Datum: 08.12.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-071; Wohnraumerweiterung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3921/3, Im Wiesengrund 28, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-073; Erweiterung eines Balkons auf dem Grundstück Fl.-Nr. 338/5, Jägerstraße 9a, § 34 BauGB
1.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-074; Neubau eines Carports und Festaufstellung eines ehemaligen Zirkuswagens für Wohnzwecke auf dem Grundstück Fl.-Nr. 308, Schwedenweg 3, Bebauungsplan "Herrenweg" ? § 30 BauGB
1.4 Britta Schramm, Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-076; Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1377/1, Obere Landwehr 22, Bebauungsplan "Frankenwarte Nord", § 30 BauGB
1.5 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020/077; Nutzungsänderung eines Bürogebäudes in ein Mehrfamilienwohnhaus mit 6 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3192/3, Otto-Hahn-Straße 2a, Bebauungsplan "Gewerbegebiet Südlich der B 27", §30 BauGB
2 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.12.2020 ö 1
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1.1. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-071; Wohnraumerweiterung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3921/3, Im Wiesengrund 28, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.12.2020 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber beantragen einen eingeschossigen Anbau an das bestehende Doppelhaus zur Wohnraumerweiterung. Die Wohnraumerweiterung hat eine Größe von 4,50 x 3,03 m und ist eingeschossig mit Flachdach.

Beratung:

Das bestehende Doppelhaus wurde bereits im Jahr 2011 baurechtlich behandelt.

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
- In den Kaufvertragsunterlagen zwischen dem Markt Höchberg und der Bauherrschaft aus dem Jahr 2011 ist unter dem Punkt „X. Dienstbarkeit“ folgendes festgehalten:
„2. Die äußere Gestaltung der Gebäude darf in keiner Weise, insbesondere nicht durch Umbau, Aufbau oder Anbau geändert werden.“

Hierzu ist anzumerken, dass der Bau- und Umweltausschuss bereits am 08.10.2019 einer Befreiung für einen eingeschossigen Anbau mit Pultdach bei einem anderen Anwesen im Baugebiet „Mehle II – Junges Wohnen“ zugestimmt hat.
Weiter wurde im nichtöffentlichen Teil der vorgenannten Bau- und Umweltausschusssitzung die Zustimmung / Abweichung zur Dienstbarkeit für den Anbau erteilt.

Auch der heute vorliegende Bauantrag für den eingeschossigen Anbau bedarf einer Befreiung für die Überschreitung der Baugrenzen um 0,50 m in südwestlicher Richtung.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, dem Bauantrag und der Abweichung aus der privatrechtlichen Vereinbarung (Kaufvertrag) zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Mit der Erteilung der erforderlichen Befreiung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Marktgemeinderat Matthias Rüth war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-073; Erweiterung eines Balkons auf dem Grundstück Fl.-Nr. 338/5, Jägerstraße 9a, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.12.2020 ö 1.2

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Antragstellerin beantragt eine Balkonvergrößerung analog des bestehenden Balkons des Nachbargebäudes.

Beratung:

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Marktgemeinderat Matthias Rüth war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

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1.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-074; Neubau eines Carports und Festaufstellung eines ehemaligen Zirkuswagens für Wohnzwecke auf dem Grundstück Fl.-Nr. 308, Schwedenweg 3, Bebauungsplan "Herrenweg" ? § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.12.2020 ö 1.3

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerberin plant auf dem Baugrundstück einen Zirkuswagen für Wohnzwecke dauerhaft aufzustellen. Zusätzlich sind ein Carport und ein Stellplatz geplant.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
- Ein Abstandsflächenplan fehlt.
- Der Zirkuswagen hat ein Tonnendach. Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan sind Bauvorhaben nur mit Satteldächer mit 15 bis 23 Grad Dachneigung zulässig.
- Der geplante Carport hat einen Stauraum von 2,00 m. Erforderlich nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind 3,00 m. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass im Lageplan der Carport ohne Stauraum dargestellt ist. In den Planunterlagen 1:100 ist dieser mit einem Stauraum von 2,00  m nachgewiesen.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und der Erteilung der erforderlichen Befreiung für ein Tonnendach sowie der Reduzierung des Stauraumes von 3,00 m auf 2,00 m wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 08.12.2020 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Marktgemeinderat Matthias Rüth ist bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

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1.4. Britta Schramm, Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-076; Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1377/1, Obere Landwehr 22, Bebauungsplan "Frankenwarte Nord", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.12.2020 ö 1.4

Sachverhalt

Der Antrag wurde von der Verwaltung im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt.

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1.5. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020/077; Nutzungsänderung eines Bürogebäudes in ein Mehrfamilienwohnhaus mit 6 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3192/3, Otto-Hahn-Straße 2a, Bebauungsplan "Gewerbegebiet Südlich der B 27", §30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.12.2020 ö 1.5

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber planen die Nutzungsänderung eines 1977 genehmigten Bürogebäudes in 6 Wohneinheiten.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt; nach schriftlicher Mitteilung des Planers vom 07./08.12.2020 haben die Nachbarn zugestimmt.
- Die Baugrenzen werden durch die Austritte/Balkone überschritten.
- Die zulässige GRZ beträgt 0,4; vorhanden ist eine GRZ von 0,39.
- Das bestehende Bürogebäude war bisher im Untergeschoss und Dachgeschoss nicht ausgebaut. Die GFZ betrug für das 2-geschossige Gebäude 0,798.
Nach der Baunutzungsverordnung von 1968 (Rechtsgrundlage für den Bebauungsplan) sind die Aufenthaltsräume in anderen Geschossen, einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände als Geschossfläche mitzurechnen. Durch den Ausbau im UG und DG erhöht sich somit die GFZ von zulässig 0,8 auf 1,36.
- Für das Bauvorhaben sind 12 KFZ-Stellplätze erforderlich. Mindestens 8 der geplanten 12 Stellplätze entsprechen in der Größe nicht der gemeindlichen Stellplatzsatzung. Zum Beispiel ist der Abstand von der Kister Straße zum bestehenden Gebäude 5,00 m. Nach Abzug des geplanten Vollwärmeschutzes von 20 cm sind diese Stellplätze nur noch 4,80 m lang. Erforderlich nach Satzung wären 5,50 m. Auch die Stellplatzbreiten entsprechen nicht den Regelungen der Stellplatzsatzung. Am 03.12.2020 hat der Architekt einen neuen Stellplatzplan vorgelegt. Danach entsprechen 8 Stellplätze nicht den Größen der gemeindlichen Stellplatzsatzung.
- An der Ecke Otto-Hahn-Straße zur Kister Straße ist im Bebauungsplan ein Sichtdreieck festgesetzt. Diese Fläche ist lt. Bebauungsplan von jeglicher Bebauung freizuhalten. In diesem Bereich sind jetzt 5 Stellplätze geplant.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 08.12.2020 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.12.2020 ö 2

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alexander Knahn informiert über die Schließung des Rathauses für den uneingeschränkten Parteiverkehr ab dem 09.12.2020. Besuche in dringenden Angelegenheiten sind nach vorheriger Terminvereinbarung jedoch weiterhin möglich.

Marktgemeinderätin Susanne Cimander fragt nach, inwieweit nicht beim Straßenbauamt darauf hingewirkt werden könnte, dass der untere Fußgängersteg zumindest vorübergehend eingeschränkt geöffnet werden könnte, da die Sanierungsarbeiten derzeit ja komplett ruhen.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn teilt hierzu fest, dass beim Straßenbauamt diesbezüglich nachgefragt werden kann, er jedoch wenig Chancen auf Zustimmung sieht, da dann von dortiger Stelle auch die Verkehrssicherheit gewährleistet werden müsste. Weiter stellt er zum wiederholten Male fest, dass die Baumaßnahme durch die vom Straßenbauamt beauftragte Firma äußerst unbefriedigend abgewickelt wird. Die ausführende Firma ist bereits zu Beginn der Maßnahme von der ursprünglichen Zeitplanung abgewichen; dies wurde vom Auftraggeber nicht moniert und deshalb können nun die Arbeiten durch die im Winter vorherrschenden Witterungsbedingungen nicht fertiggestellt werden. Dies ist im Hinblick auf die hohe Frequentierung des Bereichs durch Schüler so vom Markt Höchberg nicht tolerierbar.
Marktgemeinderatsmitglied Bernd van Elten bittet in diesem Zusammenhang um die Mitteilung der Kontaktdaten des zuständigen Sachbearbeiters am Straßenbauamt, da er sich persönlich mit diesen in Verbindung setzen möchte, um seinen Unmut zu äußern. Zudem sollte Seitens des Marktes Höchberg nun auch angedacht werden, einmal öffentlich Kritik an der Arbeitsweise des Straßenbauamtes zu äußern.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn sichert zu, entsprechende Schritte einzuleiten.
Ergänzend teilt Marktgemeinderatsmitglied Martin Benthe mit, dass die Beleuchtung am bereits fertiggestellten oberen Fußgängersteg nicht funktioniert.
Die Verwaltung wird bei den Stadtwerken die defekte Beleuchtung melden, damit eine Behebung des Schadens baldmöglichst erfolgt.  

Marktgemeinderätin Susanne Cimander begrüßt die Berichterstattung über die momentan laufenden Baustellen im Mitteilungsblatt. Eine Fortführung dieser Art der Berichterstattung sollte unbedingt beibehalten werden.

Weiter wird von Marktgemeinderatsmitglied Susanne Cimander nachgefragt, wann die bereits angekündigte Sperrung der Bayernstraße (bedingt durch die Baumaßnahme tegut) erfolgt.
Seitens der Verwaltung wird hierzu erläutert, dass die Sperrung erst dann erfolgen sollte, wenn diese aus Gründen der Bauabwicklung zwingend notwendig ist. Da dies zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht der Fall ist, wurde – auch zur Entlastung der Anwohner an der zukünftigen Umleitungsstrecke – bisher auf eine Sperrung verzichtet. Diese wird jedoch spätestens zu Beginn der Rohbauarbeiten im Januar notwendig werden.

Datenstand vom 14.12.2020 13:52 Uhr