Datum: 14.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Bebauungsplanänderung Nr. 2020-042; Antrag auf Bebauung des Grundstückes Fl.-Nr. 1751, Altenburgäcker (Frankenwarte), § 35 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-043; Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1241 (Teilfläche) Haus 1, Steinweg, § 34 BauGB
1.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-044; Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1241 (Teilfläche) Haus 2, Steinweg, § 34 BauGB
1.4 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-046; Anbau eines Wintergartens am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3798/5, Pfarrer-Fleckenstein-Straße 10, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB
1.5 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-047; Neubau eines Einfamilienhauses mit PV-Anlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3677/11, Pfarrer-Hußlein-Straße 25, Bebauungsplan "Mehle I", § 30 BauGB
2 Beruhigungsinseln "Seeweg"
3 Verkehrsberuhigter Bereich "Schulgasse"
4 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 14.07.2020 ö 1
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1.1. Antrag auf Bebauungsplanänderung Nr. 2020-042; Antrag auf Bebauung des Grundstückes Fl.-Nr. 1751, Altenburgäcker (Frankenwarte), § 35 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 14.07.2020 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber beantragt die Bebauung eines südlich vom Bebauungsplan „Frankenwarte Süd“ gelegenen Grundstückes.

Beratung:

Dem Bau- und Umweltausschuss wird das Schreiben des Antragstellers vom 19.06.2020 zur Kenntnis gegeben. Darin teilt er mit, dass in den 80iger Jahren das Baugebiet „Frankenwarte Süd“ entstanden ist.

Weiter führt er aus, dass er gerne ein Teil des o. g. Grundstück für seine vierköpfige Familie bebauen würde. Aus diesem Grund stellt er den Antrag auf Genehmigung für das Bauen im Außenbereich. Die Erschließung wird vom Antragsteller als unproblematisch angesehen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) eine Wohnbebauung im Außenbereich grundsätzlich unzulässig ist. Zulässig im Außenbereich sind lediglich z. B. land- und forstwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Versorgungseinrichtung für Elektrizität, Gas usw. (privilegierte Vorhaben). Eine genaue Auflistung ist im § 35 BauGB aufgeführt. Weiter wird festgestellt, dass die Erschließung (Straße, Abwasser) nicht gesichert ist.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, dem Antrag auf Bebauung des Außenbereiches ohne Privilegierung nicht zuzustimmen; ebenso sollte eine Änderung des Bebauungsplanes bzw. Neuaufstellung eines Bebauungsplanes nicht in Erwägung gezogen werden.

Beschluss

Dem Antrag wird nicht zugestimmt.

Mit einer Erweiterung des Bebauungsplanes „Frankenwarte Süd“ bzw. einer Neuaufstellung besteht ebenfalls  kein Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-043; Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1241 (Teilfläche) Haus 1, Steinweg, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 14.07.2020 ö 1.2

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber planen das Grundstück Fl.-Nr. 1241 zu teilen. Auf dem nördlichen Teil des Grundstückes steht ein Wohnhaus aus dem Baujahr 1980. Im südlichen Teil des Grundstückes soll ein Doppelhaus errichtet werden.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Gemäß Schreiben des Architekten vom 18.06.2020 werden die erforderlichen Entwässerungspläne nachgereicht.
- Das Doppelhaus hat eine Wohnfläche von ca. 140 m². Die GRZ beträgt 0,301 und die Geschossflächenzahl beträgt 0,601.
- Das Doppelhaus ist geplant mit einem Erdgeschoss, einem Obergeschoss und einem  Dachgeschoss mit einem Satteldach und 38 Grad Dachneigung.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 14.07.2020 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-044; Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1241 (Teilfläche) Haus 2, Steinweg, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 14.07.2020 ö 1.3

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber planen das Grundstück Fl.-Nr. 1241 zu teilen. Auf dem nördlichen Teil des Grundstückes steht ein Wohnhaus aus dem Baujahr 1980. Im südlichen Teil des Grundstückes soll ein Doppelhaus errichtet werden.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Gemäß Schreiben des Architekten vom 18.06.2020 werden die erforderlichen Entwässerungspläne nachgereicht.
- Das Doppelhaus hat eine Wohnfläche von ca. 140 m². Die GRZ beträgt 0,301 und die Geschossflächenzahl beträgt 0,601.
- Das Doppelhaus ist geplant mit einem Erdgeschoss, einem Obergeschoss und einem Dachgeschoss mit einem Satteldach und 38 Grad Dachneigung.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag zuzustimmen

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 14.07.2020 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.4. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-046; Anbau eines Wintergartens am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3798/5, Pfarrer-Fleckenstein-Straße 10, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 14.07.2020 ö 1.4

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber planen an Ihre bestehende Wohneinheit einen eingeschossigen Anbau in der Größe von 3,00 m x 7,11 m mit einem Pultdach.

Beratung:

Das Schreiben der Antragsteller vom 29.06.2020 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:

Der Bauwerber beantragt den Anbau eines Wintergartens in der Größe von 3,00 m x 7,11 m. Ein Wintergarten wird definiert durch „größtenteils durchsichtiges Wand- und Deckenmaterial.“ Somit beurteilt die Verwaltung den Bauantrag nicht als Anbau eines Wintergartens, sondern als Wohnraumerweiterung bzw. „normalen“ Wohnhausanbau.

Danach sind für die Erstellung folgende Befreiungen erforderlich:
- Baugrenze: Überschreitung um ca. 0,50 m.
- Grundflächenzahl (GRZ): Überschreitung der zulässigen GRZ von 0,60 (0,40 + 50 %) auf 0,62.
- Dachneigung: Zulässig 30 bis 45 Grad - geplant 12 Grad.
- Dachform: Zulässig Satteldächer und Walmdächer - geplant Pultdach.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen hinsichtlich der Baugrenze, der GRZ, der Dachneigung sowie der Dachform wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 14.07.2020 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.5. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-047; Neubau eines Einfamilienhauses mit PV-Anlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3677/11, Pfarrer-Hußlein-Straße 25, Bebauungsplan "Mehle I", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 14.07.2020 ö 1.5

Sachverhalt

Nach der Vorprüfung des o. g. Bauantrages durch die Verwaltung wurde dieser von der Bauherrschaft zurückgezogen und eine Umplanung vorgenommen.

Am 10.07.2020 wurde ein neuer Bauantrag eingereicht. Dieser konnte – aufgrund der Übereinstimmung mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes – im Genehmigungsfreistellungsverfahren durch die Verwaltung behandelt werden.

Eine Beschlussfassung ist somit nicht mehr erforderlich.

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2. Beruhigungsinseln "Seeweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 14.07.2020 ö 2

Sachverhalt

Auf Antrag mehrerer Marktgemeinderatsmitglieder wurden im Januar 2020 von der Verwaltung im nicht ausgebauten Teilstück des Seeweges sog. „Beruhigungsinseln“ mit den Maßen 2,00 Meter auf 0,80 Meter auf die Fahrbahn aufgestellt. In der Sitzung vom Marktgemeinderat am 04.02.2020 wurde um einen Erfahrungsbericht in einer Bau- und Umweltausschusssitzung gebeten.

Im o. g. Teilstück des Seewegs liegen aktuell keine Ausbaupläne vor. Aus diesem Grund wurde die Straße optisch eingeengt, damit der Begegnungsverkehr von zwei Fahrzeugen nicht mehr möglich ist und gleichzeitig eine Geschwindigkeitsreduzierung erreicht wird.
Diese Beruhigungsinseln haben jedoch nicht den gewünschten Erfolg erzielt und stellen jetzt eher eine Gefahrenstelle dar – eine Gefährdung für Fußgänger, Fahrradfahrer und auch für den Fahrzeugverkehr.

Diese Inseln standen regelmäßig auch nicht alleine auf der Fahrbahn, sondern in Verbindung mit weiteren Fahrzeugen, Zweiräder oder Anhänger, die sich entweder eingereiht oder gegenüber aufgestellt hatten. Die gesetzlich vorgegebene Restfahrbahnbreite von 3 Meter wird zwar eingehalten, das hatte die Polizei geprüft, jedoch sorgen die zusätzlichen Einengungen zu sehr viel Ärgernis der Bürger vom Hexenbruch.

Der Seeweg ist eine Erschließungsstraße für diesen Ortsteil. Bei dieser Verkehrssituation sind die Fußgänger gezwungen für mehrere Meter immer wieder mittig der Fahrbahn zu laufen. Und um genau diese Situation zu vermeiden, wurde bei der Prüfung letztes Jahr die Anordnung von Parkplätzen abgelehnt.

Der Unmut über diesen verkehrsregulierenden Versuch aus der Bevölkerung ist groß und der Rückbau dieser Beruhigungsinseln wird vehement gefordert.
Da auch aus Sicht der Verwaltung keine Verbesserung der Gesamtsituation eingetreten ist, kann aufgrund der vorliegenden Tatsachen die Verwaltung eine solche Gefahrenstelle nicht zulassen und beantragt daher die sofortige Entfernung dieser Beruhigungsinseln.
Es wird gleichzeitig geprüft, in welcher Straße diese Inseln einen wirkungsvollen Effekt erzielen können (beispielsweise in einem verkehrsberuhigten Bereich).

Zusätzlich beabsichtigt die Verwaltung auf der Fahrbahnseite entlang der Häuserseite ein eingeschränktes Halteverbot zum Be- und Entladen aufzustellen sowie die Anordnung eines absoluten Halteverbots auf der gegenüberliegenden Seite.

Aus Sicht der Verwaltung können weitere Maßnahmen ohne Ausbau in diesem Straßenabschnitt keine Verkehrsberuhigung erzielen.
Die Verkehrsüberwachung kontrolliert regelmäßig an dieser Stelle den fließenden Verkehr. Außerhalb dieser Kontrollen kann zusätzlich regelmäßig das Geschwindigkeitsmessgerät (Smilie) aufgestellt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den sofortigen Rückbau der sog. „Beruhigungsinseln“ im nicht ausgebauten Teilstück des Seeweges vorerst zurückzustellen. Die Anordnung des eingeschränkten Halteverbots auf der Häuserseite sowie die Anordnung des absoluten Halteverbots auf der gegenüberliegen Straßenseite wird seitens des Gremiums befürwortet.

Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Lösungen zur Sicherung des Fußgängerverkehrs zu erarbeiten und diese im Herbst 2020 im Bau- und Umweltausschuss vorzustellen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte auch eine Evaluierung der durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen erfolgt sein und dem Ausschuss erläutert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Verkehrsberuhigter Bereich "Schulgasse"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 14.07.2020 ö 3

Sachverhalt

Marktgemeinderat Thomas Scheder hat in der Sitzung vom Bau- und Umweltausschuss am 19.05.2020 um Freigabe der Schulgasse in der Ferienzeit gebeten, damit der innen liegende Parkplatz jederzeit angefahren werden kann.

Die Schulgasse ist als Fußgängerzone Mo-Fr von 07.00 – 13.30 Uhr angeordnet. Die Lehrkräfte und Betreuer der Grundschule haben eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren erhalten. Der Parkplatz kann ebenfalls in dieser Zeit nur mit dieser Genehmigung benutzt werden. Ab 13.30 Uhr ist die Schulgasse befahrbar und der Parkplatz öffentlich. Die Fußgängerzone ist somit mit zwei Ausnahmen angeordnet.

Durch die Setzung der Pfosten ist die Schulgasse zu einer Sackgasse geworden. Mit dieser Maßnahme wurde der Eingangsbereich an der Grundschule abgetrennt und zum Schutz der Schüler können keine Fahrzeuge mehr vor der Tür halten. Die angrenzenden Straßen Martin-Wilhelm-Straße und Jägerstraße sind als verkehrsberuhigten Bereich angeordnet.
Um eine einheitliche Beschilderung und Verkehrsregelung zu erhalten schlägt die Verwaltung die Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in die Schulgasse vor. Somit wird die Fußgängerzone mit den Ausnahmen aufgehoben. Eine Umwidmung ist nicht erforderlich. In der Ferienzeit müsste dann lediglich der Hinweis auf den sog. „Lehrerparkplatz“ abgedeckt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Aufhebung der Fußgängerzone in der Schulgasse. Der angeordnete verkehrsberuhigte Bereich in der Martin-Wilhelm-Straße gilt somit ohne zusätzliche Beschilderung auch für die Schulgasse. Der innenliegende Parkplatz wird in den Ferien für die Öffentlichkeit freigegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 14.07.2020 ö 4

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt wurde nur vorsorglich aufgenommen.

Datenstand vom 17.07.2020 13:17 Uhr