Datum: 13.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-059; Aufstockung und Ausbau eines bestehenden Dachgeschosses zu einer Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3817, Grundweg 8, § 34 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-060; Nutzungsänderung von Räumen einer Sozialstation in Räume für eine Kindertagesstätte auf befristete Zeit (bis 31.12.2025) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 288/2, Herrenweg 12, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB
1.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-061; Anbau einer Kleinkindgruppe (á 12 Kinder) an den bestehenden 4-gruppigen Kindergarten "Im Wiesengrund" auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3485, Wiesenweg 16, § 34 BauGB
1.4 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-027; Wohnhausum- und -anbau auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1146/6, Winterleitenweg 40, § 34 BauGB
1.5 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-034; Neubau eines Lebensmittelmarktes mit Café, Backshop und Metzgerei sowie einer offenen Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 464, Rudolf-Harbig-Platz 2, Bebauungsplan "Nahversorgung Hexenbruch", § 30 BauGB
2 Erneuerung der Freizeitfläche am Rudolf-Harbig-Platz - Spielfeld Mainlandzentrum / Genehmigung der Abrechnung
3 Oberflächensanierung "Albrecht-Dürer-Straße" BA II "Friedrich-von-Spee-Straße" bis "Hans-Sachs-Straße" / Genehmigung der Schlussrechnung der Fa. Ullrich Bau
4 Neubau eines Wertstoffhofes durch das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg (Team Orange) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3213 der Gemarkung Höchberg (Otto-Hahn-Straße 7) | Ver- gaben a) Tiefbauleistungen für den Bau der neuen Hauptzufahrt Bauhof (incl. Umlegung Hauptkanal) b) Tiefbauleistungen für die Erdarbeiten für die Regenwasserzisternen c) Planungs- und Installationskosten für die Photovoltaikanlage
5 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Einziehung von Straßen und Wegen | Parkplatz Bayernstraße, Fl.-Nr. 588/17
6 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.10.2020 ö 1
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1.1. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-059; Aufstockung und Ausbau eines bestehenden Dachgeschosses zu einer Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3817, Grundweg 8, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.10.2020 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Das 1979 genehmigte und erstellte Einfamilienwohnhaus soll um eine Wohnung erweitert werden.
Geplant ist im Dachgeschoss eine separate Wohnung zu erstellen.

Beratung:

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:

- Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Für die Fl.-Nr. 3812/5 fehlt die Unterzeichnung von einem Miteigentümer. Vom Eigentümer der  Fl.-Nr. 3816/3 liegt keine Zustimmung vor.
- Der Bauwerber hebt das bestehende Satteldach mit einer Dachneigung von 30 Grad um ca. 1,00 m an, so dass im Dachgeschoss eine Wohneinheit entsteht.
- Für die bestehende neue Wohneinheit sind zwei Kfz-Stellplätze nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlich. Dadurch entstehen in der bestehenden Doppelgarage gefangene Stellplätze.

Die Verwaltung empfiehlt, der erforderlichen Abweichung von der Stellplatzsatzung zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und der erforderlichen Abweichung von der Stellplatzsatzung wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 13.10.2020 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-060; Nutzungsänderung von Räumen einer Sozialstation in Räume für eine Kindertagesstätte auf befristete Zeit (bis 31.12.2025) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 288/2, Herrenweg 12, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.10.2020 ö 1.2

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Marktgemeinderat hat in seinen Sitzungen am 21.07.2020 sowie am 29.09.2020 über die Errichtung einer Übergangskrippe beraten und die Verwaltung beauftragt, alle notwendigen Schritte für die Umnutzung der Sozialstation in eine temporäre Kindertagessstätte einzuleiten.

Mit Frau Bördlein vom Amt für Jugend und Familie vom Landratsamt Würzburg wurden am 30.07.2020 die Räumlichkeiten in der Sozialstation am „Herrenweg 12“ besichtigt.

Übereinstimmend kam man zu dem Ergebnis, dass die Räume sich für eine Übergangslösung eignen. Evtl. zusätzlich erforderliche Stellplätze für die vorübergehende  Nutzung sind abzulösen.

Der Markt Höchberg hat das Architekturbüro „Dold + Versbach“ beauftragt, den Bauantrag für die erforderliche Nutzungsänderung zu erstellen.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, dem Antrag in der vorliegenden Form zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag für die Nutzungsänderung von Räumen einer Sozialstation in Räume für eine Kindertagesstätte auf befristete Zeit (bis 31.12.2025) wird zugestimmt.

Die Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet des Marktes Höchberg. Die nach § 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erforderliche Genehmigung der Maßnahme wird hiermit erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-061; Anbau einer Kleinkindgruppe (á 12 Kinder) an den bestehenden 4-gruppigen Kindergarten "Im Wiesengrund" auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3485, Wiesenweg 16, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.10.2020 ö 1.3

Sachverhalt

Erläuterung:

Der bestehende Kindergarten wurde in den Jahren 1993/1994 erstellt.

Der Marktgemeinderat hat in seinen Sitzungen am 21.07.2020 und am 29.09.2020 über den notwendigen Anbau an den bestehenden Kindergarten „Im Wiesengrund“ beraten und die Verwaltung mit der Realisierung der Planung beauftragt.

Die vorliegende Planung wurde bereits im Vorfeld dem Betreiber des Kindergartens (AWO), Frau Bördlein vom Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes Würzburg sowie Frau Kretschmar-Hetterich von der Regierung von Unterfranken vorgestellt.

Auf der Grundlage des Vorentwurfes „Variante 3“ hat die Verwaltung hat die Genehmigungsplanung erstellen lassen.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, der vorliegenden Planung zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 13.10.2020 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.4. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-027; Wohnhausum- und -anbau auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1146/6, Winterleitenweg 40, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.10.2020 ö 1.4

Sachverhalt

Beratung:

Der oben genannte Bauantrag wurde bereits mehrfach im Bau- und Umweltausschuss behandelt. Letztmalig am 17.07.2017.

Beschlussfassung vom 17.07.2017:


„Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt.

Es wird auf die vielen fehlenden Unterlagen und Abstandsflächen hingewiesen. Wie im Beschluss vom 12.01.2016 bereits festgehalten, bestand mit einer dreigeschossigen Bauweise kein Einverständnis. Jetzt liegt eine viergeschossige Bauweise vor, die in dieser Form in der umliegenden Bebauung nicht vorhanden ist.“

Unserer Rechtsauffassung hat sich auch das Landratsamt Würzburg angeschlossen. Siehe hierzu das Schreiben des Landratsamtes Würzburg vom 05.12.2018.

Aufgrund der Klageerhebung durch den Bauherrn gegen das Vorgehen des Landratsamtes Würzburg, fand am 16.07.2020 ein in Augenscheint ermin durch das Verwaltungsgericht Würzburg statt.

Mit Schreiben vom 11.09.2020 bittet das Landratsamt Würzburg um Stellungnahme zu dem vorgelegten Änderungsantrag. Der Änderungsantrag wird dem Bau- und Umweltausschussantrag zur Beschlussfassung vorgelegt.

Bei der Prüfung der vorgelegten Planunterlagen wurde Folgendes festgestellt:

- Der Bauantrag wurde dem Markt Höchberg nur einfach vom Landratsamt Würzburg vorgelegt.
- Der amtliche Lageplan liegt nur in Kopie vor.
- Die Abstandsfläche liegt teilweise auf dem Nachbargrundstück. Eine Abstandsflächenübernahme liegt in einer Kopie aus dem Jahr 2015 bei. Ob sich diese Flächen mit der heutigen Planung deckt, konnte nicht geprüft und festgestellt werden.
- Die geplante Grundflächenzahl beträgt 0,63. Zulässig nach der BauNVO ist ein Wert von 0,4.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass die Anlage zur GRZ-, BGF- und BRT-Berechnung aus den Planunterlagen des Bauantrages von 2015 ist. Die Angaben in dieser Berechnung bezüglich Swimmingpool, Terrasse, 2. UG usw. decken sich nicht mit der heutigen vorgelegten Planung (siehe hierzu BG-2015-503).
- Die Nachbarbeteiligung fehlt.
- Die separaten Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen.
- Bereits mit Beschluss vom 21.07.2017 hat der Markt Höchberg darauf hingewiesen, dass mit der damals (und heute) vorliegenden viergeschossigen Bauweise kein Einverständnis bestand. Bereits am 12.01.2016 hat der Markt Höchberg der damals geplanten dreigeschossigen Bauweise nicht zugestimmt. Zusammenhängend hat der Baukörper ein viergeschossiges Erscheinungsbild (2. UG, 1. UG, EG, DG/OG). Es wird darauf hingewiesen, dass der Baukörper eine Gebäudehöhe von 9,13 m zuzüglich eines Vollgeschosses (2. UG) zur Straße aufweist.

Eine Überprüfung der erforderlichen Stellplätze hat ergeben, dass für das bestehende Zweifamilienwohnhaus drei Stellplätze erforderlich sind (siehe hierzu auch die Baugenehmigung vom 1971). Nachdem diese beiden Wohnungen um mehr als 10 % erweitert werden, sind nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung je Wohneinheit zwei Stellplätze erforderlich. Daraus folgt:

Drei Wohneinheiten (1. UG, EG, DG/OG) mit je zwei Stellplätzen

6 Stellplätze
Aufenthaltsraum, Gewerbe erforderlich
3 Stellplätze
Zusammen
9 Stellplätze

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Stellplatzberechnung für das 2. UG angenommen wurde, da eine Definition für den Aufenthaltsraum fehlt.

Beschluss

Dem vorliegenden Bauantrag, der eine viergeschossige Bauweise darstellt, wird nicht zugestimmt. Ebenfalls kann einer Befreiung von der Stellplatzsatzung nicht zugestimmt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgelegten Unterlagen nach Auffassung des Marktes Höchberg fehlerhaft sind. Insbesondere wird um die nochmalige Überprüfung der Abstandsflächen sowie der Abstandsflächenübernahme durch den Nachbarn gebeten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.5. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-034; Neubau eines Lebensmittelmarktes mit Café, Backshop und Metzgerei sowie einer offenen Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 464, Rudolf-Harbig-Platz 2, Bebauungsplan "Nahversorgung Hexenbruch", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.10.2020 ö 1.5

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich bereits in seiner Sitzung am 19.05.2020 und letztmalig am 15.09.2020 mit dem Bauantrag befasst und seine Einvernehmen zum Bauvorhaben und den notwendigen Befreiungen und Abweichungen erteilt.

Dem Landratsamt Würzburg wurde der aufgrund der vorgenannten Beschlusslage geänderte Antrag am 29.09.2020 erneut zur Genehmigung vorgelegt. Die eingereichten Unterlagen wurden dort nun nochmals geprüft und dabei wurde u.  a. festgestellt, dass

  • für die erforderlichen Stellplätze, welche extern auf den Fl.-Nr. 456/8 (6 Stellplätze) und der Fl.-Nr. 588/17 (44 Stellplätze) nachgewiesen werden sollen, eine Grunddienstbarkeit notwendig ist.
Bei den Stellplätzen auf der Fl.-Nr. 588/17 handelt es sich um öffentliche gewidmete Stellplätze. Diese Parkplätze müssen erst entwidmet werden, bevor eine Zuordnung zum geplanten Bauvorhaben erfolgen kann.

  • laut der Stellplatzsatzung Höchberg senkrecht angeordnete Stellplätze mit einer Länge von 5,50 m zu planen sind. Laut den vorliegenden Unterlagen beträgt die Länge der Stellplätze in der Tiefgarage (Stpl. 1-45) 5,00 m, die Stellplätze auf der Parkfläche des Lebensmittelmarktes (Stpl. 1-26 und 32- 80) sind ebenfalls 5 m lang und die Stellplätze 26-31 haben eine Länge von 5,30 m. Daher wären für die Stellplätze ein Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung zu stellen und zu begründen. Eine Stellungnahme der Gemeinde ist hierzu ebenfalls erforderlich.

Die erforderliche Entwidmung des Parkplatzes Fl.-Nr. 588/17 sowie die für die Maße der Stellplätze notwendige Abweichung von der Stellplatzsatzung sind zu beschließen.

Beschluss

Mit der Erteilung der erforderlichen Abweichung von der Stellplatzsatzung des Marktes Höchberg bezüglich der Stellplatzmaße besteht Einverständnis, da die Stellplatzgrößen mit dem zukünftigen Nutzer des Anwesens (tegut) abgesprochen und so auch bereits bei anderen Märkten umgesetzt wurden. Insbesondere wurde bei der Planung darauf Wert gelegt, dass die Stellplätze funktional nutzbar sind und die Fahrgassen und Parkflächen für die Marktbesucher einfach an- und abfahrbar sind.

Für die Entwidmung des Parkplatzes Fl.-Nr. 588/17 erfolgt eine separate Beschlussfassung im TOP 5.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

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2. Erneuerung der Freizeitfläche am Rudolf-Harbig-Platz - Spielfeld Mainlandzentrum / Genehmigung der Abrechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.10.2020 ö 2

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 09.07.2019 hat der Bau- und Umweltausschuss die Planung für die Erneuerung der Freizeitfläche am Rudolf-Harbig-Platz beschlossen.
Die Kosten für die Gesamtbaumaßnahme mit Spielfeld, Zaunanlage, Weitsprunggrube sowie Abbruch der 100 m Laufbahn und Erstellung einer Zufahrtsrampe für die Baumaßnahme „Neubau Tegut“ wurden von der Verwaltung auf 424.000,00  € geschätzt.
Die Tiefbauleistungen wurden vom Marktgemeinderat am 24.09.2019 vergeben. Die Bauleistungen wurden im Zeitraum November 2019 bis Mai 2020 ausgeführt.

Die Gesamtkosten der Tiefbauleistungen ergaben sich, wie folgt:



Tiefbauarbeiten Fa. Trend Bau
241.021,81 €
Zaunanlage Fa. Hämmelmann
56.080,15 €
Sportplatz Oberbelag Fa. G.U.T.
57.114,43 €
Entsorgungskosten
31.777,88 €
Einbauten Geräte Weitsprunggrube
25.231,68 €
Gesamtkosten
411.225,95 €

Die angefallenen Kosten verteilen sich auf folgende Haushaltstellen auf die Haushaltsjahre 2019 und 2020:

1.8800.9420 – Neubau Tegut
1.5600.9559 – Erneuerung Freizeitfläche Spielfeld MLZ

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Gesamtabrechnung der Bauleistungen für die Erneuerung der Freizeitfläche am Rudolf-Harbig-Platz mit Spielfeld, Zaunanlage, Weitsprunggrube sowie Abbruch der
100 m Laufbahn und Erstellung einer Zufahrtsrampe mit einer Gesamtsumme von 411.225,95 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Oberflächensanierung "Albrecht-Dürer-Straße" BA II "Friedrich-von-Spee-Straße" bis "Hans-Sachs-Straße" / Genehmigung der Schlussrechnung der Fa. Ullrich Bau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.10.2020 ö 3

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.11.2017 die Sanierung des zweiten Teilbereiches der Ortsstraße „Albrecht-Dürer-Straße“ zwischen der „Friedrich-von-Spee-Straße“ bis zur Einmündung „Hans-Sachs-Straße“ mit den zum „Alleeweg“ führenden Stichwegen beschlossen.

Die Verwaltung hat die notwendigen Tiefbauleistungen im Herbst 2018 ausgeschrieben. Die Kostenschätzung für diesen Teilabschnitt lag bei einer Bruttosumme von 531.620,01 €.

Die Tiefbauleistungen wurden vom Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 05.02.2019 an die Fa. August Ullrich GmbH aus 97725 Elfershausen mit einer Summe von 565.494,90 € vergeben.

In seiner Sitzung vom 11.12.2018 wurde im Bau- und Umweltausschuss eine Vorplanung für die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches „Albrecht-Dürer-Straße / Hans-Sachs-Straße“ sowie über verschiedene Planungsvarianten für eine Parkplatzneuordnung in der „Albrecht-Dürer-Straße“ beraten.

Der Marktgemeinderat hat daraufhin in seiner Sitzung am 05.02.2019 die Erweiterung der Sanierungsmaßnahmen und die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches „Hans-Sachs-Straße“ beschlossen. Die aufgrund dessen notwendigen Auftragserweiterungen zogen eine Erhöhung der Gesamtkosten der Maßnahme nach sich.

Die Gesamtkosten der ausgeführten Tiefbauleistungen durch die Fa. August Ullrich GmbH gliedern sich wie folgt:

Auswechselung Wasserschieber und Hydranten
107.489,92 €
Straßenentwässerung und Kanalsanierung
96.006,31 €
Sanierung Straßenoberfläche, Gehwege und Stichwege
555.596,15 €
Straßenbeleuchtung
7.803,65 €
Gesamtabrechnung Tiefbauleistung
766.896,03 €

Die angefallenen Kosten verteilen sich auf die unten genannten Haushaltstellen sowie auf die Haushaltsjahre 2019 und 2020:
1.8142.9500 – Schieberkreuzauswechselung Albrecht-Dürer-Straße
1.7007.9535 – Sanierung Hausanschlüsse Oberer Hexenbruch
0.6300.5131 – Gemeindestraßen Unterhalt – Oberflächensanierung
1.6701.9510 – Erneuerung der Straßenbeleuchtung

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Abrechnung der Tiefbauleistungen der Fa. August Ullrich GmbH aus 97725 Elfershausen für die Oberflächensanierung der „Albrecht-Dürer-Straße“ Abschnitt II mit Auswechs lung aller Wasserschieberkreuze, Hausanschlussschieber und Erneuerung der Straßenentwässerung, sowie die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches „Albrecht-Dürer-Straße / Hans-Sachs-Straße“ mit einer geprüften Schlussrechnungssumme von 766.896,03 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Neubau eines Wertstoffhofes durch das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg (Team Orange) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3213 der Gemarkung Höchberg (Otto-Hahn-Straße 7) | Ver- gaben a) Tiefbauleistungen für den Bau der neuen Hauptzufahrt Bauhof (incl. Umlegung Hauptkanal) b) Tiefbauleistungen für die Erdarbeiten für die Regenwasserzisternen c) Planungs- und Installationskosten für die Photovoltaikanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.10.2020 ö 4

Sachverhalt

Nachdem der Bauantrag für den Neubau des Wertstoffhofes im Januar 2020 dem Markt Höchberg zur Behandlung im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegt wurde, hat nun das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg (Team Orange) die Vorplanungsarbeiten abgeschlossen und die Tiefbauleistungen für vorbereitende Arbeiten, die Erstellung der Zufahrt für den Wertstoffhof Otto-Hahn-Straße 7 und Herstellung des Hauptkanals beschränkt ausgeschrieben.

Als wirtschaftlichster Bieter hat die Firma Trend-Bau aus 97285 Röttingen vom Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg den Auftrag für die Ausführung der vorgenannten Tiefbauarbeiten erhalten.

Nach der Prüfung durch das Kommunalunternehmen hat die Tiefbauabteilung des Marktes Höchberg das Angebot der Firma Trend-Bau nochmals geprüft und schlägt nun vor, auch die vom Markt Höchberg zu erbringenden Leistungen (Erstellung der neuen Zufahrt zum Bauhof Otto-Hahn-Straße 9, Umlegung der Hauptkanalleitung DN 300 und Erdarbeiten zur Erstellung einer neuen Zisternenanlage) an die Firma Trend Bau zu den Konditionen des Angebotes des Kommunalunternehmens zu vergeben.

Die Tiefbauleistungen für die Erstellung der neuen Zufahrt mit Umlegung der Hauptkanalleitung DN 300 werden auf ca. 75.000,00 € geschätzt. Für die Erdarbeiten der neuen Zisternenanlage muss eine Summe von 40.000,00 € eingeplant werden.
Die Lieferung von fünf 5 Zisternenbehältern mit einem Gesamtfassungsvermögen von insgesamt 50 m³ wird auf eine Summe von 15.000,00 € geschätzt. Notwendige Einbau- und Anschlussarbeiten können durch den Bauhof des Marktes Höchberg erfolgen.

Hinsichtlich des Baues einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 30.000 kWh/Jahr (28,2 kWp) auf dem Dach des Wertstoffhofes wurden vom Planungsbüro des Kommunalunternehmens (Büro BaurConsult, Haßfurt) verschiedene Ausführungsvarianten (flache sowie aufgeständerte Ausführung) geprüft.

Aufgrund der ungünstigen Ausrichtung und Neigung des Daches wurde die flache Ausführungsvariante vom Planungsbüro als nicht wirtschaftlich umsetzbar beurteilt.

Bei der aufgeständerten (15 Grad) und gedrehten (45 Grad) Ausführung ist mit Anschaffungskosten von geschätzt ca. 50.000 € (netto) zu rechnen. Hier hinzuzurechnen sind weitere Planungskosten (ca. 30%), Mehrkosten für größere Stahlstützen und Stahlfachwerkbinder von geschätzt ca. 30.000 € (netto) sowie Kosten für die Kabelverlegung zur Einspeisung (aufgrund nicht bekannter Verlegelänge nicht schätzbar).

Nach einer vom Büro BaurConsult angestellten Wirtschaftlichkeitsberechnung, bei welcher nur die reinen Investitionskosten von ca. 50.000 € berücksichtigt wurden, würde erst im 19. Betriebsjahr mit einem positiven Betriebsergebnis zu rechnen sein.

Aus den vorgenannten Gründen der Wirtschaftlichkeit wird vom Kommunalunternehmen der Bau und Betrieb einer Photovoltaikanlage grundsätzlich abgelehnt. Sofern sich die Gemeinde dafür aussprechen würde, müsste der Bau der Anlage aus Gewährleistungsgründen für die darunterliegende Dachfläche vom Kommunalunternehmen beauftragt werden und anschließend von der Gemeinde „erworben“ und betrieben werden.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Vergabe der Tiefbauleistungen zur Erstellung der neuen Zufahrt zum Bauhof Otto-Hahn-Straße 9 mit Umlegung der Hauptkanalleitung DN 300. Die Firma Trend Bau aus 97285 Röttingen erhält den Auftrag zu den Konditionen der vom Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg (Team Orange) beauftragten Tiefbauleistungen für vorbereitende Arbeiten mit einer Bruttosumme von 75.000,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Vergabe der Erdarbeiten zur Errichtung einer neuen Zisternenanlage auf dem Bauhofgelände des Marktes Höchberg an die Firma Trend Bau, 97285 Röttingen zu den Konditionen der vom Kommunalunternehmen „Team Orange“ beauftragten Tiefbauleistungen für vorbereitende Arbeiten mit einer Bruttosumme von 40.000,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Bau- und Umweltausschuss spricht sich, aufgrund der für die Errichtung einer Photovoltaikanlage ungünstigen Ausrichtung und Neigung des Daches und der daraus resultierenden fehlenden Wirtschaftlichkeit, gegen deren Bau auf dem Dach des Wertstoffhofes aus.

Im Gegenzug soll seitens der Verwaltung die Errichtung von weiteren Photovoltaikanlagen auf den Hallen des gemeindlichen Bauhofes geprüft und zeitnah umgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Einziehung von Straßen und Wegen | Parkplatz Bayernstraße, Fl.-Nr. 588/17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.10.2020 ö 5

Sachverhalt

Der öffentliche Parkplatz an der Bayernstraße (Fl.-Nr. 588/17) wurde im Zuge des Baus der Wohnanlage des Evangelischen Siedlungswerkes (ESW) erstellt und mit Beschluss des Hauptverwaltungsausschusses vom 11.04.2000 öffentlich gewidmet.

Lageplanauszug:


Die Absicht, durch den Bau des Parkplatzes und seiner öffentlichen Widmung, das Anliegerparken auf den Straßen zu verringern wurde jedoch nicht erreicht. Stattdessen hat sich gezeigt, dass der Parkplatz wenig frequentiert ist und sich die Nutzung auf wenige Dauerparker und Wohnmobile beschränkt. Das öffentliche Interesse ist somit nicht gegeben.

Damit die Stellplätze nunmehr als Stellplatznachweis für das Grundstück Fl.-Nr. 464 (Mainlandhalle/Schwimmbad) dienen können, ist die Widmung gemäß Art. 8 BayStrWG einzuziehen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt gemäß Art. 8 BayStrWG die Einziehung der Widmung zum öffentlichen Parkplatz auf dem Grundstück Fl.-Nr.  588/17.

Nach Ankündigung der Einziehung wird gleichzeitig die Einziehung und Austragung aus dem jeweiligen Bestandsverzeichnis verfügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.10.2020 ö 6

Sachverhalt

Dritter Bürgermeister Bernhard Hupp hat erfreut die Berichterstattung des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg (KU) in der heutigen Ausgabe der Main-Post zur Chlorung des Trinkwassers im Versorgungsbereich des Hochbehälters in Zellingen zur Kenntnis genommen. Trotz dieses Artikels muss jedoch festgestellt werden, dass die Öffentlichkeitsarbeit des KU erhebliche verbessert werden könnte. Immerhin dauert die Chlorung bereits seit über einem Jahr an und eine Information der Bürger hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise des KU wäre bereits früher sinnvoll gewesen.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn teilt diese Auffassung. Diesbezüglich hat der Markt Höchberg auch bereits beim KU eine bessere Öffentlichkeitsarbeit angemahnt.

Von Seiten der Marktgemeinderätin Susanne Cimander wird nachgefragt, ob es hinsichtlich der Ausweisung des Wohnmobilstellplatzes in der Kister Straße nochmals zu Beschwerden von Anwohnern  gekommen ist.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn teilt hierzu mit, dass es keine weiteren Beschwerden gegeben hat und auch bereits alle Stellplätze vermietet sind.  

Weiter fragt Marktgemeinderätin Susanne Cimander nach, ob bereits Ergebnisse der Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im Seeweg vorliegen.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn entgegnet, dass in eine der nächsten Sitzungen das Verkehrsreferat hierzu Stellung nehmen wird.

Marktgemeinderatsmitglied Martin Benthe bittet darum, dass auf den Spielplätzen baldmöglichst das Wasser der Wasserspielgeräte abgestellt wird, da von Eltern bereits moniert wurde, dass das Wasser – trotz der nun kälteren Witterung – noch laufen würde. Ein entsprechender Hinweis wird an den Bauhof weitergegeben.

Datenstand vom 20.10.2020 09:44 Uhr