Datum: 15.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-004; Neuordnung der Parksituation auf dem Grundstück und Neuaufteilung der Stellplätze sowie Errichtung von zwei Duplexparkern für vier Pkw und drei Duplexparkern für sechs Pkw auf dem Grundstück Fl.-Nr. 256, Aschaffenburger Straße 3, § 34 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-051; Verlängerung der vorübergehenden Nutzungsänderung des Pfarrheimes zur Mittagsbetreuung für die angrenzende Ernst-Keil-Schule vom 01.01.2021 bis 31.12.2023 auf dem Grundstück Fl.-Nr. 330/3, Jägerstraße 3, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB
1.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-053; Neubau eines Wintergartens / Terrasseneinhausung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3384/12, Am Reele 31 a, § 34 BauGB
1.4 Antrag auf Baugenehmigung 2020-055; Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1298/1, Greinbergweg 49, Bebauungsplan "Greinbergweg", § 30 BauGB
1.5 Antrag auf Vorbescheid 2020-056; Abriss des Bestandsgebäudes und Neubau von 2 Terrassenhäusern mit Tiefgaragengeschoss auf dem Grundstück Fl.-Nr. 787, Würzburger Str. 105, § 30 BauGB
1.6 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-057; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3832/5, Via Bastia 31, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB
1.7 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-034; Neubau eines Lebensmittelmarktes mit Café, Backshop und Metzgerei sowie einer offenen Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 464, Rudolf-Harbig-Platz 2, Bebauungsplan "Nahversorgung Hexenbruch", § 30 BauGB
2 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 15.09.2020 ö 1
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1.1. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-004; Neuordnung der Parksituation auf dem Grundstück und Neuaufteilung der Stellplätze sowie Errichtung von zwei Duplexparkern für vier Pkw und drei Duplexparkern für sechs Pkw auf dem Grundstück Fl.-Nr. 256, Aschaffenburger Straße 3, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 15.09.2020 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Nach der Baugenehmigung aus dem Jahr 2018 sind für das o. g. Anwesen 16 Kfz-Stellplätze erforderlich. Diese 16 Stellplätze wurden auch entsprechend geplant und genehmigt; zwei davon als Doppelparker.

Der Bauwerber beantragt nun eine Neuordnung der Parksituation auf dem vorgenannten Grundstück und eine Neuaufteilung der Stellplätze. Die neue Planung, über die bereits in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 11.02.2020 beraten wurde, sieht fünf Doppelparker, einen  Behindertenstellplatz und neun Standard-Stellplätze, zusammen 20 Kfz-Stellplätze, vor.

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 11.02.2020 dem Antrag nicht zugestimmt, da die Stellplätze nicht der Stellplatzsatzung entsprochen haben. Ebenso hat der Behindertenstellplatz und die Fahrgassenbreite nicht der EAR entsprochen.

Das Landratsamt Würzburg teilte nun dem Markt Höchberg mit Schreiben vom 24.07.2020 mit, dass der Planfertiger die Stellplatzsituation auf dem Grundstück umgeplant hat. Das Landratsamt Würzburg schreibt:

„So wurden einerseits die Stellplätze der Doppelparker zeichnerisch angepasst (lichte Stellplatzbreite inkl. Konstruktion) und entsprechen nach Einschätzung des Landratsamtes nun der gemeindlichen Stellplatzsatzung. Weiterhin wurde auch die Fahrgassenbreite in den Planunterlagen entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung angepasst.
Es wird vor diesem Hintergrund gebeten über das gemeindliche Einvernehmen nochmals zu entscheiden und dieses nun ggf. zu erteilen“.

Im Nachgang zum vorgenannten Schreiben hat das Landratsamt am 31.07.2020 eine Planmappe zur Verfügung gestellt.

Die Überprüfung der Verwaltung hat Folgendes ergeben:

Nach der Baugenehmigung vom 06.07.2016 sind für das Wohn- und Geschäftshaus elf Pkw-Stellplätze erforderlich (Stellplatzgröße nach der damals gültigen Satzung 2,30 m x 5,00 m).

Nach der Baugenehmigung vom 14.08.2018 sind für Nutzungsänderung der Scheune und Nutzungsänderung EG + OG – Wohn- und Geschäftshaus zusammen 16 Stellplätze erforderlich.


Erforderliche Stellplätze / Größen
11 Stellplätze
Größe 2,30 m x 5,00 m
  5 Stellplätze
Größe 2,50 m x 5,50 m

Jetzige Planung
8 Stellplätze
Größe 2,30 m x 5,00 m
5 Doppelparker (10 Stellplätze)
Größe 2,80 m x 5,50 m
1 Behindertenstellplatz
Größe 3,00 m x 5,50 m
1 Stellplatz
Größe 2,50 m x 5,34 m

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, dem Antrag zuzustimmen.
 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Neuordnung der Parksituation und Neuaufteilung der Stellplätze zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-051; Verlängerung der vorübergehenden Nutzungsänderung des Pfarrheimes zur Mittagsbetreuung für die angrenzende Ernst-Keil-Schule vom 01.01.2021 bis 31.12.2023 auf dem Grundstück Fl.-Nr. 330/3, Jägerstraße 3, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 15.09.2020 ö 1.2

Sachverhalt

Erläuterung:

Im Jahr 2017 wurde der Antrag auf „vorübergehende Nutzungsänderung“ des Pfarrheimes gestellt und mit Bescheid des Landratsamtes Würzburg vom 05.03.2018 genehmigt.

Der Antrag wurde nur befristet gestellt und läuft am 31.12.2020 aus.

Da sich an dem Betreuungsbedarf nichts geändert hat, wird nun ein Antrag auf Verlängerung der vorübergehenden Nutzungsänderung des Pfarrheimes in eine Mittagsbetreuung für die angrenzende Ernst-Keil-Schule, befristet bis 31.12.2023, gestellt.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Antrag zuzustimmen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem A ntrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-053; Neubau eines Wintergartens / Terrasseneinhausung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3384/12, Am Reele 31 a, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 15.09.2020 ö 1.3

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauherr beantragt den Neubau eines Wintergartens / einer Terrasseneinhausung auf dem o. g. Grundstück.

Beratung:

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Gem. Art. 49 Abs. 1 GO ist 1. Bürgermeister Alexander Knahn persönlich beteiligt und nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

Die Sitzungsleitung für diesen Tagesordnungspunkt wurde - aufgrund der persönlichen Beteiligung von 1. Bürgermeister Alexander Knahn -  von Marktgemeinderätin Susanne Cimander übernommen.

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1.4. Antrag auf Baugenehmigung 2020-055; Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1298/1, Greinbergweg 49, Bebauungsplan "Greinbergweg", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 15.09.2020 ö 1.4

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber plant auf dem sehr steilen Grundstück den Neubau eines Zweifamilienwohnhauses bestehend aus einem Erdgeschoss, einem 1. und einem 2. Untergeschoss. Das Dach beginnt über dem Erdgeschoss straßenseitig mit 45 Grad und wird dann mit 35 Grad Dachneigung bis auf die Decke über dem 1. Untergeschoss abgeschleppt.

Beratung:

Das Schreiben des Antragstellers vom 01.09.2020 für die erforderlichen Befreiungen wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Beantragt wurde vom Bauwerber die Behandlung des Antrages im Genehmigungsfreistellungsverfahren. Das Genehmigungsfreistellungsverfahren kann jedoch nicht durchgeführt werden, da Befreiungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan erforderlich sind.

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:

- Die Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen.
- Die Nachbarbeteiligung fehlt.
- Baugrenze: Die talseitige Baugrenze wird um ca. 1,00 m für 1. und 2. UG, für EG-Balkon und DG-Auskragung bis 3,10 m überschritten. Hierfür ist eine Befreiung erforderlich.
- Zahl der Vollgeschosse: Zulässig sind 2 VG und ein DG als VG, der Bauherr plant 3 VG. Hierfür ist eine Befreiung erforderlich.
- Abgrabung: Die Abgrabung an der Ost-Ansicht ist größer als zulässig 1,50 m; dieser Bereich wird als Zugangsfläche gewertet, somit nach Bebauungsplan zulässig.
- Wandhöhe: Die talseite Wandhöhe beträgt, wie im Bebauungsplan vorgesehen, 6,50 m + 1,50 m zulässige Auffüllung.
Die straßenseite Wandhöhe beträgt 3,07 m, zulässig sind 3,50 m.
- Stauraum: Der Bauwerber plant auf der kompletten Grundstücksbreite eine straßen bündige Carportanlage für sechs Kfz-Stellplätze. Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan ist für Garagen/Carport ein Mindestabstand von 1,00 m einzuhalten.

Beschluss 1

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da mit einer straßenbündigen Carportanlage kein Einverständnis besteht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen von der Baugrenze und von der Zahl der Vollgeschosse zustimmend an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weiterzuleiten, wenn der Antragsteller die Planunterlagen so geändert hat, dass die Carportanlage mindestens 1,00 m von der Straße entfernt zur Ausführung kommt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 15.09.2020 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.5. Antrag auf Vorbescheid 2020-056; Abriss des Bestandsgebäudes und Neubau von 2 Terrassenhäusern mit Tiefgaragengeschoss auf dem Grundstück Fl.-Nr. 787, Würzburger Str. 105, § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 15.09.2020 ö 1.5

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Antragsteller teilt mit, dass das bestehende Wohnhaus auf dem o. g. Grundstück abgerissen werden und im Anschluss der Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit je vier Wohneinheiten erfolgen soll. Die beiden Gebäude sind als Terrassenhäuser konzipiert. Entlang der Würzburger Straße sind sechs oberirdische Stellplätze und zusätzlich in einer Tiefgarage zwölf Pkw-Stellplätze geplant.

Beratung:

Dem Bau- und Umweltausschuss wird das Schreiben des Antragstellers vom 01.09.2020 zur Kenntnis gegeben.

Die Planunterlagen beinhalten einen Lageplan mit Darstellung der geplanten Gebäude im Maßstab 1:500 sowie einen Systemschnitt. Der Antragsteller weist darauf hin, dass das Grundstück noch nicht nivelliert ist und aufgrund dessen die bestehende Geländelinie geschätzt wurde. Geringfügige Abweichungen können sich dadurch in der Genehmigungsplanung ergeben.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, dem Antrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid für die Erstellung von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit je vier Wohneinheiten und einer Tiefgarage wird auf der Grundlage der vorliegenden Planung zugestimmt.

Es wird darauf hingewiesen, dass auf eine Nachbarbeteiligung gemäß Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO verzichtet wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.6. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-057; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3832/5, Via Bastia 31, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 15.09.2020 ö 1.6

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber planen den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit einem Carport auf der Grundstücksgrenze. Das Gebäude besteht aus einem Untergeschoss, Erdgeschoss und einem Dachgeschoss.

Die Unterlagen wurden von den Bauwerbern zur Ergänzung zurückgenommen.

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1.7. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-034; Neubau eines Lebensmittelmarktes mit Café, Backshop und Metzgerei sowie einer offenen Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 464, Rudolf-Harbig-Platz 2, Bebauungsplan "Nahversorgung Hexenbruch", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 15.09.2020 ö 1.7

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat den Bauantrag bereits in seiner Sitzung am 19.05.2020 behandelt und seine Einvernehmen erteilt. Der Antrag wurde am 25.05.2020 dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt.

Das Landratsamt Würzburg hat mit Schreiben vom 02.09.2020 dem Markt Höchberg mitgeteilt, dass bei der nun erfolgten Prüfung des Antrages durch die Bautechnik festgestellt wurde, dass für den geplanten Neubau Befreiungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan „Nahversorgung Hexenbruch“ erforderlich sind.

Dem Bau- und Umweltausschuss wird das vorgenannte Schreiben des Landratsamtes Würzburg in der Sitzung bekannt gegeben.

Die erforderlichen Befreiungen sind zu beschließen.

Beratung:

Nachfolgendes wurde mit dem vorgenannten Schreiben vom Landratsamt Würzburg mitgeteilt:

„Laut Bebauungsplan „Nahversorgung Hexenbruch“ ist die Art der baulichen Nutzung für Gastronomiefläche / Café und für Betriebe des Ladengewerks (Bäcker / Metzger) auf maximal 250 m² festgesetzt. Laut den vorliegenden Planunterlagen beträgt die hierfür geplante Fläche ca. 260,25 m², wodurch die Festsetzung überschritten wird. Hierfür ist eine Befreiung (3-fach) schriftlich zu beantragen, zu begründen und nachzureichen.“

Seitens des Bau- und Umweltausschuss wird hierzu festgestellt, dass eine Befreiung für die Überschreitung der geplanten Nutzfläche von der Festsetzung des Bebauungsplans um 10,25 m² erforderlich ist, um einen optimierten und ergonomischen Arbeitsablauf sowie eine optimale Versorgung und Einkaufssituation zu gewährleisten. Die Grundzüge der Planung bleiben gewahrt. Mit der Erteilung einer Befreiung besteht deshalb Einverständnis.  

„Laut Bebauungsplan „Nahversorgung Hexenbruch“ sind Stellplätze sowie Zufahrten zu Stellplätzen, Garagen und Carports mit wasserdurchlässigen offenporigen Belägen zu befestigen. Laut den vorliegenden Planunterlagen sind die Zufahrten mit Asphalt und die Stellplätze mit Verbundpflaster geplant. Hierfür ist eine Befreiung (3-fach) schriftlich zu beantragen, zu begründen und nachzureichen oder eine entsprechende Umplanung erforderlich.“

Der Bau- und Umweltausschuss stellt hierzu fest, dass eine Befreiung erforderlich ist, um die Fahrflächen und Zufahrten für die anliefernden Fahrzeuge, welche vorwiegend Lastkraftwagen sind, mit einem Belag aus Asphalt optimal zu befestigen. Zudem wird der Ausführung der Befestigung der Stellplätze mit Verbundpflaster aufgrund der höheren Beständigkeit ebenfalls zugestimmt. Die Grundzüge der Planung sind gewahrt. Mit den hierfür notwendigen Befreiungen besteht Einverständnis.

„Laut den vorliegenden Planunterlagen liegen die Werbeanlagen 1 und 3 in den öffentlichen Grünflächen und Werbeanlagen 2, 3 und 11 in den Flächen für öffentliche Grünflächen und in den Flächen für Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern. Hierfür ist eine Befreiung (3-fach) schriftlich zu beantragen, zu begründen und nachzureichen.“

Mit der Erteilung einer Befreiung für den Standort der Werbeanlagen besteht seitens des Bau- und Umweltausschusses Einverständnis, da die Werbeanlagen 1 und 3 in den öffentlichen Grünflächen und Werbeanlage 2, 3 und 11 in den öffentlichen Grünflächen sowie in den Flächen mit  Bindungen für Bepflanzungen bzw. für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern liegen und aufgrund des durch den Neubau bedingten Rückbaus und der Bearbeitung des Geländes in diesen Bereichen keinen erheblichen Eingriff darstellt und die geforderte Bepflanzung im Zuge der Baumaßnahme ergänzt bzw. kompensiert wird. Die Grundzüge der Planung sind gewahrt.

„Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Nahversorgung Hexenbruch“ werden durch die LKW-Zufahrt bezüglich der Baugrenze in westlicher Richtung um ca. 1 Meter überschritten. Hierfür ist eine Befreiung (3-fach) schriftlich zu beantragen, zu begründen und nachzureichen.
Zudem liegt die geplante Stützmauer im Bereich der LKW-Zufahrt außerhalb der durch den Bebauungsplan „Nahversorgung Hexenbruch“ festgesetzten Baugrenzen. Für diese ist ein Antrag auf Zulassung gemäß § 23 Abs. 5 BauNVO zu stellen.“

Der Bau- und Umweltausschuss stellt hierzu fest, dass die LKW-Zufahrt an die Grundstücksgrenze platziert und deshalb die vorgegebene Baugrenze des Bebauungsplans um 1 Meter (16,94 m²) überschritten wurde, um die Zufahrtssituation für die anliefernden Fahrzeuge optimal ausnutzen zu können. Die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht beeinträchtigt. Mit der Erteilung einer Befreiung bzw. der Zulassung einer Nebenanlage auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen (§ 23 Abs. 5 BauNVO) besteht deshalb Einverständnis

Beschluss

Mit der oben genannten Vorgehensweise bzw. der Erteilung der erforderlichen Befreiungen besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 15.09.2020 ö 2

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alexander Knahn informiert über die Planungen zur Errichtung eines Krippenanbaues am AWO-Kindergarten „Im Wiesengrund“ sowie zur Schaffung einer Übergangslösung für eine Kindertageseinrichtung in der ehemaligen Sozialstation im Herrenweg 12.

Marktgemeinderat Walter Feineis dankt für die Reinigung und Lackierung des Geländers der Treppenanlage „Hauptstraße-Tilman-Riemenschneider-Straße“ und für die Umsetzung des Treppenneubaus „Klinggraben-Kalkofen“.

Von Seiten der Marktgemeinderätin Susanne Cimander wird darum gebeten, nochmals die Befahrbarkeit der Fußgängerstege mit Fahrrädern zu prüfen.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn teilt hierzu mit, dass dieser Vorgang bereits abschließend geprüft ist. Eine Befahrung der Stege wäre aufgrund der Höhe des Geländers zwar grundsätzlich möglich, jedoch gestaltet sich die Einfahrtssituation auf die angrenzenden Straßen- und Gehwegbereiche schwierig. Aufgrund dessen wird an der Aufrechterhaltung des Fahrverbotes für Fahrräder weiter festgehalten.

Marktgemeinderätin Susanne Cimander fragt nach der Kompostierfähigkeit der Hundekotbeutel. Erster Bürgermeister Alexander Knahn geht nach derzeitigem Kenntnisstand davon aus, dass bei der Beschaffung der Beutel auf die Kompostierfähigkeit geachtet wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Gründe hierfür in eine der nächsten Sitzungen bekanntgegeben.

Weiter teilt Marktgemeinderätin Susanne Cimander mit, dass Sie von Nutzern des Spielfeldes am Mainlandzentrum auf die Höhe der Basketballkörbe angesprochen wurde. Diese hängen angeblich zu niedrig.
Seitens der Verwaltung wird hierzu mitgeteilt, dass bekannt ist, dass die Körbe etwas zu niedrig hängen. Die Aufhanghöhe ist jedoch in Absprache mit der Schule erfolgt.

Marktgemeinderätin Susanne Cimander bittet um Überprüfung, inwieweit Absenkungen von Bordsteinen im Ortsgebiet im Zuge der Schaffung von barrierefreien Straßenübergängen erfolgen können, da es stellenweise gerade für ältere Mitbürger mit Rollator schwer ist, die Straße bei hohen Bordsteinen zu überqueren.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn erläutert hierzu, dass ein sukzessiver Austausch (meist im Zuge von Baumaßnahmen) erfolgt. Aufgrund der Vielzahl der zu wechselnden Bordsteine im Gemeindegebiet sollte hierfür eine Priorisierung erfolgen.

Marktgemeinderätin Susanne Cimander erkundigt sich weiter nach der Absenkung des Gehweges an der zurzeit noch provisorisch angelegten Ausfahrt der tegut-Baustelle auf die Waldstraße.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn teilt mit, dass die Absenkung im Zuge der Gesamtbaumaßnahme des Lebensmittelmarktes erfolgt, da an dieser Stelle auch im regulären Marktbetrieb eine Ausfahrt möglich sein soll.

Marktgemeinderätin Susanne Cimander fragt nach, wann wieder ein Grenzgang geplant ist.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn sichert zu, dass wieder ein Grenzgang erfolgt, sobald es die Coronasituation zulässt.   

Marktgemeinderatsmitglied Martin Guckenberger bittet nochmals darum die Beleuchtung am Fußgängerüberweg an der Martin-Luther-Straße zu überprüfen, da diese seit längerer Zeit nicht mehr funktionsfähig ist.

Weiter wird von Marktgemeinderatsmitglied Martin Guckenberger angefragt, wann eine Nutzung des Parkplatzes an der Kulturscheune möglich sein wird, da dieser momentan noch immer abgesperrt ist.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn entgegnet, dass das Nutzungskonzept für den Parkplatz weitestgehend fertiggestellt ist und der Parkplatz baldmöglichst der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll.

Marktgemeinderatsmitglied Kai Dunkel bittet um Informationen, warum derzeit die Hydranten an der Frankenwarte so häufig gespült werden.
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu erläutert, dass bei der turnusmäßigen Wasserbeprobung Verunreinigungen festgestellt wurden, welche durch gehäufte Spülungen der Hydranten durch das Wasserwerk des Marktes Höchberg wieder behoben werden sollen.
Zu diesem Punkt fragt Marktgemeinderat Walter Feineis nach, ob das bei der Spülung abgehende W asser nicht für die Bewässerung der öffentlichen Grünflächen verwendet werden könnte.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn stellt hierzu fest, dass dies grundsätzlich wünschenswert wäre, jedoch aufgrund des dann stark erhöhten Personalaufwandes und den fehlenden Transportkapazitäten derzeit nicht in Erwägung gezogen wird.

Datenstand vom 22.09.2020 12:19 Uhr