Datum: 23.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturscheune
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bildung eines Jugendbeirates
2 Änderung des § 5 (öffentliche Anschläge) der Verordnung des Marktes Höchberg über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten.
3 Beteiligung des Marktes Höchberg am 365 Euro-Ticket VVM für Schüler und Auszubildende
4 Digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR); Beschaffungen im Rahmen des "DigitalPakt Schule 2019 - 2024"
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der Erschließungsbeitragssatzung des Marktes Höchberg (EBS); Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Erschließungsanlage "Am Trieb" | Festlegung Fälligkeitstermin
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der Erschließungsbeitragssatzung des Marktes Höchberg (EBS); Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Erschließungsanlage "Greinbergweg" | Festlegung Fälligkeitstermin
7 Berichte und Anfragen

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1. Bildung eines Jugendbeirates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 23.03.2021 ö 1

Sachverhalt

Durch die Verwaltung wurde ein Konzept zur Bildung eines Jugendbeirates in Höchberg entwickelt. Das Konzept wurde durch die Sozialpädagogin Franziska Hupp in der Sitzung des Haupt- Finanz- und Personalausschusses am 1.12.2020 erläutert und im RIS zur Verfügung gestellt. Die Behandlung im Ausschuss war vorberatend. Die endgültige Beschlussfassung sollte ursprünglich in der Sitzung des Marktgemeinderates im Januar 2021 erfolgen, wurde jedoch bedingt durch die Corona Pandemie mehrmals verschoben.

Es liegen mehrere Stellungnahmen der Fraktionen vor, alle Fraktionen haben sich übereinstimmend für das Konzept Nr. 2 (Ein Jugendbeirat für Alle) ausgesprochen.

Frau Franziska Hupp wird in der Sitzung nochmals in Kürze die Rahmenbedingungen des Konzeptes erläutern.
Weiterhin werden die Mitglieder des Marktgemeinderates über die Ergebnisse der Jugendumfrage informiert.

Die Mitglieder des Markgemeinderates werden darüber informiert, dass die Ergebnisse der Jugendumfrage bereits auf der Website der kommunalen Jugendarbeit bereitgestellt sind. Der der Jugendumfrage zugrunde liegende Fragebogen wird den Mitgliedern des Marktgemeinderates noch zur Information überlassen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Bildung eines Jugendbeirates nach dem Konzept Nr. 2 (Ein Jugendbeirat für Alle), die Konzeption Jugendbeirat in der Fassung vom 19.3.2021 ist Bestandteil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Änderung des § 5 (öffentliche Anschläge) der Verordnung des Marktes Höchberg über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 23.03.2021 ö 2

Sachverhalt

Durch die Verwaltung wird nochmals ausführlich der Sachverhalt dargestellt.

 (1)
1 Um das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild zu schützen und zu verbessern, dürfen im Gemeindegebiet öffentliche Anschläge nur an den von der Gemeinde hierfür bestimmten Anschlags- und Wahltafeln und sonstigen derartigen Einrichtungen angebracht werden.
2 Nicht zulässig ist insbesondere das Anbringen von Anschlägen an Bäumen, Masten, Brücken, Stützmauern, elektrischen Verteilerkästen, Containern, Papierkörben und an Pfosten von Verkehrszeichen.  
3 Diese Verordnung gilt nicht für Anschläge, die von der Bayerischen Bauordnung erfasst werden.
4 Die Vorschriften insbesondere der Straßenverkehrsordnung, des Bayerischem Straßen- und Wegegesetzes bleiben unberührt.

(2)
Öffentliche Anschläge nach Absatz 1 sind Anschläge der Kirchen, Parteien und Vereine (ideelle Werbeanlagen) sowie Plakate für Veranstaltungen, Vorführungen, Ausstellungen, Konzerte und Zirkusgastspiele.

(3)
1 Ausnahmen von Absatz 1 werden nur genehmigt
  1. für Veranstaltungen von Bürgerinitiativen, soweit die jeweilige Werbemaßnahme zur Vorbereitung eines Bürgerbegehrens erfolgt,
  2. für sonstige Veranstaltungen aus besonderem Anlass wie gemeindlich organisierte oder durch Marktgemeinderatsbeschluss genehmigte gemeindliche Veranstaltungen,  
  3. für nicht kommerzielle Veranstaltungen aus besonderem Anlass.

2 Diese Werbung kann auf Plakat-Dreieckständern oder Plakattafeln für die Dauer von höchstens 14 Tagen vor der Veranstaltung mit bis zu 10 Ständern oder Tafeln im Gemeindegebiet vom Markt Höchberg durch beantragte Ausnahmegenehmigung genehmigt werden. Die Größe der einzelnen Werbeflächen wird grundsätzlich auf DIN-A 0 begrenzt.
3 Plakat-Dreieckständer oder Plakattafeln dürfen nur unmittelbar auf dem Boden aufgestellt werden.
4 Die Plakat-Dreiecksständer und Plakattafeln sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 3 Tagen nach der jeweiligen Veranstaltung zu entfernen.

(4)
1 Die politischen Parteien, Wählergruppen und – soweit sie beteiligt sind – Bürgerinitiativen können zum Zweck der politischen Werbung jeweils 8 Wochen vor Wahlen und Abstimmungen sowie während der Dauer der Auslegung der Antragslisten bei Volks- und Bürgerbegehren Plakate an die hierfür vom Markt Höchberg bestimmten Flächen anbringen lassen.
2 Auf die Anlage 1 wird hingewiesen, sie ist Bestandteil dieser Verordnung.
3 Das Anbringen bedarf einer Einzelgenehmigung durch den Markt Höchberg.
4 Vor Wahlen, Volks- und Bürgerbegehren/-entscheide werden vom Markt Höchberg große Plakattafeln (sog. Wahltafeln) aufgestellt, welche ausschließlich für Wahlplakate bestimmt sind.
5 Vom Markt Höchberg wird die Größe der Wahlplakate (DIN-A0 oder DIN-A1) an den Wahltafeln bestimmt (Anwendung der abgestuften Chancengleichheit).
6 Die Raumfläche für jedes Wahlplakat an einer Wahltafel wird vom Markt Höchberg zugewiesen.
7 Jede Partei, Wählergruppe, Bürgermeisterkandidat erhält eine Raumfläche je Wahltafel.
8 Die Wahlplakate werden vom Markt Höchberg an den Wahltafeln angebracht sowie binnen 3 Tagen nach der Wahl entfernt.
9 Das Aufstellen von weiteren Wahlplakaten ist im Ortsgebiet nicht gestattet.
10 In begründeten Ausnahmefällen kann die Frist in Satz 1 verlängert werden.

(5)
1 Für politische Wahlveranstaltungen kann der in Absatz 4 Satz 1 genannte Personenkreis Plakate an die hierfür vom Markt Höchberg bestimmten Flächen anbringen.
2 Das Anbringen bedarf einer Einzelgenehmigung durch den Markt Höchberg.
3 Je Werbefläche darf nur ein Plakat je Veranstaltung angebracht werden mit einer maximalen Größe von DIN A1.
4 Die Plakate müssen innerhalb von 3 Tagen nach dem Ende der Veranstaltung entfernt werden.
5 Das Aufstellen von weiteren politischen Veranstaltungsplakaten ist im Ortsgebiet nicht gestattet.

(6)
Auf Anschlägen und Plakaten ist der für Inhalt und Aufstellung Verantwortliche zu benennen.

(7)
1 Sind Plakate, Plakatständer oder –tafeln unter Nichtbeachtung der Abs. 3 oder unter Nichtbeachtung der Ausnahmegenehmigungen nach Abs. 3, 4 und 5 angebracht bzw. aufgestellt, sind der Plakatierer und der Verantwortliche für die Veranstaltung, für die geworben wird, als Gesamtschuldner zur Beseitigung verpflichtet.
2 Kommt der Verantwortliche im Sinne des Satzes 1 seiner Verpflichtung zur Beseitigung nicht unverzüglich nach, werden die Plakate durch den Markt Höchberg entfernt.
3 Die Kosten der Beseitigung werden einem Verantwortlichen nach Satz 1 auferlegt.

Anlage 1 zum § 5 (Öffentliche Anschläge) der
Verordnung des Marktes Höchberg über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten.

Standorte der Wahltafeln:

Aschaffenburger Straße
Grünfläche aus Waldbüttelbrunn kommend Richtung Ortsmitte; Flurnummer 450 und 451/7
(nur für Bürgermeisterkandidaten)

Leistenstraße
Grünfläche Richtung Würzburg; Flurnummer 1065/10

Waldstraße/Albrecht-Dürer-Straße
Grünfläche; Flurnummer 677/47

Fasanenstraße
Grünfläche Richtung Sportplatz; Flurnummer 400/2

Bürgermeister-Seubert-Straße
Zaun vom Kindergarten Richtung Straße; Flurnummer 3926/13

Heidelberger Straße
Grünfläche am Parkplatz; Flurnummer 3515/4

Heidelberger Straße
Grünfläche Gewerbegebiet am Kreisel; Flurnummer 4365

Kapellenweg
Entlang Sportplatz; Flurnummer 1618/1

Flächen für politische Wahlveranstaltungen:

Bürgermeister-Seubert-Straße/Heidelberger Straße
Grünfläche Orts auswärts; Flurnummern 3928/1+3515

Heidelberger Straße
Grünfläche unterhalb vom Einkaufsmarkt „Lidl“; Flurnummer 3168

Theodor-Heuss-Straße/Fasanenstraße
Grünfläche; Flurnummer 400/2

Allerseeweg/Seeweg
Grünfläche; Flurnummer 454

Am Ziegelbaum
Grünfläche neben Parkplatz jüdischer Friedhof; Flurnummer 3387/5

Albert-Schweitzer-Straße
Neben Schaukasten; Flurnummer 677/49

Albrecht-Dürer-Straße/Hans-Sachs-Straße
Grünfläche; Flurnummer 601/1

Nach ausführlicher Diskussion soll der Entwurf nochmals in den Fraktionen beraten werden. Aus Sicht des Marktgemeinderates sollten für überörtliche Wahlwerbung Möglichkeiten entlang der Ortsdurchfahrt der Bundesstraße vorgesehen werden. Weiterhin sollten alle Parteien und Wählergruppen auch auf überörtlicher Ebene vor der Wahl über die geltenden örtlichen Regelungen informiert sein. Durch die Verwaltung wird nochmals die Anzahl und Verteilung der Anschlagstafeln geprüft. Des Weiteren könnte eventuell auch ein Verbot von Kunststofftafeln aufgenommen werden. Auch dies soll von der Verwaltung geprüft werden. Ein Termin für eine Stellungnahme der Fraktionen wird baldmöglichst per Mail übermittelt.

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3. Beteiligung des Marktes Höchberg am 365 Euro-Ticket VVM für Schüler und Auszubildende

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 23.03.2021 ö 3

Sachverhalt

Der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens wird sich in seiner Sitzung im April 2021 mit einem Vertragsentwurf für das APG-365-Euro-Ticket zwischen dem Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg und verschiedenen Gemeinden befassen. Damit sollen die Auszubildenden und Schüler in den Genuss eines verbilligten Tickets VVM kommen, die nicht vom Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs erfasst werden.

Die APG hat dem Markt Höchberg den Entwurf des Vertrages mit Schreiben vom 15.2.2021 mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet. Um den Vertrag zum 1.8.2021 umsetzen zu können, benötigt die APG die Rückmeldung bis zum 12.4.2021.

Zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs mit Bussen und Bahnen im Landkreis Würzburg sollen die Gemeinden und das Kommunalunternehmen Auszubildende mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde beim Erwerb eines 365-Euro-Tickets mit einem Zuschuss in Höhe von insgesamt 200,00 € unterstützen. Unterstützt werden jedoch nur Auszubildende, die gemäß dem Tarif des Verkehrsverbundes Mainfranken berechtigt sind, das 365-Euro-Ticket zu erwerben aber nicht unter das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges fallen (Selbstzahler). Das Kommunalunternehmen räumt den Auszubildenden, die ein Ticket erwerben, einen Zuschuss in Höhe von 200,00 € ein. Der Markt Höchberg erstattet dem Kommunalunternehmen pro Ticket anteilig den hälftigen Zuschuss in Höhe von 100,00 €. Somit würde der Markt Höchberg und das Kommunalunternehmen das Ticket mit jeweils 100,00 € bezuschussen, so dass nur noch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 165,00 € pro Person zu tragen ist.

Ziel der Maßnahme besteht darin, die ÖPNV Nutzerquote im Selbstzahlerbereich der Schüler und Schülerinnen sowie Auszubildenden dauerhaft zu steigern und somit gerade die Jugendlichen länger an den ÖPNV zu binden. Die ÖPNV-Kosten für Studenten, Schüler/Schülerinnen und Auszubildenden sind dadurch nahezu identisch und die derzeit bestehende Ungleichheit wird eleminiert.

Um den Gemeinden eine Einschätzung der auf sie zukommenden Kosten geben zu können, wurde die Verkaufsstatistik für den Landkreis Würzburg aus dem Jahr 2019 ausgewertet. Für den Bereich des Marktes Höchberg ist mit jährlichen Kosten in Höhe von ca. 15.000,00 € zu rechnen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss des Vertrages über ein APG-365-Euro-Ticket zwischen dem Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg und dem Markt Höchberg. Der Markt Höchberg unterstützt damit Schüler und Auszubildende mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde beim Erwerb eines 365-Euro-Tickets mit einem Zuschuss in Höhe von 100,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR); Beschaffungen im Rahmen des "DigitalPakt Schule 2019 - 2024"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 23.03.2021 ö 4

Sachverhalt

Zum Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur stellt der Bund dem Freistaat im Rahmen des DigitalPakts Schule 778 Mio. Euro zur Verfügung. Die entsprechende bayerische Förderrichtlinie dBIR setzt für den Markt Höchberg einen Höchstbetrag der staatlichen Förderung von 240.060,00 Euro fest. Der Fördersatz beträgt höchstens 90 % und der Eigenanteil der Gemeinde mindestens 10 %. Das Rechenverfahren stützt sich dabei auf die Klassen- oder Schülerzahlen der einzelnen Schulen, die durchschnittliche Klassenfrequenz je Schulart und die Zugehörigkeit zum Raum mit besonderem Handlungsbedarf gemäß Landesentwicklungsplan.
Ziel der Förderrichtlinie ist es die Schulen mit der entsprechenden technischen Ausstattung zu versorgen, insbesondere breitbandige Internetzugänge, eine geeignete schulinterne Verkabelung, WLAN in Unterrichtsräumen und Lehrerzimmern sowie geeignete Präsentationstechnik und Endgeräte.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Beantragung der Fördermittel ist, dass die spezifischen fachlichen oder pädagogischen Anforderungen der geförderten IT-Ausstattung in einem Medienkonzept der Schule dargestellt sind.

Für die Grundschule sind geplant:

  • Interaktive Tafeln in allen Klassenräumen
  • Flächendeckendes WLAN
  • Tablet Stative zur Nutzung der Lehrer Tablets als Dokumentenkameras
  • Neue PoE + Switches am Hauptverteiler und Unterverteilern

Für die Mittelschule sind geplant:

  • Interaktive Tafeln in allen Klassenzimmern
  • Laptops

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, im Rahmen des DigitalPakts Schule 2019 – 2024 die vorgestellte IT-Ausstattung zu beschaffen. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2021 eingeplant. Bei der Regierung von Unterfranken ist ein Förderantrag zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der Erschließungsbeitragssatzung des Marktes Höchberg (EBS); Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Erschließungsanlage "Am Trieb" | Festlegung Fälligkeitstermin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 23.03.2021 ö 5

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 02.03.2021 der Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Erschließungsanlage „Am Trieb“ zugestimmt.

Aufgrund der Tatsache, dass die geprüfte Schlussrechnung erst Mitte Februar bei der Gemeinde eingegangen ist kann erst jetzt der Beitragssatz von der Verwaltung ermittelt werden. Im Gegenzug muss jedoch aufgrund den gesetzlichen Vorgaben eine Beitragsfestsetzung zwingend bis zum 31.03.2021 erfolgen. Eine Vorinformation der Beitragspflichtigen über die Modalitäten der Beitragsabrechnung kann deshalb aufgrund der Kürze der Zeit nicht mehr erfolgen.

Seitens der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen, die Fälligkeit der Beitragszahlungen entgegen der einschlägigen Satzungsregelung (Fälligkeit 1 Monat nach Bescheiderlass; voller Beitrag) zu verlängern. So ist beabsichtigt - wie bereits bei anderen Abrechnungen auch - den Beitrag in zwei Raten (jeweils 50%) zu erheben. Die Fälligkeit der 1. Rate ist für 01.06.2021 und die Fälligkeit der 2. Rate für 01.09.2021 geplant.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt einer ratenweisen Erhebung des Erschließungsbeitrages für die Erschließungsanlage „Am Trieb“ nach der oben beschriebenen Vorgehensweise zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der Erschließungsbeitragssatzung des Marktes Höchberg (EBS); Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Erschließungsanlage "Greinbergweg" | Festlegung Fälligkeitstermin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 23.03.2021 ö 6

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 02.03.2021 der Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Erschließungsanlage „Greinbergweg“ im Rahmen der Kostenspaltung zugestimmt.

Auch bei dieser Maßnahme ist die die geprüfte Schlussrechnung erst kürzlich bei der Gemeinde eingegangen und deshalb kann erst jetzt der Beitragssatz von der Verwaltung ermittelt werden. Im Gegenzug muss jedoch aufgrund den gesetzlichen Vorgaben eine Beitragsfestsetzung bis zum 31.03.2021 erfolgen und somit kann eine Vorinformation der Beitragspflichtigen nicht mehr erfolgen.

Von Seiten der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen, die Fälligkeitstermine für die Beitragszahlungen entgegen der einschlägigen Satzungsregelung (voller Beitrag; fällig 1 Monat nach Bescheiderlass) zu verlängern. Wie bereits bei anderen Erschließungsmaßnahmen soll der Beitrag in zwei Raten (jeweils 50%) erhoben werden. Die Fälligkeit der 1. Rate ist für 01.06.2021 und die Fälligkeit der 2. Rate für 01.09.2021 geplant.

Beschluss

Seitens des Marktgemeinderates besteht mit der oben genannten Vorgehensweise zur ratenweisen Erhebung des Erschließungsbeitrages für die Erschließungsanlage „Greinbergweg“ Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 23.03.2021 ö 7

Sachverhalt

1. Bürgermeister Alexander Knahn gibt den Mitgliedern des Marktgemeinderates die neuesten Informationen über den Betrieb des Testzentrums Höchberg und den nunmehr vorliegenden Schnelltests für die Schulen.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Bauarbeiten für den Wertstoffhof in Höchberg nunmehr im April beginnen. Die angeregten Grüngutcontainer wurden durch das Team Orange am Neuen Friedhof und am Parkplatz Albrecht-Dürer-Straße/Waldstraße aufgestellt, im Mitteilungsblatt wird hierauf nochmals hingewiesen.

Die Mitglieder des Marktgemeinderates werden über den Beginn der Bauarbeiten und der damit verbundenen Vollsperrung in der Martin-Wilhelm-Straße informiert. Die eingesetzten Schülerbusse müssen dann die Haltestelle am Hotel Lamm anfahren.

Des Weiteren informiert die Verwaltung über die Änderung der Gemeindeordnung hinsichtlich der Einführung von hybriden Sitzungen und der Erleichterungen zu Bürgerversammlungen im Jahr 2021.

Der 1. Bürgermeister verweist noch auf die Verteilung des Jahresberichtes an alle Haushalte.

Marktgemeinderat Walter Feineis bittet die Verwaltung um Prüfung der gemeindlichen Immobilien zur Installation von Photovoltaikanlagen, da nunmehr auch eine andere Ausrichtung der Elemente möglich wäre.

Zu dem Antrag auf Lichtreduzierung gibt die Verwaltung kurze Erläuterungen.

Auf Nachfrage von Marktgemeinderat Martin Benthe wird darüber informiert, dass die durch das Straßenbauamt Würzburg beauftragten Arbeiten an den beiden Fußgängerstegen nunmehr wieder begonnen haben.

Auf Nachfrage von Marktgemeinderat Marc Behl informiert die Verwaltung noch über die begonnenen Ausbesserungsarbeiten des Bauhofes am Kapellenweg.

Marktgemeinderat Markus Trunk informiert noch über den übergelaufenen Brunnen in der Hauptstraße gegenüber der Bäckerei Rösner.

Datenstand vom 13.04.2021 13:19 Uhr