Datum: 19.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Vorbescheid Nr. 2020-021; Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses als Doppelhaus, Multiparker für 4 Stellplätze auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1355/0, Winterleitenweg o. Nr., § 34 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-030; Neubau eines Einfamilienwohnhauses als Doppelhaushälfte mit PKW-Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3926/2, Im Wiesengrund 5, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB
1.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-031; Wohnhausanbau mit Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3419/5, Am Trieb 4, § 34 BauGB
1.4 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-032; Anbau an ein 2-Familienhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1038, Winterleitenweg 35, § 34 BauGB
1.5 Antrag auf Vorbescheid Nr. 2020-033; Umbau und Erweiterung eines bestehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1318, Winterleitenweg 74, § 34 BauGB
1.6 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-034; Neubau eines Lebensmittelmarktes mit Café | Backshop und Metzgerei sowie einer offenen Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 464, Rudolf-Harbig-Platz 2, Bebauungsplan "Nahversorgung Hexenbruch", § 30 BauGB
1.7 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-035; Wohnraumerweiterung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 660/2, Albert-Schweitzer-Straße 8, Bebauungsplan "Forstäcker", § 30 BauGB
2 Erzeugte Energieleistung durch die gemeindlichen Photovoltaikanalgen
3 Energieverbrauch in der Hexenbruchschule nach der energetischen Sanierung
4 Energieverbrauch in der Ernst-Keil-Schule nach der energetischen Sanierung
5 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.05.2020 ö 1
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1.1. Antrag auf Vorbescheid Nr. 2020-021; Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses als Doppelhaus, Multiparker für 4 Stellplätze auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1355/0, Winterleitenweg o. Nr., § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.05.2020 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 11.12.2018 über einen Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit vier Wohneinheiten auf o. g. Grundstück beraten und folgenden Beschluss gefasst.

Beschlussfassung vom 11.12.2018

„Inwieweit das Bauvorhaben genehmigungsfähig ist, ist im Genehmigungsverfahren zu klären.
  1. Zwei Stellplätze entlang des Winterleitenweges können in der geplanten Form anerkannt werden. Sechs Stellplätze oberhalb der geplanten Zufahrt können vom Markt Höchberg nicht anerkannt werden.
  2. Ein Multiparksystem (3 x 3 Stellplätze) kann vom Markt Höchberg aufgrund der engen Straßenführung und des fehlenden erforderlichen Stauraumes nicht anerkannt werden.
Abstimmung: 11 : 0“

Daraufhin hat der Bauwerber umgeplant. Die Planung bezieht sich jetzt auf ein Gebäude/Doppelhaus und zwei Stellplätze als Multiparksystem im Bereich des Winterleitenweges.

Die Bauvoranfrage für zwei Wohneinheiten und Duplex-Parker wurde im Zuge der Innenraumentwicklung mit dem Städteplaner des Marktes Höchberg, Herrn Wegner, und den Antragstellern im Rathaus vorbesprochen.

Auf eine Nachbarbeteiligung hat der Bauwerber gemäß Art. 71 BayBO verzichtet.

Der Vertreter des Bauherrn stellt mit Schreiben vom 09.03.2020 folgende Frage:

„Ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig, wenn der Kfz-Stellplatznachweis durch Errichtung eines Multiparksystems (2 x 2 Stellplätze) anstelle der straßenseitig befindlichen Doppelgarage erbracht wird.“

Der Ferienausschuss hat am 28.04.2020 folgenden Beschluss gefasst:

Beschlussfassung vom 28.04.2020

„Beschluss 1:
Mit der Errichtung eines Wohngebäudes mit zwei Wohneinheiten und der Errichtung eines Multiparkers mit 2 x 2 Stellplätzen, gemäß vorgelegter Zeichnung, besteht Einverständnis.
Abstimmung: 0 : 11
Auf Grund des Beschlussergebnisses ist der Antrag abgelehnt.

Beschluss 2:
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Bauwerber mitzuteilen, dass eine Zustimmung zur Errichtung eines Wohngebäudes mit zwei Wohneinheiten und eines Multiparksystems am Winterleitenweg nur dann in Aussicht gestellt werden kann, sofern der erforderliche Stauraum nachgewiesen wird. Alternativ wird die Zustimmung zu einer Befreiung vom Stauraum bei einer Bebauung des Grundstückes mit einem Einfamilienhaus ohne Multiparker in Aussicht gestellt.
Abstimmung: 11 : 0“

Die neue Planung wird dem Bau- und Umweltausschuss vorgestellt.


Beratung:

Das Schreiben der Antragsteller und die neue Planung vom 05.05.2020 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Darin teilt er mit, dass neben den Doppelparkern noch 2 Stellplätze (Einfahrwarteraum, Einfahrwarteraum provisorisch) zur Verfügung stehen.

Weiter hat er zusätzlich die Multiparker (Doppelparker) parallel zur Straße geplant.
Hierzu teilt die Verwaltung mit, dass bei dieser Lösung nur ein Pkw-Warteraumstellplatz zur Verfügung steht und die Zu- und Abfahrt schwieriger ist.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, der neuen Planung vom 04.05.2020, Schreiben vom 05.05.2020 mit 2 Stellplätzen als Warteraum, zuzustimmen.

Beschluss

Mit der Errichtung eines Wohngebäudes mit 2 Wohnungen und der Errichtung eines Multiparkers (Doppelparker für 2 x 2 Stellplätze) gemäß Planung vom 04.05.2020 und der Errichtung von 2 Stellplätzen als Warteraum besteht Einverständnis (Beiblatt 2).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-030; Neubau eines Einfamilienwohnhauses als Doppelhaushälfte mit PKW-Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3926/2, Im Wiesengrund 5, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.05.2020 ö 1.2

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber planen auf o. g. Grundstück die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses als Doppelhaushälfte (Grenzbebauung).

Aufgrund der Gebäudeplanung und der Topografie des Grundstückes sind Befreiungen von der Höheneinstellung erforderlich.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlenden Entwässerungspläne werden nach Rücksprache mit dem Architekten kurzfristig nachgereicht.
- Der Bauherr ist wohnhaft in 85604 Zorneding. Die Unterschrift wird in den nächsten Tagen geleistet.

Der Antragsteller beantragt nachfolgende Befreiungen:

- Durch die Topografie bedingt muss die Terrasse im hangseitigen Bereich abgegraben werden. Zulässig nach Bebauungsplan sind 30 m². Aufgrund der Grundstücksbreite ergibt sich eine Größe von rund 55 m².
- Eine Ausführung der Dachgauben ist bei einer Dachneigung ab 38 Grad zulässig. Der Bauwerber plant eine Flachdachgaube bei einer Dachneigung von 35 Grad.
- Bergseits entsteht für die geplante Terrasse im Dachgeschoss ein Flachdach. Auch hier ist eine Befreiung erforderlich.
- Die zulässige bergseitige Wandhöhe beträgt 3,80 m. Aufgrund des Gebäuderücksprunges entsteht auf der Rückseite des Gebäudes eine Wandhöhe von teilweise 5,24 m.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Giebelwand auf der Grundstücksgrenze den Vorgaben des Bebauungsplanes entspricht und der Nachbar entsprechend anbauen kann.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom  19.05.2020 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-031; Wohnhausanbau mit Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3419/5, Am Trieb 4, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.05.2020 ö 1.3

Sachverhalt

Erläuterung:

Im Jahr 1980 wurde auf dem Grundstück ein Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage genehmigt.

Der Bauwerber plant jetzt einen Wohnhausanbau und den Ausbau des Dachgeschosses zu einer weiteren Wohnung.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt

- Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Alle Nachbarn haben dem Bauantrag zugestimmt.
- Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen.
- Bisher war das Grundstück mit einer GRZ von 0,36 bebaut. Durch den Wohnhausanbau vergrößert sich die GRZ auf 0,40.
- Die bisherige Geschossfläche betrug 0,23. Durch den Ausbau des Dachgeschosses und einem Wohnhausanbau entsteht im Dachgeschoss ein weiteres Vollgeschoss , was zu einer GFZ von 0,52 führt. Danach ist das Grundstück zweigeschossig bebaut.
- Für das entstehende Wohnhaus sind laut Baugenehmigung von 1980 drei Kfz-Stellplätze erforderlich. Durch den Wohnhausanbau und den Dachgeschossausbau entsteht eine weitere Wohneinheit. Dadurch sind zwei weitere Stellplätze erforderlich, zusammen fünf Stellplätze. Der Bauwerber beantragt eine Befreiung von der Stellplatzsatzung für die Errichtung von einem gefangenen Stellplatz. Der Antrag wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Die Bauverwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung von der Stellplatzsatzung für einen gefangenen Stellplatz wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 19.05.2020 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.4. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-032; Anbau an ein 2-Familienhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1038, Winterleitenweg 35, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.05.2020 ö 1.4

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 11.02.2020 bereits über einen Antrag für eine Wohnraumaufstockung mit Anbau beraten und diesem zugestimmt.

Der Bauwerber legt nun einen neuen Antrag vor. Dieser beinhaltet nun nicht mehr eine Wohnraumaufstockung mit Anbau, sondern lediglich den Wohnhausanbau.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen.
- Die Berechnungen der bestehenden und neu geplanten Grund- und Geschossfläche/Geschossflächenzahl fehlen.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 19.05.2020 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.5. Antrag auf Vorbescheid Nr. 2020-033; Umbau und Erweiterung eines bestehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1318, Winterleitenweg 74, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.05.2020 ö 1.5

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber plant das bestehende Gebäude im Untergeschoss und im Erdgeschoss zu erweitern und zudem die Neuerrichtung eines Dachgeschosses mit Pultdach.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der amtliche Lageplan liegt nur in Kopie vor.
- Das vorhandene, zukünftige Gelände ist in den Planunterlagen nur schematisch eingezeichnet. Die Bemaßung der Höhenkoten fehlt.
- Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt (bei Bauvoranfrage jedoch nicht zwingend erforderlich).
- Das Schreiben des Antragstellers vom April 2020 wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.
Darin wird angefragt:
1. Ist der Anbau an das bestehende Wohnhaus in der geplanten Weise möglich?
2. Sind die Vergrößerung des Dachstuhls und der Ausbau des Dachgeschosses in der geplanten Weise möglich?
3. Ist die vorgesehene Ausführung der Erweiterung möglich?
- Bei der Vorprüfung wurde festgestellt, dass das Grundstück Fl.-Nr. 1318 nicht an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen ist. Somit ist das Grundstück nicht erschlossen. Auch fehlt der erforderliche Stellplatznachweis für eine mögliche Vergrößerung.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, dem Bauantrag nicht zuzustimmen, da das Grundstück nicht an der öffentlichen Erschließung anliegt und der dafür erforderliche Stellplatznachweis nicht geführt wurde.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird nicht zugestimmt, da das Grundstück nicht an der öffentlichen Erschließung anliegt und ein Stellplatznachweis nicht geführt wurde.

Dem Bauwerber ist mitzuteilen, dass vor einer erneuten Antragsstellung vorrangig die Frage des ordnungsgemäßen Stellplatznachweises zu klären ist. Aufgrund der Topografie des Geländes wird ein Nachweis am Gebäude als nicht möglich  angesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.6. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-034; Neubau eines Lebensmittelmarktes mit Café | Backshop und Metzgerei sowie einer offenen Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 464, Rudolf-Harbig-Platz 2, Bebauungsplan "Nahversorgung Hexenbruch", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.05.2020 ö 1.6

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Markt Höchberg hat im Jahr 2019 einen Bebauungsplan für den Neubau eines Lebensmittelmarktes im Ortsteil Hexenbruch erstellt.

Auf dieser Grundlage wurde jetzt die Genehmigungsplanung erarbeitet, welche in der heutigen Sitzung dem Gremium vorgestellt wird.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 19.05.2020  wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.7. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-035; Wohnraumerweiterung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 660/2, Albert-Schweitzer-Straße 8, Bebauungsplan "Forstäcker", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.05.2020 ö 1.7

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber plant an seinem Reihenhaus eine Wohnraumerweiterung im Erdgeschoss mit 8,27 m².

Beratung:

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Alle Nachbarn haben dem Bauantrag zugestimmt.

Der Anbau erfolgt außerhalb der Baugrenzen. Für diese Überschreitung ist eine Befreiung vom rechtskräftigen Bebauungsplan erforderlich.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, dem Bauantrag und der dafür erforderlichen Befreiung zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und der dafür erforderlichen Befreiung wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 19.05.2020 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Erzeugte Energieleistung durch die gemeindlichen Photovoltaikanalgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.05.2020 ö 2

Sachverhalt

Seit dem Jahr 2009 wurden verschiedene Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden wie dem Feuerwehrgebäude in der „Otto-Hahn-Straße 5“ und sechs weiteren Anlagen auf den Dächern des Bauhofes „Otto-Hahn-Straße 9“, des Anwesens „Kister Straße 36/38“ und der Ernst-Keil-Schule in der „Schulgasse 9“ sowie in der „Martin-Wilhelm-Straße 2“, „Waldstraße 2“, „Im Wiesengrund“ und „Bergstraße 5“ errichtet.

An den Standorten „Schulgasse 9“, „Martin-Wilhelm-Straße 2“, „Waldstraße 2“ und „Im Wiesengrund“ wurden Anlagen errichtet, bei denen der erzeugte Strom auch teilweise selbst verbraucht wird.

Seitens der Verwaltung wird dem Bau- und Umweltausschuss die jährliche Stromerzeugung anhand der beigefügten Tabelle (im RIS einsehbar) im Vergleich zu den vergangenen Jahren vorgestellt.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführung zu der erzeugten Energieleistung der gemeindlichen Photovoltaikanlagen zur Kenntnis.

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3. Energieverbrauch in der Hexenbruchschule nach der energetischen Sanierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.05.2020 ö 3

Sachverhalt

Im Jahre 2010 wurde die Hexenbruchschule energetisch saniert. Nachfolgende Aufstellung zeigt den Energieverbrauch von 2009 bis heute.


Jahr
Wärmemenge in kW/h
2009
231.068
2010
205.120
2011
168.340
2012
187.810
2013
193.430
2014
138.000
2015
140.000
2016
162.000
2017
155.000
2018
135.000
2019
135.000

Die Zahlen werden seitens der Verwaltung in der Sitzung erläutert.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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4. Energieverbrauch in der Ernst-Keil-Schule nach der energetischen Sanierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.05.2020 ö 4

Sachverhalt

Im Jahr 2011 wurde der 1. Bauabschnitt der energetischen Sanierung der Ernst-Keil-Schule (Schulgasse) durchgeführt. Der 2. Bauabschnitt (Martin-Wilhelm-Straße 2 b / Turnhallengebäude) wurde 2012 erstellt. Nachfolgende Aufstellung zeigt den Energieverbrauch vom 12.10.2010 bis heute.

       
von
bis
Gas kW/h





29.09.2009
11.10.2010
271.011
(noch teilw. Ölheizung)



(Umstellung auf Gasheizung)
12.10.2010
20.09.2011
433.067





20.09.2011
17.09.2012
387.817





18.09.2012.
01.09.2013
316.015





02.09.2013
2014
284.200






2015
324.854






2016
322.002






2017
326.672






2018
329.631






2019
323.916


Die Zahlen werden seitens der Verwaltung in der Sitzung erläutert.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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5. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.05.2020 ö 5

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alexander Knahn erläutert kurz den Zeitplan für den Neubau des Lebensmittelmarktes mit Café am Mainlandzentrum (tegut). Insbesondere weist er auf das aufwändige Vergabeverfahren für die Ausschreibung des Generalunternehmers hin. Die Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen erfolgt in Kürze. Die Vergabe der Arbeiten an den Generalunternehmer durch den Marktgemeinderat soll noch vor der Sommerpause erfolgen.

Marktgemeinderatsmitglied Thomas Scheder erkundigt sich nach dem Verfahrensstand des Schulumbaus bzw. der Erweiterung der Ernst-Keil-Schule.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn entgegnet hierzu, dass noch weitere Gespräche mit der Regierung von Unterfranken bezüglich der Förderung erforderlich sind, da die Renovierung des Mittelbaus nicht wie ursprünglich vorgesehen bezuschusst werden kann.

Marktgemeinderatsmitglied Walter Feineis fragt, ob auf Grund der Coronakrise mit einer Abflachung der Preissteigerungsrate im Baugewerbe und damit günstigere Ausschreibungsergebnisse zu erwarten sind.
Erster Bürgermeist Alexander Knahn teilt mit, dass damit nicht zu rechn en ist, da die Baufirmen bislang von der Coronakrise wenig betroffen sin.

Marktgemeinderatsmitglied Thomas Scheder bittet, die Beschilderung des (Lehrer-)Parkplatzes unterhalb der Kirche während der Ferien dahingehend zu ändern, dass dieser von allen benutzt werden kann.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn sichert eine Änderung der Beschilderung während der Ferienzeit zu.

Marktgemeinderatsmitglied Matthias Rüth teilt mit, dass bereits über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder zwei Pkws mit den amtlichen Kennzeichen WÜ-K 6001 sowie WÜ-UK 37 zwischen der Baumgruppe am Kapellenweg parken. Da dieser Bereich auch als Ausweichfläche für den Begegnungsverkehr dient, sollte die Fahrzeughalter darauf hingewiesen werden, dass an dortiger Stelle ein Parken nicht zulässig ist.
Die Anfrage wird an das Verkehrsreferat mit der Bitte um Erledigung weitergeleitet.

Datenstand vom 27.05.2020 08:23 Uhr