßt wird die Pflanzung von früh- bzw. spätblühenden Bäumen.
Als Mindestanforderung gelten folgende Kriterien:
  • Laubbaum; dreifach verpflanzter Hochstamm mit Stammumfang 12-14 cm und mit Wurzelballen (Kurzbezeichnung: H3xv 12-14).
Dem Baum muss ein durchwurzelbarer Bodenraum vom mindestens 12m³ zur Verfügung stehen; die unversiegelte Fläche des Baumstandortes („Baumscheibe“) soll mindestens 16m² betragen.
  • Obstbaum (Halb- oder Hochstamm)

Zu den förderfähigen Kosten von Baumpflanzungen gehören die Ausführungsarbeiten einschließlich der vorbereitenden Arbeiten zur Herstellung des Pflanzenstandortes und alle benötigten Materialien wie Baum, Substrat, Windsicherung etc.



§ 5 
Antragstellung, Rechtsanspruch, Bewilligung, Überprüfung und Auszahlung


1.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel des Markt Höchberg. Förderanträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Es besteht kein Rechtsanspruch. Pro Anwesen (wirtschaftliche Einheit) kann die Förderung für jeden Fördergegenstand grundsätzlich nur einmal in Anspruch genommen werden.

2.
Die Bewilligung der Förderung erfolgt in Form eines Verwaltungsaktes (Bewilligungsbescheid), der Auflagen sowie Befristungen enthalten kann und die maximale Höhe des Zuschusses angibt. Erfolgt der Mittelabruf nicht innerhalb der im Bescheid gesetzten Frist von 12 Monaten, erlischt der Anspruch auf die Fördermittel.


3.
Für die Höhe der Förderung sind nicht die beantragten, sondern die tatsächlich abgerechneten Kosten maßgeblich. Eine höhere als die bewilligte Fördersumme ist ausgeschlossen. 

4.
Der Bewilligungsbescheid kann bei Missachtung von Auflagen und Bedingungen, sowie bei einem Verstoß gegen diese Richtlinien, insbesondere bei einer zweckfremden Verwendung der bewilligten Mittel, widerrufen werden. Ausgezahlte Zuschüsse müssen dann ggf. in voller Höhe und nebst Zinsen zurückgezahlt werden. Dies gilt insbesondere, wenn 
  • die Ausführung nicht oder nur teilweise der Bewilligungsgrundlage entspricht, 
  • geförderte Maßnahmen innerhalb der Mindestdauer rückgängig gemacht oder so verändert werden, dass sie die angestrebte Wirkung nicht mehr erreichen oder
  • falsche Angaben gemacht wurden.

5.
Mit der Maßnahme darf nicht vor Bewilligung begonnen werden.

6.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme sowie nach Vorlage der Kostenbelege und nach Abnahme der Maßnahme durch den Markt Höchberg.

7.
Die Bewilligung ersetzt nicht eine gegebenenfalls notwendige Beurteilung und Genehmigung der Maßnahme nach öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Vorschriften; mit ihr wird auch keine Verantwortung für die technische Richtigkeit der Planung und Ausführung übernommen. 

8.
Förderanträge sind schriftlich an den Markt Höchberg, Bauamt, zu richten. Antragsformulare können unter bauamt@hoechberg.de angefordert oder unter www.hoechberg.de bezogen werden. 


9.
Die Inanspruchnahme schließt andere Förderungen (z.B. Kommunales Förderprogramm) aus. 


§ 6
Fördersätze


1.
Grundlage für die Förderung sind die Bruttokosten. 

2.
Es gilt folgende Verteilung:

Fördergegenstand
Fördersatz
Maximale Förderhöhe
Dachbegrünung
Bis zu 30 % 
2.500,- € 
Fassadenbegrünung
Bis zu 30 %
3.500,- € 
Baumpflanzung
Bis zu 50 %
1.000,- €


3.
Aufgrund des unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwandes erfolgt keine Förderung von Kleinstmaßnahmen mit Zuschussbeträgen unter 150,- €. 



§ 7
Antragsunterlagen und erforderliche Nachweise


1.
Für den Förderantrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:
  • vollständig ausgefülltes Antragsformular des Markt Höchberg
  • fotografische Dokumentation des Ausgangszustandes
  • Nachweis der Gesamtkosten durch Angebote mit Leistungsbeschreibung oder detaillierte Kostenschätzungen. Insbesondere bei größeren Bauvorhaben ist darauf zu achten, dass die Leistungsbeschreibung die für die Begrünung relevanten Positionen separat aufgeschlüsselt werden. 
  • ggf. Beschluss der Eigentümerversammlung 
  • ggf. Vertretungsvollmacht
  • optional: Gestaltungsplan oder Skizze (sofern vorhanden)

Der Markt Höchberg kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern, sofern dies für die Bearbeitung erforderlich sein sollte. 

2.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Eingang des Verwendungsnachweises. Dieser besteht ausfolgenden Unterlagen:
  • vollständig ausgefülltes Verwendungsnachweisformular des Markt Höchberg 
  • fotografische Dokumentation nach Abschluss der Maßnahme
  • Kopie der Abschlussrechnung 
  • Nachweis über die getätigte Zahlung (Kopie Kontoauszug, Quittung)



§ 8
Inkrafttreten und Geltungsdauer


Die Satzung tritt zum 01.01.2022, erstmalig für die Dauer von drei Jahren, in Kraft und ist abhängig von der Genehmigung des Haushaltsplanes.


Höchberg, ____________________


Markt Höchberg


Siegel


Alexander Knahn
1. Bürgermeister 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2021 10:04 Uhr