Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich der B27 - 6. Änderung" - Teilaufhebung | Würdigung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 19.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.10.2021 ö 5

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Höchberg hat in seiner Sitzung am 03.08.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet südlich der B27 - 6. Änderung“ in einem Teilbereich aufzuheben. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 24.08.2021 ortsüblich bekannt gemacht. 

Da das Vorhaben der Innenentwicklung dient, kann auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB ebenfalls abgesehen; § 4c BauGB wird nicht angewendet. 

Es erfolgt kein Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft, da der Schwellenwert gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB nicht überschritten wird; die Ermittlung und Bereitstellung von Ausgleichsflächen ist daher nicht erforderlich.

Da der Bau- und Umweltausschuss in dem o. g. Beschluss auch den Entwurf der Teilaufhebung in der Fassung vom 03.08.2018 gebilligt hat, konnte die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 01.09.2021 bis 06.10.2021 durchgeführt werden. Die nachfolgend aufgeführten Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 30.08.2021 beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten. 

Behörde, 
Träger öffentlicher Belange, 
Nachbargemeinde
Antwort
vom
Anregungen,
Einwendungen, Hinweise
Regierung von Unterfranken, Landesplanung, Würzburg
05.10.2021
keine Anregungen, Einwendungen und Hinweise
Regionaler Planungsverband, Karlstadt
05.10.2021
keine Anregungen, Einwendungen und Hinweise
Landratsamt Würzburg - Untere Naturschutzbehörde, Würzburg 
04.10.2021
TOP 5.1
Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Servicestelle Würzburg
01.10.2021
keine Anregungen, Einwendungen und Hinweise

Von den Trägern öffentlicher Belange hat sich nur das Landratsamt Würzburg schriftlich geäußert und Anregungen, Einwendungen und Hinweise vorgetragen. Diese sind beschlussmäßig zu behandeln (TOP 5.1). Aus der Bevölkerung sind keine Stellungnahmen eingegangen. 

Es ist davon auszugehen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange der Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange, die innerhalb der gesetzten Frist von ihrem Recht, sich zur Planung zu äußern, keinen Gebrauch gemacht haben, oder die sich einverstanden mit der Planung geäußert haben bzw. die die Planung ohne Anregungen und Hinweise zur Kenntnis genommen haben, nicht berührt werden. 

Datenstand vom 25.10.2021 10:04 Uhr