Datum: 05.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: TG-Halle
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:44 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vereidigung des 1. Bürgermeisters
2 Vereidigung der neu gewählten Marktgemeinderatsmitglieder
3 Hinweis auf die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht
4 Zahl der weiteren Bürgermeister
5 Wahl der weiteren Bürgermeister und Vereidigung
5.1 Wahl des zweiten Bürgermeisters
5.2 Wahl des dritten Bürgermeisters
6 Regelung der weiteren Stellvertretung des 1. Bürgermeisters
7 Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes
8 Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat
9 Bildung und Besetzung von Ausschüssen
10 Sitzungstätigkeit nach der konstituierenden Sitzung; Aufgabenübertragung auf Ausschüsse
11 Bestellung des 1. Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten
12 Ausblick auf die Legislaturperiode 2020/2026
13 Berichte und Anfragen

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1. Vereidigung des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Konstituierende Marktgemeinderatssitzung 05.05.2020 ö 1

Sachverhalt

Gemäß Art. 27 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte ist der Diensteid nach § 38 Abs. 1 BeamtStG zu Beginn der 1. Sitzung des Marktgemeinderates nach Beginn der Amtszeit des 1. Bürgermeisters zu leisten.

Er hat folgenden Wortlaut:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe“.

Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt der Beamte aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid leisten zu können, so sind anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder es ist das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis der Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung der Weltanschauungsgemeinschaft des Beamten oder der Beamtin entsprechenden gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

Marktgemeinderat Walter Feineis nimmt als ältestes anwesendes  Mitglied des Marktgemeinderates die Vereidigung des 1. Bürgermeisters Alexander Knahn vor.

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2. Vereidigung der neu gewählten Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Konstituierende Marktgemeinderatssitzung 05.05.2020 ö 2

Sachverhalt

Gemäß Artikel 31 Absatz 4 Gemeindeordnung (GO) sind alle für die Wahlperiode 2014 bis 2020 neu gewählten Marktgemeinderäte in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen.

Die Eidesformel lautet:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

Erklärt ein Mitglied des Marktgemeinderates, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

Den Eid nimmt der 1. Bürgermeister ab.

Die Eidesleistung entfällt für alle Marktgemeinderäte, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Marktgemeinderat der gleichen Gemeinde gewählt wurden.

1. Bürgermeister Alexander Knahn nimmt nun die Vereidigung der neu gewählten Marktgemeinderatsmitglieder vor. Den Eid gemäß Artikel 31 Abs. 4 GO legen ab:

David Braunreuther, Sven Winzenhörlein, Susanne Cimander, Jonas Fleckenstein, Kai Dunkel, Martin Guckenberger .

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3. Hinweis auf die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Konstituierende Marktgemeinderatssitzung 05.05.2020 ö 3

Sachverhalt

Alle neu gewählten Marktgemeinderatsmitglieder werden auf die Bestimmungen des Art. 20 (Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht) hingewiesen. Danach sind alle ehrenamtlich tätigen Gemeindebürger verpflichtet, ihre Obliegenheiten gewissenhaft wahrzunehmen. Sie haben über die ihnen bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren.

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4. Zahl der weiteren Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Konstituierende Marktgemeinderatssitzung 05.05.2020 ö 4

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat wählt aus seiner Mitte gemäß Artikel 35 Abs. 1 Satz 1 GO für die Dauer seiner Amtszeit einen oder zwei weitere Bürgermeister. Der Marktgemeinderat muss mindestens einen weiteren Bürgermeister wählen, ob er einen oder zwei weitere Bürgermeister wählt, steht in seinem Ermessen. Die weiteren Bürgermeister sind Ehrenbeamte des Marktes Höchberg (ehrenamtliche weitere Bürgermeister).

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, als Stellvertreter des 1. Bürgermeisters aus seiner Mitte zwei weitere Bürgermeister zu wählen. Die weiteren Bürgermeister sind gemäß Artikel 35 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung ehrenamtlich tätig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Wahl der weiteren Bürgermeister und Vereidigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Konstituierende Marktgemeinderatssitzung 05.05.2020 ö 5

Sachverhalt

Gemäß Artikel 35 GO wählt der Marktgemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen/zwei weitere Bürgermeister. Die gewählten weiteren Bürgermeister sind Ehrenbeamte des Marktes Höchberg. Zum weiteren Bürgermeister sind die ehrenamtlichen Mitglieder des Marktgemeinderates wählbar, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum 1. Bürgermeister erfüllen.

Abweichend hiervon ist auch wählbar, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat. Für die Wahl der weiteren Bürgermeister gilt Artikel 51 Abs. 3 GO. Die Wahl wird in geheimer Abstimmung vorgenommen. Sie ist nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter Angabe des Gegenstandes geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmzahlen ein.

Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.

Es wird nun die Wahl der weiteren Bürgermeister gemäß den in Kopie beiliegenden Wahlniederschriften durchgeführt. Die beiden Wahlniederschriften sind Bestandteil dieses Protokolles (Anlagen 1 und 2).

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5.1. Wahl des zweiten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Konstituierende Marktgemeinderatssitzung 05.05.2020 ö 5.1

Sachverhalt

Zur Durchführung der Wahl wird aus der Mitte des Marktgemeinderates auf Anregung des 1. Bürgermeisters Alexander Knahn ein Wahlausschuss gebildet. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

1. Bürgermeister Alexander Knahn als Vorsitzender, Mark Behl, Nicole Stichler, Sofia Ilg Beisitzer, Gerd Waltinger als Schriftführer.

Zum 2. Bürgermeister wurde Sven Winzenhörlein gewählt. Der 2. Bürgermeister Sven Winzenhörlein wird nun durch den 1. Bürgermeister Alexander Knahn vereidigt.

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5.2. Wahl des dritten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Konstituierende Marktgemeinderatssitzung 05.05.2020 ö 5.2

Sachverhalt

Zur Durchführung der Wahl wird aus der Mitte des Marktgemeinderates auf Anregung des 1. Bürgermeisters Alexander Knahn ein Wahlausschuss gebildet. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

1. Bürgermeister Alexander Knahn als Vorsitzender, Mark Behl, Nicole Stichler, Sofia Ilg Beisitzer, Gerd Waltinger als Schriftführer.

Zum 3. Bürgermeister wurde Bernhard Hupp gewählt. Die Eidesleistung entfällt , da er im Anschluss an seine Amtszeit wieder in ein Amt beim gleichen Dienstherrn gewählt wurde.

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6. Regelung der weiteren Stellvertretung des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Konstituierende Marktgemeinderatssitzung 05.05.2020 ö 6

Sachverhalt

Gemäß Artikel 39 GO vertreten die weiteren Bürgermeister den 1. Bürgermeister im Fall seiner Verhinderung in ihrer Reihenfolge. Die weiteren Stellvertreter bestimmt der Marktgemeinderat aus der Mitte der Marktgemeinderatsmitglieder, die Deutsche im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind.

Von Seiten der Verwaltung wird wie bisher vorgeschlagen, für den Fall gleichzeitiger Verhinderung des 1., 2. und 3. Bürgermeisters aus der Mitte des Marktgemeinderates gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO als weitere Stellvertreter in der Reihenfolge die Fraktionsvorsitzenden der Marktgemeinderatsfraktionen wie die Fraktionen bei der letzten Kommunalwahl die  meisten Stimmen erhielten, zu bestimmen.

Beschluss

Für den Fall gleichzeitiger Verhinderung des 1., 2. und 3. Bürgermeisters bestimmt der Marktgemeinderat aus seiner Mitte gemäß Artikel 39 Abs. 1 Satz 2 GO als weitere Stellvertreter die Fraktionsvorsitzenden der Marktgemeinderatsfraktionen in der Reihenfolge wie die Fraktionen bei der letzten Kommunalwahl die meisten Wählerstimmen erhielten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Konstituierende Marktgemeinderatssitzung 05.05.2020 ö 7

Sachverhalt

Vom Bayerischen Gemeindetag wurde im März 2020 eine neue Mustersatzung vorgestellt. Die Satzung des Marktes Höchberg sollte deshalb aufgrund der Rechtssicherheit dieser Mustersatzung angeglichen werden. Alle wesentlichen Regelungen aus der bisher gültigen Satzung wurden übernommen.

Auf Anregung aus den Reihen des Marktgemeinderates soll die bisher in der Satzung enthaltene Einschränkung des Verdienstausfalles für Sitzungen in der Zeit ab 18.00 Uhr bzw. an Samstagen, Sonn- und Feiertagen nicht mehr in die Satzung mit aufgenommen werden.

Beschluss

Der Markt Höchberg erlässt aufgrund der Artikel 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:

§ 1
Zusammensetzung des Marktgemeinderates

Der Marktgemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen 1. Bürgermeister und 20 ehrenamtlichen Mitgliedern.

§ 2
Ausschüsse

(1) Der Marktgemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:

a)        den Haupt- Finanz- und Personalausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 9 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern

b)        den Bau- und Umweltausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 9 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern

c)        den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus 6 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern.

(2) Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchstabe a und b genannten Ausschüssen führt der 1. Bürgermeister.

Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Marktgemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied.

(3) Die Ausschüsse sind vorberatend tätig soweit der Marktgemeinderat selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im Übrigen beschließen sie anstelle des Marktgemeinderates (beschließende Ausschüsse).

(4) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.

§ 3
Tätigkeit der ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder;
Entschädigung

(1) Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Marktgemeinderates und seiner Ausschüsse. Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.

(2) Die ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung:

a)        eine monatliche Aufwandsentschädigung für die Fraktionsarbeit von 35,00 €
b)        ein Sitzungsgeld von 30,00 € je Sitzung
c)        für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes
d)        Arbeiter oder Angestellte haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls
e)        Selbständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 15 Euro je volle Stunde Sitzungsdauer für den Verdienstausfall der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist
f)        ein zweifaches Sitzungsgeld nach Buchstabe b) von 60,00 € für Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses, da es sich regelmäßig um ganztätige Sitzungen handelt

Die Ersatzleistungen nach Buchstabe d und e werden nur auf Antrag gewährt.

(3) Die Fraktionsvorsitzenden erhalten eine monatliche Entschädigung von
35,00 € neben dem Sitzungsgeld und dazu monatlich 3,00 € je Fraktionsmitglied.

(4) Für jede einer Marktgemeinderatssitzung vorausgehende Fraktionssitzung sowie für vier außerordentliche Sitzungen im Jahr erhält jeder Teilnehmer 30,00 €

§ 4
Erster Bürgermeister

Der 1. Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.

§ 5
Weitere Bürgermeister

Der zweite und dritte Bürgermeister sind Ehrenbeamte.

§ 6
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1.5.2020 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes vom 24.06.2014 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Konstituierende Marktgemeinderatssitzung 05.05.2020 ö 8

Sachverhalt

Der Bayerische Gemeindetag hat im März 2020 eine neue Mustergeschäftsordnung für den Marktgemeinderat vorgestellt. Diese beinhaltet gegenüber der bisher gültigen Geschäftsordnung sehr umfangreiche Änderungen, die den Rahmen der konstituierenden Sitzung sprengen würden.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die neue Geschäftsordnung im Detail nach einem interfraktionellen Gespräch in einer der nächsten Sitzungen des Marktgemeinderates zu behandeln. In der konstituierenden Sitzung sollte deshalb der Beschluss gefasst werden, dass die bisherige Geschäftsordnung in der Fassung vom 24.06.2014 weiterhin Gültigkeit besitzt.

Beschluss

Die Geschäftsordnung vom 24.06.2014 gilt bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung weiter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Bildung und Besetzung von Ausschüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Konstituierende Marktgemeinderatssitzung 05.05.2020 ö 9

Sachverhalt

Wie bereits beschlossen, soll der Haupt- Finanz- und Personalausschuss sowie der Bau- und Umweltausschuss mit 9 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern und dem Vorsitzenden besetzt werden.

Der nach § 2 Abs. 1 Buchstabe c der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes vorgeschriebene Rechnungsprüfungsausschuss wird wie beschlossen aus dem Vorsitzenden und 5 weiteren Marktgemeinderatsmitgliedern bestehen.

Ausgehend vom bisher festgelegten Wahlverfahren nach Hare-Niemeyer sowie unter Berücksichtigung der o.g. Ausschussgrößen sowie der beschlossenen Änderung der Geschäftsordnung ergibt sich folgende Ausschussbesetzung.

Haupt- Finanz- und Personalausschuss sowie Bau- und Umweltausschuss:

CSU-Fraktion 2 Sitze, Bündnis 90/Die Grünen 2 Sitze, SPD-Fraktion 2 Sitze, Freie Wähler Höchberger Mitte 1 Sitz, FDP 1 Sitz, UWG 1 Sitz.

Rechnungsprüfungsausschuss:

CSU-Fraktion 2 Sitze, Bündnis 90/Die Grünen 1 Sitz, SPD-Fraktion 1 Sitz, Freie Wähler Höchberger Mitte 1 Sitz, UWG 1 Sitz.

Anschließend wird der Marktgemeinderat ein Ausschussmitglied zum Vorsitzenden bestimmen.

Beschluss zu fassen ist ebenfalls über die Delegierten für den Abwasserzweckverband. Bei den Delegierten für den Abwasserzweckverband ist der 1. Bürgermeister kraft seines Amtes vertreten. Im Falle der Verhinderung tritt an seine Stelle sein Vertreter im Amt. Darüber hinaus hat der Marktgemeinderat zwei weitere Verbandsräte und hier einen Stellvertreter zu bestimmen.

Die Marktgemeinderatsfraktionen benennen folgende Fraktionsvorsitzenden und deren Stellvertreter. Alle Fraktionen und Gruppierungen werden gebeten, von ihrem Vorschlagsrecht zur Besetzung der Ausschüsse nach der Gemeindeordnung Gebrauch zu machen.

Nach der Gemeindeordnung hat die Fraktion zur Zusammensetzung der Ausschüsse ein Vorschlagsrecht. Die Bestellung anderer als der von den Parteien oder Wählergruppen vorgeschlagenen Personen ist nicht zulässig.

Sämtliche im Marktgemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen benennen nun ihre Ausschussmitglieder.

Haupt-, Finanz- und Personalausschuss:

CSU:
Marc Behl, Michael Schultes
Stellvertreter Sarah Braunreuther, David Braunreuther

Bündnis 90/Die Grünen:
Susanne Cimander, Sven Winzenhörlein
Stellvertreter Sofia Ilg, Walter Feineis

SPD:
Bernhard Hupp, Nicole Stichler
Stellvertreter Martin Benthe, Thomas Scheder

Freie Wähler Höchberger Mitte:
Markus Trunk
Stellvertreter Kai Dunkel

UWG:
Timo Koppitz
Stellvertreter Martin Guckenberger

FDP:
Bernd van Elten, Stellvertreter Martin Guckenberger


Bau- und Umweltausschuss:

CSU:
David Braunreuther, Matthias Rüth
Stellvertreter Sarah Braunreuther, Marc Behl

Bündnis 90/Die Grünen:
Sofia Ilg, Walter Feineis
Stellvertreter Jonas Fleckenstein, Susanne Cimander

SPD:
Martin Benthe
Thomas Scheder
Stellvertreter Nicole Stichler, Bernhard Hupp

Freie Wähler Höchberger Mitte:
Kai Dunkel
Stellvertreter Markus Trunk

UWG:
Martin Guckenberger
Stellvertreter Timo Koppitz

FDP:
Bernd van Elten
Stellvertreter Timo Koppitz


Rechnungsprüfungsausschuss:

CSU:
Marc Behl, David Braunreuther
Stellvertreter Michael Schultes, Matthias Rüth

Bündnis 90/Die Grünen:
Sofia Ilg
Stellvertreter Jonas Fleckenstein

SPD:
Bernhard Hupp
Stellvertreter Martin Benthe

Freie Wähler Höchberger Mitte:
Kai Dunkel
Stellvertreter Markus Trunk

UWG:
Timo Koppitz
Stellvertreter Bernd van Elten

Die Benennung der Delegierten für den Abwasserzweckverband sowie die Bestimmung des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses ist für die Sitzung des Marktgemeinderates am 26.5.2020 vorgesehen.

Für die SPD wird Martin Benthe als Fraktionsvorsitzender benannt, Stellvertreter Nicole Stichler und Thomas Scheder.

Für die Freien Wähler Höchberger Mitte wird Markus Trunk als Fraktionsvorsitzender benannt, für die Fraktionsgemeinschaft UWG/FDP Timo Koppitz.

Für die CSU wird Matthias Rüth als Fraktionsvorsitzender benannt, Stellvertreter Sarah Braunreuther und Marc Behl.

Weitere Fraktionsvorsitzende bzw. deren Stellvertreter werden noch benannt.

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10. Sitzungstätigkeit nach der konstituierenden Sitzung; Aufgabenübertragung auf Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Konstituierende Marktgemeinderatssitzung 05.05.2020 ö 10

Sachverhalt

Das Staatsministerium des Innern hat mit Schreiben vom 08.04.2020 erneut darauf hingewiesen, dass auch Sitzungen der neugewählten Marktgemeinderäte auf das unbedingt notwendige Mindestmaß beschränkt werden müssen, um unverzichtbare unaufschiebbare Entscheidungen treffen zu können.
Die Empfehlungen zur Einsetzung von Ferienausschüssen dienen und dienten der Überbrückung des Zeitraumes bis zum Ende der Wahlperiode
zum 30.04.2020. Ferienausschüsse sind gemäß Art. 32 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung auf eine Zeit von höchstens 6 Wochen beschränkt. Für die am 01.05.2020 beginnende Wahlzeit der neugewählten Gemeinderäte empfiehlt daher das Ministerium Entscheidungsbefugnisse vorerst möglichst weitgehend auf einen oder mehrere beschließende Ausschüsse zu übertragen um Beschlussfassungen des Gesamtgremiums so weit wie möglich zu vermeiden.

Der Gemeinderat kann diese Übertragung jederzeit wieder ändern. Zu einer Übertragung genügt grundsätzlich ein Beschluss, eine Regelung in der Geschäftsordnung ist nicht zwingend notwendig. Die Verwaltung schlägt daher vor, zur Bewältigung der Corona-Krise die Befugnisse des Marktgemeinderates auf den Haupt-, Finanz- und Personalausschuss zu übertragen. Sobald die einzuhaltenden Regeln wieder eine Nutzung des Sitzungssaals für das Gesamtgremium zulassen, wird die Übertragung des Aufgabenbereichs durch Beschluss zurückgenommen.

Nach ausführlicher Diskussion ist es übereinstimmender Wille des Marktgemeinderates diese Übertragung nicht vorzunehmen. Die Entscheidungsbefugnisse bleiben deshalb unverändert. Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt.

Sollten die Einschränkungen der Corona-Krise weiterhin bestehen, werden alternative Sitzungen des Marktgemeinderates bevorzugt in der Kulturscheune oder weiterhin in der TG-Halle stattfinden.  

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11. Bestellung des 1. Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Konstituierende Marktgemeinderatssitzung 05.05.2020 ö 11

Sachverhalt

Gemäß § 2 Absatz 3 des Ausführungsgesetzes zum Personenstandsgesetz (AVPStG) können Gemeinden ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, auch wenn sie die Bestellungsvoraussetzungen nach § 2 Abs. 1 dieses Gesetzes nicht erfüllen. Sie sind befugt, im Zusammenhang mit der Eheschließung sowohl erforderliche Beurkundungen und Eintragungen im Eheregister vorzunehmen als auch erstmals Personenstandsurkunden auszustellen sowie Namenserklärungen anlässlich der Eheschließung und darauf bezogene Anschlusserklärungen zu beglaubigen und zu beurkunden. Die bestellten Bürgermeister sollen zeitnah zu ihrer Bestellung eine personenstandsrechtliche Kurzschulung besuchen.

Nachdem die Bestellung von Herrn Bürgermeister Peter Stichler zum Eheschließungsstandesbeamten kraft Gesetzes mit Ablauf seiner Amtszeit zum 30.04.2020 erloschen ist, schlägt die Verwaltung die Ernennung von Herrn 1. Bürgermeister Alexander Knahn zum Eheschließungsstandesbeamten gem. § 2 Abs. 3 AVPStG vor.

Beschluss

1. Bürgermeister Alexander Knahn wird zum Standesbeamten mit beschränktem Aufgabenbereich „Eheschließungen“ gemäß § 2 Abs. 3 AVPStG bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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12. Ausblick auf die Legislaturperiode 2020/2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Konstituierende Marktgemeinderatssitzung 05.05.2020 ö 12

Sachverhalt

1. Bürgermeister Alexander Knahn spricht für den anwesenden Bürgermeister a.D. Peter Stichler Dank und Anerkennung aus und gibt insbesondere für die neu gewählten Marktgemeinderatsmitglieder einen Ausblick auf die kommende Legislaturperiode 2020/2026.

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13. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Konstituierende Marktgemeinderatssitzung 05.05.2020 ö 13

Sachverhalt

1. Bürgermeister Alexander Knahn informiert nochmals über die Verschiebung der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 12.5. auf den 19.5.2020.

Weiterhin weist er alle Mitglieder des Marktgemeinderates auf die besprochene Klausurtagung des Marktgemeinderates hin. Hier sollte nach Rückmeldung aus den Fraktionen ein bevorzugter Wochentag festgelegt werden.

Auf Nachfrage von 3. Bürgermeister Bernhard Hupp informiert die Verwaltung über die Dauerbeschilderung an der Baustelle Sonnemannstraße.

Auf Nachfrage von Marktgemeinderat Thomas Scheder informiert der 1. Bürgermeister Alexander Knahn über die künftige kommissarische Leitung des Bauamtes durch Frau Katja Heilmann-Rath. Eine endgültige Entscheidung und Beschlussfassung ist für die Sitzung des Marktgemeinderates am 26.5.2020 vorgesehen.

Datenstand vom 25.05.2020 14:53 Uhr