Datum: 24.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturscheune
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Städtebauliche Feinuntersuchung des Areals der St. Matthäuskirche | Abschluss des Verfahrens
2 Innenentwicklungskonzept "Kühbachgrund" | Abschluss des Verfahrens
3 Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2020
4 Einführung der Steuer-Richtlinie Markt Höchberg
5 Berichte und Anfragen

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1. Städtebauliche Feinuntersuchung des Areals der St. Matthäuskirche | Abschluss des Verfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.11.2020 ö 1

Sachverhalt

Das Areal der St. Matthäuskirche umfasst verschiedene Einrichtungen der evangelischen Kirchengemeinde; die in der ehemaligen Synagoge untergebrachte Kirche, das Pfarrhaus und den Kindergarten. Für das Kirchengebäude muss mittelfristig eine von kirchlichen Finanzen unabhängige Nutzung gefunden werden, die auch mit der ehemaligen Nutzung als Synagoge vereinbar ist.

Der Kindergarten entspricht nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und muss deshalb in absehbaren Zeitraum saniert oder sogar durch einen kompletten Neubau ersetzt werden. Hierbei soll das Raumangebot erweitert und insbesondere die Barrierefreiheit verbessert werden.

Die Einrichtungen der evangelischen Kirche stellen wichtige Bausteine der sozialen Infrastruktur und eines lebendigen Ortskerns dar. Das historische Oberdorf entlang der Sonnemannstraße soll weiterhin Standort von Gemeinbedarfseinrichtungen sein.

Aufgrund der aus vorgenannten Gründen anstehenden Veränderungen am Areal, hat sich der Markt Höchberg 2018 dazu entschlossen, im Rahmen einer Bestandsanalyse die Grundlagen für einen Planungsprozess vom Büro Wegner Stadtplanung, Veitshöchheim, ausarbeiten zu lassen. In einem weiteren Schritt wurden nun verschiedene Varianten erarbeitet, welche in der heutigen Sitzung dem Gremium vorgestellt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die städtebauliche Feinuntersuchung des „St. Matthäus-Areals“ mit den verschiedenen Varianten zustimmend zur Kenntnis. Vorzugsweise soll die Variante 4 mit den Haupt-Nutzungsbausteinen „Wohnen“ und „Kinderhaus“ als Grundlage für die weiteren Planungen dienen.

Insbesondere ist bei der Erstellung zukünftiger Nutzungskonzepte darauf zu achten, im Gebäude der ehemaligen Synagoge eine seiner Geschichte würdigen Nutzung zu etablieren. Eine Mitnutzung durch die evangelische Gemeinde für Andachten und ähnliches soll auch weiterhin ermöglicht werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der evangelischen Gesamtkirchenverwaltung die notwendigen Modalitäten der Grundstücksüberlassung für das Grundstück Fl.-Nr. 119 zu verhandeln.

Als dann darauffolgender Schritt soll die bauliche Umsetzung der Gebäudeplanung im Rahmen alternativer Konzepte geprüft werden (z .B. Architektenwettbewerb).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Innenentwicklungskonzept "Kühbachgrund" | Abschluss des Verfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.11.2020 ö 2

Sachverhalt

Im nordöstlichen Bereich des Sanierungsgebietes zwischen Hauptstraße und Winterleitenweg bestehen einerseits funktionale und bauliche Defizite sowie eine hohe Verkehrs- und Lärmbelastung. Andererseits jedoch hat die Fläche an der Ortsdurchfahrt der B8/B27 eine sehr hohe Lagegunst und ein großes Entwicklungspotential.

Der Markt Höchberg hat sich deshalb entschlossen, ein Innenentwicklungskonzeptes für diesen wichtigen Bereich erstellen zu lassen, damit alternative Entwicklungsszenarien aufgezeigt werden können. Diese Maßnahme wird von der Regierung von Unterfranken im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms IV - Aktive Zentren gefördert.

Das Büro Wegner Stadtplanung wird in der heutigen Sitzung des Marktgemeinderates ein städtebauliches Konzept mit verschiedenen Variantenplanungen vorstellen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt das vom Büro Wegner Stadtplanung, Veitshöchheim vorgestellte „Innenentwicklungskonzept Kühbachgrund“ zur Kenntnis. Das Konzept soll als Grundlage für die Ausarbeitung des Bebauungsplans „Kühbachgrund“ sowie einer Ausbauplanung für den Winterleitenweg dienen.

Bezüglich der Bebauung soll die Entwicklung einer Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe entsprechend der Varianten 1 und 2 weiterverfolgt werden. Die Freiraumplanung und die Radverkehrsführung soll auf Grundlage der Variante 2 ausgearbeitet werden.

Hinsichtlich der Abwicklung des öffentlichen Nahverkehrs in diesem Bereich soll die Variante 1 grundsätzlich Grundlage der weiteren Planung sein. Eine Vertiefung der verkehrsplanerischen Aspekte - insbesondere des gemeindeübergreifenden ÖPNV und des Fahrradverkehrs - erfolgt im Rahmen der Erstellung eines Verkehrskonzeptes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.11.2020 ö 3

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung am 03.03.2020 wurde die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2020 mit einem Gesamtvolumen von 37.597.650 Euro beschlossen.
Nach Art. 68 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann oder wenn Ausgaben des Vermögenshaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen geleistet werden sollen.

Beide Fälle des Art. 68 Abs. 2 GO treffen in diesem Jahr auf den Höchberger Haushalt zu. Zum einen machen Mindereinnahmen im Verwaltungshaushalt, vor allem corona-bedingt und eine Mindereinnahme im Vermögenshaushalt bei der Vermögensveräußerung einen Nachtragshaushalt erforderlich. Weiterhin gibt es im Vermögenshaushalt erhebliche überplanmäßige Ausgaben durch Investitionen.
Der Nachtragshaushalt mit seinen Anlagen steht im RIS.                        

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2020:

NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG

des Marktes Höchberg
Landkreis Würzburg
für das Haushaltsjahr 2020 

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Höchberg folgende Nachtragshaushaltssatzung:



§ 1 Nachtragshaushaltsplan

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden


erhöht um

Euro
vermindert um

Euro
Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge




von bisher Euro

auf Euro verändert
a) im Verwaltungshaushalt




die Einnahmen

866.000
22.500.850
21.634.850
die Ausgaben

866.000
22.500.850
21.634.850
b) im Vermögenshaushalt




die Einnahmen

435.000
15.096.800
14.661.800
Die Ausgaben

435.000
15.096.800
14.661.800
Gesamtvolumen

1.301.000
37.597.650
36.296.650


§ 2 Inkrafttreten

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1.Januar 2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

In diesem Zusammenhang regt Marktgemeinderat Martin Benthe aufgrund der Nutzung des Mainlandbades durch den Landkreis an, aufgrund der außerordentlichen Einnahmeausfälle beim Landkreis Würzburg eine Bezuschussung der Verluste zu beantragen.

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4. Einführung der Steuer-Richtlinie Markt Höchberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.11.2020 ö 4

Sachverhalt

Durch die geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und die Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) insbesondere des neuen § 2b UStG ergibt sich eine Reform des Umsatzsteuerrechts für alle Körperschaften des öffentlichen Rechts. Bislang unterlag die juristische Person des öffentlichen Rechts grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer; nur in Ausnahmefällen. Nach dem neuen Recht unterfallen dem Grundsatz nach alle Umsätze der öffentlichen Hand der Umsatzbesteuerung. Jedoch gibt es auch hierbei Ausnahmeregelungen.

Um den neuen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, sieht der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AO) eine Regelung zu § 153 AO vor, in der empfohlen wird entsprechende Steuer-Richtlinien, ein Steuerhandbuch oder ein Tax Compliance für die Kommune zu erstellen, in dem alle steuerrechtlich relevanten Informationen zu sammeln und gegebenenfalls fortzuschreiben sind. Die Steuer-Richtlinien sollen u.a. auch als Nachweis gegenüber der Steuerbehörde dienen, alle steuerrelevanten Sachverhalte abgearbeitet zu haben, damit es nicht zu finanziellen Nachteilen und/ oder strafrechtlichen Konsequenzen kommt. Systeme im Umgang mit Transparenz- und Dokumentationspflichten sind daher unerlässlich und können sogar zugunsten der Betroffenen bei Versäumnissen wirken. Der Nachweis eines Tax Compliance Management Systems kann unter bestimmten Bedingungen den Vorwurf der Steuerhinterziehung entkräften.

Der Entwurf der Steuer-Richtlinien Markt Höchberg (Tax Compliance) befindet sich im RIS.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, dem Entwurf der Steuer-Richtlinien zuzustimmen und beauftragt die Verwaltung fortlaufend Änderungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.11.2020 ö 5

Sachverhalt

Auf Nachfrage von Marktgemeinderat Martin Benthe zu den bereits aus vergangenen Jahren vorhandenen Haushaltsanträgen weist 1. Bürgermeister Alexander Knahn darauf hin, dass hierzu eine Stellungnahme der antragstellenden Fraktion vorliegen sollte, danach müsste formell Beschluss vom Marktgemeinderat gefasst werden, um z.B. den Antrag in die Finanzplanung aufzunehmen.

Nach ausführlicher Diskussion wird die Verwaltung einen Vorschlag zum Umgang mit den Anträgen ausarbeiten und dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen.

1. Bürgermeister Alexander Knahn weist darauf hin, dass die für Donnerstag, den 26.11.2020 und Freitag, den 27.11.2020 vorgesehenen Bürgerversammlungen im Altort und Hexenbruch aufgrund der Coronapandemie abgesagt wurden. Ebenfalls ist nach aktuellem Stand davon auszugehen, dass auch der Neujahrsempfang 2021 eventuell nicht stattfinden kann. Eine Entscheidung hierzu wird aufgrund der aktuellen Situation im Dezember erfolgen.

Auf Nachfrage von Marktgemeinderätin Susanne Cimander weist die Verwaltung darauf hin, dass die Behandlung des Tagesordnungspunktes „Einzelhandelskonzept“ für die Sitzung des Marktgemeinderates im Dezember 2020 vorgesehen ist.

Zur Nachfrage von Marktgemeinderat Thomas Scheder hinsichtlich des Verbotes von Silvesterfeuerwerk wird die Verwaltung Kontakt mit dem entsprechenden Fachgebiet des Landratsamtes Würzburg aufnehmen.

Marktgemeinderat Marc Behl erkundigt sich nach der Fertigstellung der Bauarbeiten für den unteren Steg. Hierzu weist der 1. Bürgermeister darauf hin, dass sich das ausführende Straßenbauamt Würzburg bereits in Verzug befindet.

Zur teilweise mangelhaften Verteilung des Mitteilungsblattes erläutert die Verwaltung den aktuellen Sachstand.

Marktgemeinderat Markus Trunk erkundigt sich in seiner Eigenschaft als stellvertretender Vorstand der TGH Fußball nach der Nutzung des Kunstrasenplatzes während der aktuellen Coronapandemie. Die Verwaltung erläutert hierzu die Rechtslage.
   

Datenstand vom 02.12.2020 09:18 Uhr