Datum: 29.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturscheune
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bibliothek des Marktes Höchberg
2 Städtebauförderung - Bedarfsmeldung 2021
3 Feststellung des Jahresabschlusses 2019 für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) Wasserversorgung/ Photovoltaikanlagen
4 Personalangelegenheiten; Ausschreibung einer zusätzlichen Stelle für eine/einen Kulturmanagerin/Kulturmanager
5 Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand; Antrag nach § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (UStG)
6 Vollzug der Bedarfsplanung Kindergarten | Schaffung von zwei Krippengruppen an dem bestehenden Kindergarten im Wiesengrund, Fl.-Nr. 3485 der Gemarkung Höchberg (Im Wiesengrund 16)
7 Vollzug der Bedarfsplanung Kindergarten | Umnutzung der ehem. Sozialstation in eine Kindertageseinrichtung, Fl.-Nr. 288/2 der Gemarkung Höchberg (Herrenweg 12)
8 Gewährung von freiwilligen Leistungen an Vereine und Organisationen
9 Berichte und Anfragen

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1. Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bibliothek des Marktes Höchberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 29.09.2020 ö 1

Sachverhalt

Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit der Bibliotheksleitung einen neuen Entwurf für die Benutzungs- und Gebührenordnung der Bibliothek vorbereitet.

Diese soll ab 1.10.2020 in Kraft treten. Die Leiterin der Bibliothek, Frau Maucher, gibt in der Sitzung zum Entwurf der Benutzungs- und Gebührenordnung weitere Erläuterungen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bibliothek des Marktes Höchberg in folgender Fassung:

Benutzungs- und Gebührenordnung Bibliothek Markt Höchberg

Die Bibliothek Markt Höchberg ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung des Marktes Höchberg. Jedermann ist im Rahmen dieser Benutzungsordnung berechtigt, Medien zu entleihen und die Einrichtung der Bibliothek zu benutzen.

Anmeldung

Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebestätigung an. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Einen eigenen Bibliotheksausweis erhalten Kinder ab dem 6. Lebensjahr.


Die für eine Anmeldung erforderlichen Angaben werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert.

Der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter erkennt die Benutzungsordnung bei der Anmeldung durch eigenhändige Unterschrift des Bibliotheksausweises an.
Der Benutzer erhält nach der Anmeldung einen Bibliotheksausweis, für den eine einmalige Gebühr erhoben wird. Der Ausweis ist nicht übertragbar. Der Verlust des Ausweises, Wohnungswechsel und Namensänderung sind der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen.
Ausleihe

Leihfristen
Bücher, Sach-CDs, Sach-DVDs, E-Book-Reader                                         4 Wochen
Musik-CDs, Hörbücher, Tonies, Tiptoi- und Bookii-Stifte,
CD-ROMs, Spiele, Zeitschriften                                                    2 Wochen
DVDs  (Spielfilme)         1 Woche    

Die aktuellen Zeitschriftenhefte und Zeitungen sind Präsenzbestand und können nur in den Räumen der Bibliothek genutzt werden.

Verlängerung und Vorbestellung
Die Leihfrist aller Medien außer DVDs kann bis zu dreimal verlängert werden, sofern keine Vorbestellungen vorliegen. Ausgeliehene Medien können gegen eine Gebühr vorbestellt werden.
Ausleihgebühr
Die Ausleihe aller Medien außer DVDs (Spielfilme) ist kostenlos. Für DVDs (Spielfilme) wird eine Ausleihgebühr erhoben.
Auswärtiger Leihverkehr
Medien, die nicht im Bestand der Bibliothek vorhanden sind, können über den auswärtigen Leihverkehr nach den hierfür geltenden Richtlinien (Leihverkehrsordnung der BRD) beschafft werden. Für die Vermittlung durch den auswärtigen Leihverkehr erhebt die Bibliothek ein Entgelt.

Behandlung der entliehenen Medien und Haftung
Die Weitergabe von Medien an Dritte ist nicht gestattet. Die Bibliothek ist berechtigt, die entliehenen Medien jederzeit zurückzufordern.
Der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust und Beschädigung zu schützen.
Bei Beschädigung oder Verlust eines Mediums hat der Benutzer das Medium zu ersetzen oder die Anschaffungskosten (Neupreis) zu übernehmen.
Für Schäden, die aus dem Missbrauch des Ausweises entstehen, haftet der eingetragene Benutzer.
Für Schäden an Geräten und Programmen der Benutzer durch entliehene AV-Medien oder Software wird keine Haftung übernommen.



Überschreitung der Leihfrist
Für verspätet abgegebene Medien ist ein Versäumnisentgelt nach der jeweils gültigen Gebührenordnung zu entrichten.
Die Versäumnisentgelte sind unabhängig von der schriftlichen Mahnung zu entrichten.
Nach dem Überschreiten der Leihfrist erhält der Benutzer eine schriftliche Mahnung (Postweg oder E-Mail). Bleiben zwei weitere Mahnschreiben erfolglos, erfolgt die Einziehung der ausgeliehenen Medien und Versäumnisgebühren auf dem Rechtsweg. Die dabei entstehenden Kosten trägt der Benutzer.
Nutzung elektronischer Dienste
Die Bibliothek setzt die elektronische Datenverarbeitung unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen für die Verwaltung ausgeliehener Medien ein. Ein Ausleihvorgang kann nur durch das Erfassen und Speichern von Daten vorgenommen werden. Bei der Rückgabe werden die Ausleihdaten gelöscht.
Bei der Nutzung von Medien und anderen Dienstleistungen, einschließlich der Online-Dienste, sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Urheberrechts, des Strafgesetzbuchs sowie des Jugendschutzgesetzes einzuhalten.
Gesetzeswidrige, Gewalt verherrlichende, pornographische oder rassistische Inhalte und Daten dürfen weder aufgerufen noch genutzt oder verbreitet werden.
Die Bibliothek ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit und Qualität von Angeboten Dritter, die über die bereitgestellten Leitungen abgerufen werden. Für die Funktionsfähigkeit der Leitungen und Computer gibt es keine Gewähr.
Hausordnung
Die Benutzer haben sich während des Aufenthalts so zu verhalten, dass der Ablauf des Bibliotheksbetriebs nicht beeinträchtigt wird.
Das Rauchen ist in den Räumen der Bücherei nicht gestattet, ebenso Essen und Trinken außerhalb des Lesecafés.
Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.
Für Taschen, Wertsachen und Garderobe wird keine Haftung übernommen.
Ausschluss von der Benutzung
Die Bibliotheksleitung ist befugt, Personen, die gegen die Benutzungsordnung verstoßen, von der Benutzung der Bibliothek auszuschließen.
Gebührenordnung
Die Gebühren sind in der Anlage zur Benutzungsordnung festgelegt.
Die Benutzungs- und Gebührenordnung tritt am 1.10.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 1.3.2015 außer Kraft.

Anlage zur Benutzungsordnung

Gebührenordnung Bibliothek Markt Höchberg

 
Bibliotheksausweis
 3,00


Ersatzausweis
Kinder
Erwachsene

3,00
3,00
Ausleihgebühr
1 DVD (pro Woche)

1,00 €


Vorbestellgebühr
Pro Medium

1,00 €


Fernleihgebühr
Pro Medium

3,00


Säumnisgebühren

1. Mahnstufe
Pro Medium und Woche Erwachsene
Pro Medium und Woche Ki./Jug. bis 18 J.

2. Mahnstufe
Pro Medium und Woche Erwachsene
Pro Medium und Woche Ki./Jug. bis 18 J.


3. Mahnstufe
Pro Medium und Woche Erwachsene
Pro Medium und Woche Ki./Jug. bis 18 J.




1,00 €
0,50 €


1,50 €
1,00 €



2,00 €
1,50 €


Kopien und Ausdrucke
Pro Seite

0,20 €


Ersatz von Medienhüllen
1,00 €


Ersatz von RFID-Etiketten
1,00 €


Ersatz von Spieleteilen
1,00 €


Medienersatzgebühr
Für ein verloren gegangenes bzw. stark beschädigtes Medium

Neupreis/Beschaffung eines neuen Exem-
plares

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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Anschließend verabschiedet der 1. Bürgermeister die langjährige Leiterin der Bibliothek, Frau Maucher und bedankt sich für die geleistete Arbeit.

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2. Städtebauförderung - Bedarfsmeldung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 29.09.2020 ö 2

Sachverhalt

Der Markt Höchberg ist mit der Gesamtmaßnahme „Altort Höchberg“ seit 2009 in dem Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“.
Zentrales Ziel dieses Programms ist es, die Stadt- und Ortsmitten zu bewahren und zu attraktiven Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur zu entwickeln. Weiterhin zielt das Programm auf die Bewältigung von Funktionsverlusten, Gebäudeleerständen und abnehmenden Nutzungsintensitäten von Ortskernen. Durch die Förderung und Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche sollen die Zentren zu lebendigen und attraktiven Standorten aufgewertet werden.

Im Rahmen der Zuwendungsverfahren des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms „Lebendige Zentren“ ist dem Fördermittelgeber, vertreten durch die Regierung von Unterfranken, eine Bedarfsmeldung mit dem vorgesehenen Jahresprogramm an Maßnahmen vorzulegen.
Es sind die Maßnahmen einzeln aufgeführt, deren Durchführung von der Gemeinde im Jahr 2021 beabsichtigt sind. Bei den genannten Kosten handelt es sich um die förderfähigen Kosten. Diese wurden als Schätzung ermittelt. Die darauffolgenden Jahre sind ebenfalls darzustellen.
Der Beschluss über den Jahresantrag zur Städtebauförderung stellt eine Absichtserklärung über den Fortgang der Altortsanierung gegenüber dem Fördermittelgeber dar. Der Beschluss über die Durchführung einer einzelnen Maßnahme wird hierdurch nicht ersetzt, sondern muss separat gefasst werden.

In diesem Jahr fand coronabedingt kein Termin bei der Regierung von Unterfranken zur Abstimmung der Bedarfsmitteilung statt. Die Maßnahmen, die für 2021 gemeldet werden, sollen in der Sitzung beschlossen werden.

Beschluss

Die Altortsanierung soll im Jahr 2021 mit folgenden Maßnahmen fortgeführt werden:

Gesamtörtliches Verkehrskonzept
35.000 €
ISEK – Fortschreibung und Evaluierung
15.000 €
Freiflächengestaltung Herrenweg 3, Eiserne Hose
500.000 €
Kommunales Förderprogramm 2021 – 2023
150.000 €
Umgestaltung Grundstück Hauptstraße 63
150.000 €

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedarfsmitteilung in Höhe 850.000 Euro förderfähigen Kosten bei der Regierung von Unterfranken anzumelden. Die Maßnahmen sind in den Haushalt 2021 einzustellen. Über die einzelnen Maßnahmen sind gesonderte Beschlüsse durch das jeweilige Gremium zu fassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Feststellung des Jahresabschlusses 2019 für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) Wasserversorgung/ Photovoltaikanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 29.09.2020 ö 3

Sachverhalt

Von unserem Steuerberater vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) wurde der Jahresabschluss für das Jahr 2019 gefertigt.

Aufgrund des Fehlens der Gewinnerzielungsabsicht besteht für alle BgAs des Marktes Höchberg keine Gewerbesteuerpflicht. Unter Berücksichtigung der steuerlichen Verlustvorträge (Stand 31.12.2018: 947.772 Euro) wurde kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt, deshalb fiel keine Körperschaftssteuer an.

Da Photovoltaikanlagen zu den Versorgungsbetrieben zählen, werden die Ergebnisse Wasserversorgung und Photovoltaikanlagen steuerlich in einem Betrieb zusammengefasst. Das Jahresergebnis 2019 entfällt wie folgt auf die beiden Sparten:

Wasserversorgung
+40.984,11 €
Photovoltaikanlagen
+ 15.879,89 €
Summe
+56.864,00 €

Auf den hohen Gewinn 2018 von 102.000 Euro folgt im Jahr 2019 nur noch ein Gewinn von knapp 41.000 Euro. Wesentlich hierfür waren die höheren Aufwendungen für den Wassereinkauf, da die FWM zum 01.01.2019 ihre Preise erhöht hatte. Daneben konnte Konzessionsabgabe von 35.000 Euro abgeführt werden. Die Gebührenerhöhung um 27 ct/m³ zum 01.11.2019 hat sich nur auf 2 Monate ausgewirkt.

Die Wasserverluste haben sich im Jahr 2019 von 9,9 % auf 9,5 % leicht reduziert.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt den Jahresabschluss 2019 des Betriebs gewerblicher Art Wasserversorgung/ Photovoltaikanlagen des Marktes Höchberg mit

einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von
4.744.374,49 €
und

einem Jahresgewinn Bilanz von
56.864,00 €
einem Jahresgewinn lt. Gewinn- und Verlustrechnung von
56.864,00 €
hiermit fest.


Der Jahresgewinn 2019 von 56.864,00 € wird zur Tilgung der Vorjahresverluste verwendet.
Verbindlichkeiten bei der Gemeinde sind weiterhin entsprechend dem Beschluss des Marktgemeinderates vom 27.09.2011 zu verzinsen.
Es wird beschlossen, dass Gewinne des BgA Wasserversorgung/ Photovoltaikanlagen bis auf weiteres stets der Rücklage zugeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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Auf Nachfrage von Marktgemeinderat Markus Trunk wird die Verwaltung eine Auflistung aller Photovoltaikanlagen als Dokument ins RIS einstellen.

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4. Personalangelegenheiten; Ausschreibung einer zusätzlichen Stelle für eine/einen Kulturmanagerin/Kulturmanager

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 29.09.2020 ö 4

Sachverhalt

Die neue Kulturscheune Höchberg ist seit mehreren Monaten fertiggestellt, konnte jedoch bedingt durch die Corona-Pandemie noch nicht den Regelbetrieb aufnehmen.

Für den Betrieb der Kulturscheune war vorgesehen, den bisherigen Kulturreferenten des Kulturstübles, Herrn Reiner Klinger, weiter mit dem Teilbereich Kleinkunst zu beschäftigen sowie einen Rahmenbetrieb durch die Verwaltung zu gewährleisten. Um alle Möglichkeiten einer Nutzung auszuschöpfen werden weitere personelle Ressourcen benötigt.

Einziges Beispiel im Landkreis Würzburg für hauptamtlich besetzte Kulturreferenten wäre die Gemeinde Veitshöchheim. Bei der Schaffung dieser beiden Teilzeitstellen wurden jedoch aus der Kernverwaltung zahlreiche kulturelle Veranstaltungen zusammengetragen z.B. Kirchgänge der Vereine, Neujahrsempfang, Volkstrauertag, Bürgerinformationsbroschüre und Internetseite der Gemeinde sowie partnerschaftliche Beziehungen etc.

Mit Schreiben vom 21.1.2019 wurde von der CSU-Fraktion zur Betreuung der Kulturscheune mit einem hochwertigen Kulturangebot neben anderen Aufgaben die Schaffung der Stelle eines hauptamtlichen Kulturreferenten beantragt.

Durch die Verwaltung wird nunmehr vorgeschlagen, die Stelle einer Kulturmanagerin/eines Kulturmanagers in Vollzeit, vorerst befristet für drei Jahre, auszuschreiben. Bei der Stellenausschreibung sollte mit aufgenommen werden, dass die Aussicht auf eine unbefristete Übernahme besteht. Abhängig von der Vorbildung sollte die Einstellung höchstens in die Entgeltgruppe 9 b TVöD erfolgen.

Die Tätigkeit der Kulturmanagerin/des Kulturmanagers sollte sich nicht nur auf den Betrieb der Kulturscheune beschränken, der Aufgabenbereich kann hier zur Auslastung der Vollzeitstelle wesentlich weiter gefasst werden. Das detaillierte Aufgabengebiet, beispielhaft könnte dazu auch der Betrieb der Veranstaltungsräume in der ehemaligen Präparandenschule zählen, sollte dann auch abhängig von der Bewerberauswahl noch im Detail festgelegt werden.

Nach dem Beschluss des Marktgemeinderates vom 30.6.2020 erfolgt für diese Stelle mit Außenwirkung für den Markt Höchberg die Vorstellung der Bewerber im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss.

Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Stelle einer weiteren Mitarbeiterin/eines weiteren Mitarbeiters als Kulturmanagerin/Kulturmanager in Vollzeit, unbefristet, auszuschreiben. In der Ausschreibung ist auch der Hinweis auf die Teilzeitfähigkeit der Stelle aufzunehmen. Nach dem Beschluss des Marktgemeinderates vom 30.6.2020 erfolgt die Vorstellung der Bewerber im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss. Für die Tätigkeit als Kulturmanagerin/Kulturmanager ist von den Bewerbern ein Konzept im Ausschuss vorzulegen. Die abschließende Entscheidung über die Beschäftigung in Vollzeit oder Teilzeit wird dann auch abhängig vom Bewerberprofil im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss getroffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand; Antrag nach § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (UStG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 29.09.2020 ö 5

Sachverhalt

Zum 01.01.2016 wurde § 2 b UStG in das Umsatzsteuergesetz aufgenommen und damit die Unternehmereigenschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdöR) neu geregelt.
Damit wird künftig eine KdöR gem. § 2 UStG ab dem ersten Euro unternehmerisch tätig, wenn Sie Leistungen aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen erbringt. Lediglich bei Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen erfolgen, ist gem. § 2b UStG keine Unternehmereigenschaft gegeben, wenn die KdöR hoheitliche Leistungen (z.B. Melde- und Passwesen, …) oder Leistungen auf öffentlich-rechtlicher Basis erbringt, die nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen.

Auf Antrag konnte die alte Rechtlage bis 31.12.2020 fortgeführt werden, aufgrund von Corona wurde diese Übergang sfrist bis 31.12.2022 verlängert. Der Marktgemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 22.11.2016 dafür ausgesprochen, das Optionsrecht auf Wahrnehmung der Übergangsfrist auszuüben.

Durch den Bau des Lebensmittelmarktes am Mainlandzentrum und dessen geplante Inbetriebnahme im Jahr 2021, muss der Antrag auf Ausübung des Optionsrechts beim Finanzamt zum 31.12.2020 widerrufen werden, um für diese Baumaßnahmen steuerpflichtig zu werden. Bei einem Investitionsvolumen von ca. 6 Mio. Euro würde sich hier ein Vorsteuerabzug von über 1,1 Mio. Euro ergeben.

Die Umstellung der Besteuerung wurde in den letzten Jahren von der Verwaltung vorbereitet. Die Verwaltung empfiehlt einen vorzeitigen Wechsel in das neue Steuerrecht.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, den Antrag nach § 27 Abs. 22 UStG auf Wahrnehmung des Optionsrechts zum 31.12.2020 beim Finanzamt zu widerrufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Vollzug der Bedarfsplanung Kindergarten | Schaffung von zwei Krippengruppen an dem bestehenden Kindergarten im Wiesengrund, Fl.-Nr. 3485 der Gemarkung Höchberg (Im Wiesengrund 16)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 29.09.2020 ö 6

Sachverhalt

Die Bedarfsplanung Kindergarten für das Jahr 2020 hat beim Markt Höchberg einen weiteren Bedarf von vier Kleinkindgruppen und drei Kindergartengruppen ergeben. Bereits zum September 2020 besteht ein Engpass an Krippengruppen, so dass schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden muss.
Die Möglichkeiten, die dem Markt Höchberg bei der Schaffung neuer Krippenplätze zur Verfügung stehen, sind aufgrund verschiedener Gründe (zeitliche und bauliche Aspekte) beschränkt. Die diesbezüglich bei den vorhandenen Standorten durchgeführte Prüfung hat einzig die Erweiterung des AWO-Kindergartens im Wiesengrund als zeitnah durchführbar ergeben.

Aufgrund des hohen Zeitdruckes für die Umsetzung und der Tatsache, dass vom Vorgängerbüro bereits der Kindergartenneubau Mitte der 90er Jahre geplant wurde, ist nach dem interfraktionellen Gespräch Ende Mai 2020 eine Kontaktaufnahme mit dem Büro Rösch Hanisch Architekten erfolgt. Von dort wurde mittlerweile auch ein erster Vorentwurf vorgelegt.

Auszug Vorentwurf:



Seitens des Marktgemeinderates ist nun ein Beschluss zu fassen, damit die notwendigen Planungen und Anbauarbeiten baldmöglichst umgesetzt und entsprechende Fördermittel beantragt werden können.

Beschluss

Seitens des Marktgemeinderates besteht Einverständnis mit der Umsetzung der geplanten Maßnahme am bestehenden Kindergarten im Wiesengrund.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Vollzug der Bedarfsplanung Kindergarten | Umnutzung der ehem. Sozialstation in eine Kindertageseinrichtung, Fl.-Nr. 288/2 der Gemarkung Höchberg (Herrenweg 12)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 29.09.2020 ö 7

Sachverhalt

Wie bereits im vorausgegangenen Tagesordnungspunkt ausgeführt, hat die im Jahr 2020 durchgeführte Kindergartenbedarfsplanung einen weiteren Bedarf von vier Kleinkindgruppen und drei Kindergartengruppen in Höchberg ergeben. Bereits zum September 2020 besteht ein Engpass an Krippengruppen, so dass hier schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden muss. Der geplante Anbau um zwei Krippengruppen an dem bestehenden Kindergarten im Wiesengrund reicht zur Deckung des notwendigen Bedarfs nicht aus.

Mit dem Landratsamt Würzburg, Kindergartenfachaufsicht, und der Katholischen Kirchenstiftung Mariä Geburt wurden deshalb die Räumlichkeiten der ehemaligen Sozialstation St. Kilian im Herrenweg 12 begutachtet, um darin übergangsweise eine altersgemischte Kindertageseinrichtung einzurichten. Die Nutzung soll temporär für mindestens drei bis maximal fünf Jahre erfolgen. Die Gruppe sollte bis spätestens I. Quartal 2021 eingerichtet sein.


Hinsichtlich der Trägerschaft für diese Übergangsgruppe konnte auch bereits mit der Katholische Kirchenstiftung - welche auch Träger des angrenzenden Kinderhauses Mariä Geburt ist - Einigkeit erzielt werden.

Seitens des Marktgemeinderates ist nun ein Beschluss zu fassen, damit die notwendigen Planungen und Umbauarbeiten baldmöglichst umgesetzt werden können.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Umnutzung der ehemaligen Sozialstation St. Kilian in eine temporäre Kindertageseinrichtung  zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Gewährung von freiwilligen Leistungen an Vereine und Organisationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 29.09.2020 ö 8

Sachverhalt

Seit vielen Jahren unterstützt der Markt Höchberg in vielfältiger Weise die in den Vereinen und Organisationen geleistete ehrenamtliche Tätigkeit.

Die direkte finanzielle Vereinsförderung beläuft sich bereits auf ca. 30.000 Euro. Der Anteil der Höchberger alleine bei der mitgliederbezogenen Vereinsförderung liegt bei über 3.000 Personen, leichte Differenzen ergeben sich durch Doppelmitgliedschaften.

Ein weiterer Baustein der Vereinsförderung ist wie in zahlreichen Kommunen mehr oder minder stark ausgeprägt die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten, teilweise wie z.B. bei Jugendveranstaltungen, gebührenreduziert oder vollständig gebührenfrei.

Alle Vereine sind in unterschiedlicher Weise durch die Corona-Pandemie betroffen. In den letzten Wochen sind in der Verwaltung mehrere Anfragen von Vereinen zur Nutzung vom Sitzungssaal und der Kulturscheune eingegangen.

Der Marktgemeinderat hat sich in seinen Sitzungen am 22.11.2016 und 13.12.2016 speziell mit der Nutzung der Kulturscheune u.a. durch Vereine beschäftigt. In der vorberatenden Sitzung am 22.11.2016 wurde auf Nachfrage aus den Reihen des Marktgemeinderates durch den 1. Bürgermeister Peter Stichler darauf hingewiesen, dass die Kulturscheune auch für die Vereinsnutzung nachrangig zur Verfügung steht.

Abschließend befasste sich der Marktgemeinderat dann in seiner Sitzung am 13.12.2016 mit der Vereinsnutzung. Die nachrangige Nutzung für Vereine und Volkshochschule wurde dann auch einstimmig beschlossen.

Eine kostenfreie Nutzung war explizit in den Beschlüssen des Marktgemeinderates im November bzw. Dezember 2016 nicht enthalten, ist jedoch dann in der Sitzung des Marktgemeinderates am 24.10.2017 im Protokoll vermerkt.

Für die Kulturscheune wurde durch den Marktgemeinderat großer Wert auf eine umfang- und facettenreiche kulturelle Nutzung gelegt. Ein vorläufiges Konzept wurde durch die Verwaltung dem Marktgemeinderat vorgestellt.

Bedingt durch die Corona-Pandemie konnte nach Fertigstellung der Kulturscheune natürlich nur ein kleiner Teil kultureller Veranstaltungen stattfinden.

Coronabedingt entstehen dem Markt Höchberg zurzeit für alle genutzten Liegenschaften ganz erhebliche Mehrkosten. Der Aufwand für Reinigung, Desinfektion und Hausmeisterdienste nach einer Nutzung der Kulturscheune wird auf ca. 150,00 € geschätzt. Gleiches gilt in ähnlicher Weise auch für die Nutzung des Sitzungssaales, wobei hierbei die Verwaltung immer wieder darauf hinweist, dass die Ausstattung des Sitzungssaales nicht für eine ständig veränderte Nutzung vorgesehen ist sowie auch der Sitzungssaal in der Vergangenheit niemals explizit für Vereinszwecke zur Verfügung gestellt wurde. Der Sitzungssaal dient politischen Zwecken und sollte grundsätzlich nicht seine Bedeutung durch ständig veränderte Nutzung verlieren.

Aus Sicht der Verwaltung sollten während der Corona-Pandemie nur unumgängliche rechtlich vorgeschriebene Versammlungen wie z.B. die durch Satzung vorgeschriebene Mitgliederversammlungen in gemeindlichen Liegenschaften stattfinden können. Für diese zwingend vorgeschriebenen Versammlungen werden keine Getränke zur Verfügung gestellt. Nur unter diesen Voraussetzungen schlägt die Verwaltung dann eine kostenfreie Nutzung vor.

Auf die Anfrage des Vereins nach der zu erwartenden Teilnehmerzahl kann dann die Verwaltung Sitzungssaal, Kulturscheune, Vereinszimmer oder auch Kulturstüble zur Verfügung stellen.

Für die Nutzung von Sitzungssaal oder Kulturscheune ohne rechtliche Verpflichtung wäre aus Sicht der Verwaltung die Erstattung der dem Markt Höchberg entstehenden Kosten angemessen. Die Gebühr für diese Nutzung wird auf 150,00 € festgesetzt.

Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt, während der Corona-Pandemie gemeindliche Liegenschaften wie den Sitzungssaal oder die Kulturscheune für rechtlich vorgeschriebene unumgängliche Versammlungen der Höchberger Vereine und Organisationen kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 29.09.2020 ö 9

Sachverhalt

1. Bürgermeister Alexander Knahn informiert über das seit heute geltende Abkochgebot für Teilbereiche des Ortsteiles Frankenwarte. Gleichzeitig wird ab heute auch ein Chlorzusatz dem Trinkwasser beigefügt. Die Anordnung gilt vorläufig bis zum Wochenende.

Die Verwaltung gibt den Mitgliedern des Marktgemeinderates die neuen amtlichen Einwohnerzahlen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung bekannt. Zum Stichtag 30.6.2020 beträgt die amtliche Einwohnerzahl des Marktes Höchberg 9.526.

Die Verwaltung berichtet über die erfolgten Gespräche mit dem Betreiber des Grünen Wochenmarktes in Höchberg, Herrn Reitzenstein. Auf Nachfrage aus den Reihen des Marktgemeinderates wird die Verwaltung Herrn Reitzenstein bitten, im Frühjahr nochmals die Öffnungszeiten des Grünen Wochenmarktes zu überprüfen. Aus Sicht des Marktgemeinderates wäre eine Erweiterung der Öffnungszeiten wieder wünschenswert.

Auf Nachfrage von Marktgemeinderätin Susanne Cimander zur Bildung eines Jugendbeirates weist der Vorsitzende darauf hin, dass die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Marktgemeinderates im Oktober geplant ist.

3. Bürgermeister Bernhard Hupp erkundigt sich nach der Fortführung der Chronik. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass weitere Jahrgänge der Chronik bereits vorbereitet und baldmöglichst veröffentlicht werden. Weiterhin weist Herr Hupp auf die unbefriedigende Verkehrssituation an der Einmündung Finkenstraße/Martin-Wilhelm-Straße hin. Hier wird bei der Einfahrt aus der Finkenstraße in die Martin-Wilhelm-Straße durch parkende Fahrzeuge die Sicht versperrt. Die Verwaltung wird dies entsprechend prüfen.

Weiterhin weist der 1. Bürgermeister in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach Gesprächen mit der Gemeinde Veitshöchheim das Stundenkontingent für den Verkehrsüberwachungsdienst für das Ortsgebiet Höchberg nicht erhöht werden kann. Eine Anfrage an die Stadt Würzburg wurde gestellt.

Marktgemeinderat Martin Benthe weist auf die aus seiner Sicht mangelhafte Öffentlichkeitsarbeit zur Chlorung des Trinkwassers im Ortsgebiet Höchberg hin. Die Verwaltung könnte diese Öffentlichkeitsarbeit auch durch eine Berichterstattung im Mitteilungsblatt unterstützen. Dies sichert der 1. Bürgermeister Alexander Knahn zu.

Die Baustelle des Straßenbauamtes Würzburg in der Ortsdurchfahrt führt zu massiven Verkehrsbehinderungen. Die Verwaltung wird dazu Kontakt mit dem Straßenbauamt Würzburg aufnehmen.

Marktgemeinderätin Sarah Braunreuther weist auf die Behinderung durch parkende Fahrzeuge in der Jägerstraße/Einmündung Martin-Wilhelm-Straße hin. Die Verwaltung wird dies entsprechend prüfen.

Marktgemeinderat Walter Feineis erwähnt nochmals die Fahrbahnschäden an der Gänsweide, die durch ein privates Bauvorhaben ausgelöst wurden. Die Verwaltung erwähnt hierzu, dass bereits durch die verzögerte Beseitigung der Schäden Ersatzvornahme an die Firma angedroht wurde.

Marktgemeinderätin Susanne Cimander bittet darum, die Facebookeinträge auch in einem geeigneten Format für Whatsapp bereitzustellen.

Datenstand vom 15.10.2020 09:20 Uhr