Datum: 26.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bildung und Besetzung von Ausschüssen
2 Bildung und Besetzung von Ausschüssen; Vorsitzender/Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses
3 Zweckverband Abwasserbeseitigung Großraum Würzburg (AGW); Besetzung der Verbandsräte für die Verbandsversammlung
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Erstanlage eines Ökokontos durch den Markt Höchberg
5 Berichte und Anfragen

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1. Bildung und Besetzung von Ausschüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 26.05.2020 ö 1

Sachverhalt

In der konstituierenden Sitzung des Marktgemeinderates am 05.05.2020 wurde die Bildung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses sowie des Bau- und Umweltausschusses mit neun ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern und dem Vorsitzenden beschlossen.

Der nach § 2 Abs. 1 Buchstabe C der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes vorgeschriebene Rechnungsprüfungsausschuss wurde mit dem Vorsitzenden und fünf weiteren Marktgemeinderatsmitgliedern beschlossen. Ausgehend vom festgelegten Wahlverfahren nach Hare-Niemeyer sowie unter Berücksichtigung der genannten Ausschussgrößen ergibt sich folgende Ausschussbesetzung:

Haupt-, Finanz- und Personalausschuss sowie Bau- und Umweltausschuss:

CSU Fraktion 2 Sitze
Bündnis 90/Die Grünen 2 Sitze
SPD Fraktion 2 Sitze
Freie Wähler Höchberger Mitte 1 Sitz
FDP 1 Sitz
UWG 1 Sitz

Rechnungsprüfungsausschuss:

CSU Fraktion 2 Sitze
Bündnis 90/Die Grünen 1 Sitz
SPD Fraktion 1 Sitz
Freie Wähler Höchberger Mitte 1 Sitz
UWG 1 Sitz

Für die Stellvertretung in den Ausschüssen sieht das Muster des Bayerischen Gemeindetages zwei Alternativen vor:


a)
Für jedes Ausschussmitglied werden für den Fall der Verhinderung auf Vorschlag der Fraktion, Gruppe oder Ausschussgemeinschaft ein Stellvertreter/ein erster und eine zweite Stellvertretung namentlich bestimmt.



b)
Für die Mitglieder des Ausschusses werden für den Fall der Verhinderung je Fraktion, Gruppe oder Ausschussgemeinschaft auf deren Vorschlag
stellvertretende Mitglieder in einer bestimmten Reihenfolge namentlich bestellt.

Für den Marktgemeinderat in Höchberg wurde bereits seit vielen Jahren die Alternative b) beschlossen, die im Übrigen auch vom Bayerischen Gemeindetag aus folgenden Gründen empfohlen wird:

  •  Die erste Stellvertreterperson ist sehr gut in das Aufgabengebiet des betreffenden Ausschusses eingearbeitet, weil sie relativ häufig vertreten muss und

  •  es gibt keine Kollision, dass ein Stellvertreter zwei Ausschussmitglieder gleichzeitig vertreten sollte

Dass diese Regelung zu einer „ungleichen“ Verteilung der Sitzungsgelder zwischen den Stellvertretern führt, sollte aus Sicht des Bayerischen Gemeindetages nachrangig sein. Aus Sicht der Verwaltung hat sich die beschlossene Regelung in vielen Jahren bewährt, kleinere Probleme mit der Stellvertreterreihenfolge konnten immer behoben werden.
Sollte es bei der bisherigen Regelung bleiben werden alle Fraktionen, sofern noch nicht vorliegend, noch einmal um Umbenennung der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter in der bestimmten Reihenfolge gebeten.

Auf Nachfrage hat der Bayerische Gemeindetag mit Schreiben vom 15.05.2020 bestätigt, dass bei der Variante b) keine Begrenzung der Anzahl der Stellvertreter vorgesehen ist, d.h. eine Fraktion schlägt so viele Vertreter in einer bestimmten Reihenfolge vor, wie sie kann. Das Vorschlagsrecht ist nicht auf die eigene Fraktion beschränkt. Andererseits wäre nach Meinung des Gemeindetages eine Begrenzung der Stellvertreter rechtlich nicht ausgeschlossen, dies müsste allerdings entsprechend durch Beschluss des Marktgemeinderates geregelt werden.
Nach der Gemeindeordnung haben alle Fraktionen und Gruppierungen zur Zusammensetzung der Ausschüsse ein Vorschlagsrecht, die Bestellung anderer als der von den Parteien oder Wählergruppen vorgeschlagenen Personen ist nicht zulässig.

Marktgemeinderat Walter Feineis hat am 26.5.2020 seinen Austritt aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt.

Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für die Anerkennung des Fraktionsaustrittes und der damit verbundenen Neuberechnung der Ausschussbesetzung weitere schriftliche Unterlagen von Marktgemeinderat Walter Feineis und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen notwendig sind.

Die endgültige Behandlung des Tagesordnungspunktes ist dann für die nächste Sitzung des Marktgemeinderates am 30.6.2020 vorgesehen.

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2. Bildung und Besetzung von Ausschüssen; Vorsitzender/Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 26.05.2020 ö 2

Sachverhalt

In der konstituierenden Sitzung des Marktgemeinderates am 05.05.2020 wurde noch kein Beschluss über die/den Vorsitzende/n des Rechnungsprüfungsausschusses gefasst. Der Ausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und 5 weiteren Marktgemeinderatsmitgliedern. Im Rechnungsprüfungsausschuss sind vertreten die CSU-Fraktion mit 2 Sitzen, Bündnis 90/Die Grünen mit 1 Sitz, SPD-Fraktion 1 Sitz, Freie Wähler Höchberger Mitte 1 Sitz, UWG 1 Sitz.

Zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses werden Marktgemeinderäte Marc Behl, Timo Koppitz und 3. Bürgermeister Bernhard Hupp vorgeschlagen. 3. Bürgermeister Bernhard Hupp steht nach einer persönlichen Erklärung für den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss aufgrund nicht auszuschließender  Kollisionen mit seiner dienstlichen Tätigkeit als 3. Bürgermeister nicht zur Verfügung.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat bestimmt Marktgemeinderat Marc Behl zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat bestimmt Timo Koppitz zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Timo Koppitz ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

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3. Zweckverband Abwasserbeseitigung Großraum Würzburg (AGW); Besetzung der Verbandsräte für die Verbandsversammlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 26.05.2020 ö 3

Sachverhalt

Der Markt Höchberg ist Mitglied im Abwasserzweckverband Großraum Würzburg (AGW). Der Zweckverband hat die Aufgabe, die Abwässer der Mitgliedsgemeinden aus den gemeindeeigenen Einrichtungen zu übernehmen und sie in die Kanalisation der Stadt Würzburg einzuleiten.
Der Entwässerungsbetrieb der Stadt Würzburg betreibt eine Kläranlage mit einer Gesamtkapazität von 360.000 Einwohnerwerten (EW), in der jährlich ca. 20 Mio./m³ Abwasser gereinigt werden. Die derzeitige Abwasserreinigung erfolgt für ca. 180.000 Einwohner. Hierbei sind auch die Abwässer aus den Gemeinden des AGW und des Marktes Zell erfasst.
Für die Abwasserreinigung und –beseitigung entrichtet der AGW an die Stadt Würzburg ein Einleitungsentgelt von jährlich 2,5 -3 Mio. Euro. Davon fallen auf den Markt Höchberg über 500.000 Euro.

Die Verbandsmitglieder mit ihren Anteilen sind

Stadt Eibelstadt
7.000 EW
Gemeinde Estenfeld
10.000 EW
Gemeinde Gerbrunn
13.000 EW
Markt Höchberg
15.000 EW
Gemeinde Kürnach
5.000 EW
Markt Randersacker
7.000 EW
Markt Reichenberg (inkl. Fuchsstadt)
18.500 EW
Markt Rimpar
13.500 EW
Gemeinde Rottendorf
15.000 EW
Gemeinde Theilheim
3.500 EW
Summe
107.500 EW

Ein Verbandsorgan ist die Verbandsversammlung. Hier werden die Mitgliedsgemeinden durch den ersten Bürgermeister und zwei weitere Verbandsräte vertreten. I.d.R. finden etwa zwei Verbandsversammlungssitzungen pro Jahr statt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat entsendet Sarah Braunreuther und Timo Koppitz als Verbandsräte in die Verbandsversammlung des Zweckverbands Abwasserbeseitigung Großraum Würzburg (AGW).
Als Vertreter werden Susanne Cimander und 3. Bürgermeister Bernhard Hupp bestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Erstanlage eines Ökokontos durch den Markt Höchberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 26.05.2020 ö 4

Sachverhalt

Die Gemeinden in Bayern sind nach dem Baugesetzbuch verpflichtet, für neue Baugebiete auch entsprechende Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich zu Gunsten von Natur und Landschaft vorzusehen.

Für die Gemeinden lohnt sich - um im späteren Bauleitplanverfahren Verzögerungen zu vermeiden - die zum Ausgleich erforderlichen Flächen im Rahmen einer vorausschauenden Planung in einem sogenannten Ökokonto bereits frühzeitig zu sichern. Zudem kommen die neu geschaffenen Werte und Funktionen dem Naturhaushalt und dem Landschaftsbild viel früher zugute, wenn Ausgleichsmaßnahmen bereits vor dem Eingriff durchgeführt werden.

Das Ökokonto ist somit ein Instrument, mit dem die Gemeinden mit Blick auf die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung bereits frühzeitig Vorsorge treffen können. Es umfasst Konzepte zur Bevorratung von Flächen und zur Durchführung von Maßnahmen, mit denen künftige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ausgeglichen werden können. Die Führung des Ausgleichsflächenkontos erfolgt beim Landesamt für Umwelt.

Die Bestückung des Ökokontos erfolgt indem die Gemeinde auf der Habenseite des Kontos Flächen zum Ausgleich bereitstellt. Hierfür sind Flächen geeignet, die ökologisch aufgewertet werden können, d. h. ihr Wert für Naturhaushalt und Landschaftsbild muss durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen verbessert werden können. Solche Maßnahmen sind z. B. Entwicklung von Feucht- und Nasswiesenflächen oder Anlage von Gehölzpflanzungen.
Der Markt Höchberg zahlt in das Ökokonto also nicht mit Geld, sondern - in natura - mit Ausgleichsflächen und -maßnahmen ein. So kann ein „Guthaben“ an Flächen und Maßnahmen angespart werden, welches bei einem nachfolgenden Eingriffsbebauungsplan als Ausgleich vom Konto „abgebucht“ werden kann.

Als „Arbeitsschritte“ zur Errichtung und Führung eines Ökokontos sind folgende Punkte vorgesehen:
1. Flächenvorauswahl
2. Einbuchung der Flächen
3. Durchführung vorgezogener Maßnahmen
4. Abbuchung der Flächen und Maßnahmen in der Bauleitplanung
5. Fortschreibung der Bauleitplanung

Um bei zukünftigen Bauleitplanungsverfahren auf Ökokontoflächen zurückgreifen zu können, befürwortet die Verwaltung die Erstanlage eines Ökokontos in Höchberg. Die Umsetzung der ersten Arbeitsschritte (Nrn. 1 bis 3) soll nun mit Hilfe eines geeigneten Landschaftsplanungsbüros erfolgen.
Da das Planungsbüro Glanz bereits mehrmals in landschaftsplanerischen Verfahren für den Markt Höchberg tätig war und die notwendige Ortskenntnis für die Bewertung der möglichen zukünftigen Ausgleichsflächen besitzt, wurde ein entsprechendes Honorarangebot angefordert.
Das vom Büro Glanz abgegebene Angebot vom 06.05.2020, Angebots-Nr. 4-20 beläuft sich auf eine Angebotssumme in Höhe von 9.677,38 € und beinhaltet die ersten Verfahrensschritte (Ortsbegehung der Einzelflächen, Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, Ausarbeitung des Erläuterungsberichts, Vorstellung der Ergebnisse).  

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat beschließt die Erstanlage eines Ökokontos für das Gemeindegebiet Höchberg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Mit der Ausführung der Leistungen (Ortsbegehung der Einzelflächen, Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, Ausarbeitung des Erläuterungsberichts, Vorstellung der Ergebnisse) wird das Planungsbüro Glanz, Leutershausen zu einem Angebotspreis  in Höhe von 9.677,38 € (Angebot vom 06.05.2020, Angebots-Nr. 4-20) beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 26.05.2020 ö 5

Sachverhalt

Auf Nachfrage von Marktgemeinderat Thomas Scheder erläutert der 1. Bürgermeister Alexander Knahn die weitere Schließung des Wertstoffhofes Höchberg.

Marktgemeinderat Walter Feineis fragt an wegen des Gutachtens der Stadtwerke Würzburg zur Lichtreduzierung. 1. Bürgermeister Alexander Knahn sichert diese Informationen zu.

Weiterhin regt Marktgemeinderat Walter Feineis an, bei Bauanträgen seitens der Bauverwaltung ein Informationsblatt über Solar- und Photovoltaikanlagen beizulegen. Die Verwaltung wird diese Möglichkeit prüfen.

Marktgemeinderätin Susanne Cimander erkundigt sich nach dem Chlorungsende des Höchberger Trinkwassers. Hierzu gibt der 1. Bürgermeister Alexander Knahn ausführliche Informationen. Nach aktuellem Kenntnisstand muss mit einer weiteren Chlorung des Wassers bis zum Ende des Jahres 2020 gerechnet werden. Hierzu wird die Verwaltung nochmals Kontakt mit dem Zweckverband aufnehmen.

Marktgemeinderat Timo Koppitz informiert darüber, dass nach einem Gespräch mit dem Landrat und der Schulleitung der Leopold-Sonnemann-Realschule der Hausmeister für die Schule bereits aus dem Haus ausgezogen wäre und die Möglichkeit bestünde, das Anwesen zur Optimierung der Planung für die Ansiedlung des Tegut-Marktes an den Markt Höchberg zu verkaufen. In diesem Zusammenhang weist der 1. Bürgermeister Alexander Knahn darauf hin, dass diesbezüglich bereits eine erste Kontaktaufnahme mit dem Landratsamt erfolgt sei.

Weiterhin weist Marktgemeinderat Timo Koppitz auf den schlechten Zustand verschiedener Mülltonnenboxen in der Albrecht-Dürer-Straße hin, die teilweise auf gemeindlichem Grund errichtet wären. Hierzu bittet der 1. Bürgermeister Alexander Knahn um genauere Informationen über den Standort der Mülltonnenboxen.

Marktgemeinderätin Nicole Stichler bittet die Verwaltung um Prüfung, ob ab 8.6.2020 im Zuge der Corona Pandemie Erleichterungen auch die Freifläche des Mainlandbades eröffnet werden kann. Die Verwaltung wird dies prüfen.

Datenstand vom 18.06.2020 14:11 Uhr