Datum: 28.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturscheune
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Jahresrechnungen 2019 und 2020
2 Entlastung des ersten Bürgermeisters für die Rechnungsjahre 2019 und 2020
3 Genehmigungsversagung für Feuerwerke
4 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) Wasserversorgung/ Photovoltaikanlagen
5 Oberflächensanierung Leibnizstraße
6 Nutzung von sog. Regenbogenfahnen an öffentlichen Fahnenmasten; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
7 Einsatz von raumlufttechnischen (RLT-)Geräten und Luftfilteranlagen in Kindertagseinrichtungen und Schulen | Weitere Vorgehensweise
8 Neubau eines Kreisverkehres im Kreuzungsbereich Albrecht-Dürer-Straße/Seeweg | Vorstellung der Planung
9 Berichte und Anfragen

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1. Feststellung der Jahresrechnungen 2019 und 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.09.2021 ö 1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart





Die örtliche Rechnungsprüfung hat gemäß Art. 103 Gemeindeordnung (GO) die Aufgabe, den Jahresabschluss der Gemeinde zu prüfen. Die Prüfung fand vom 07.06. – 09.06.2021 statt. Die Berichte der örtlichen Rechnungsprüfung der Haushaltsjahre 2019 und 2020 werden ins RIS gestellt, die Ergebnisse der Prüfung im Folgenden behandelt:

Jahresrechnung 2019

1.1 Prüffeststellungen allgemein

Abwicklung fremder Gelder
Wird seit der überörtlichen Prüfung beachtet.

Vermögensgegenstände
Für das Wasserwerk gibt es für das Jahr 2019 ebenfalls wie beim Bestattungswesen eine detaillierte und nachvollziehbare Aufstellung. Vermutlich wurde der örtlichen Rechnungsprüfung lediglich die Zusammenfassung zur Verfügung gestellt. Bei der nächsten Prüfung kann gerne die detaillierte Aufstellung eingesehen werden. 

1.2 Prüffeststellungen im Einzelnen

Bewirtungsbelege
Wird künftig beachtet.

0.1122.6360:         VÜD Rechnungen fehlen teilweise
Einzelne Abschlagsrechnungen werden immer wiederkehrend aufgrund der vertraglichen Bindung mit der Gemeinde Veitshöchheim gezahlt.

0.0000.6312: MGR Geschenke
Die restlichen Geschenke wurden vom 1. Bürgermeister an Personen verschenkt, die sich um das Wohl des Marktes Höchberg verdient gemacht haben.
1.0601.9352:
Bei allen größeren Aufträgen werden Angebote von leistungsfähigen Firmen eingeholt, die Firma Bechtle GmbH hat in diesem Fall das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die Dokumentation einer freihändigen Vergabe erfolgt stets hausintern und ist vergaberechtlich nachvollziehbar dokumentiert. Die EMFF-Dokumentation freihändige Vergabe/Verhandlungsvergabe wird in der Verwaltung zur Verfügung gestellt.

1.3311.9420: Abrechnung Kulturscheune
Auftrag Schwab war 2019 mit 46.206 Euro. Schlussrechnung war erst im März 2020 mit 45.362 Euro. War in der Liste falsch eingetragen.
Vorndran Metallbau. Auftragssumme und Schlussrechnung sind korrekt. Die Summe in der Liste kann nicht nachvollzogen werden.
Trendbau: Aufgeteilte Rechnung. Wird künftig eindeutig gekennzeichnet.

1.6150.9458: Flyer Innenentwicklungskonzept
Bei dem Flyer handelte es sich um einen ortsspezifischen Informationsflyer zur Innenentwicklung. Im angewiesenen Betrag waren sowohl die inhaltliche Bearbeitung mit allgemeinen und ortsspezifischen Informationen, die Erstellung der Druckvorlage sowie die Druckkosten für eine Auflage von 1.000 Stück beinhaltet. Da die Öffentlichkeitsbeteiligung ein Element des von der Regierung von Unterfranken geförderten Innenentwicklungskonzeptes ist, war die Erstellung dieses Flyers notwendig; die abgerechneten Kosten entsprachen den Vorgaben des Angebotes. 

1.7021.9535: Greinbergweg Leerung privater Klärgrube
Die Leistung „Entleerung der Klärgrube am Anwesen Greinbergweg 28“ wird zusammen mit der Herstellung des Kanalanschlusses mit Revisionsschacht per Bescheid an den Eigentümer weiterverrechnet.
Der entsprechende Kostenbescheid in Höhe von 3.187,82 € (Gesamtkosten) wurde mittlerweile an den Grundstückseigentümer übersandt.

1.8800.9420: Neubau Parkplatz Bayernstraße
Der ursprünglich geplante Fußweg für die Schüler, hinter dem provisorischen Parkplatz konnte aus technischen Gründen nicht verwirklicht werden. Zudem konnte fast der gesamte Erdaushub auf der Fläche wieder eingebaut werden. Dies war bei der Planung so nicht vorhersehbar. Dadurch verringerten sich die Abfuhr- und Entsorgungskosten.

1.8801.9451: Sanierung Wohnung Hauptstraße 85
Der Mehrpreis ist durch unvorhersehbaren Mehraufwand in der Mietswohnung durch zusätzliche Arbeiten begründet, sowie durch den größeren Aufwand für die im Vorfeld nicht einkalkulierten Elektroarbeiten am Stromhauptverteiler und durch zusätzliche für die Elektroinstallation der Wohnung notwenige Arbeiten auf dem Dachboden, im Treppenhaus sowie im Keller. Ursprünglich sollte das komplette Gewerk Elektroinstallation durch unseren Mitarbeiter ausgeführt werden. Da dieser leider kurzfristig krankheitsbedingt länger ausfiel, wurden die kompletten Elektroinstallationsarbeiten von der Firma Müller ausgeführt.
Beim ursprünglichen Auftrag an die Firma Müller wurden nur die vom Gebäudemanagement geschätzten Regie-Stunden beauftragt, welche für die reinen Installationsarbeiten und die Fertigstellung der Elektroinstallation notwendig waren. 
Die bei dieser Maßnahme angefallenen Bauhofstunden fielen hauptsächlich im Bereich der Demontage, Abbruchmaßnahmen und Mauerarbeiten sowie durch kleinere Verputzarbeiten an. Diese Arbeiten werden bei einer Wohnungssanierung in der Regel immer in Eigenregie durch den Bauhof ausgeführt, denn gerade für diese Arbeiten findet man schlecht Firmen. Ansonsten wurden bei dieser Wohnungssanierung alle Gewerke vergeben und auf eine kostengünstige Vergabe geachtet!
Ausschreibungen und Angebotsanfragen sowie Auftragsvergaben wurden hierbei bei den Gewerken Bodenbelag, Schreiner, Heizung- & Sanitär, Maler- & Verputzer sowie Fliesenleger erbracht.


Jahresrechnung 2020

1.1 Prüffeststellungen allgemein

Rechtzeitiger Eingang der Einnahmen
Stundungsanordnung Nr. 79 zu Beleg 19 (HHSt. 1.6381.3522): Der Erschließungsbeitrag wurde insgesamt auf 25.522,90 € festgesetzt. Eine Rate (12.761,45 €) hat der Grundstückseigentümer auf einmal bezahlt. Für die zweite Rate wurde dem Zahlungspflichtigen eine Stundung in Höhe von 500,00 € monatlich gewährt. Im Zeitraum September 2019 bis Dezember 2020 hat der Eigentümer monatliche Raten in Höhe von 500,00 € geleistet (insgesamt 8.000,00 €). Der Restbetrag in Höhe von 4.761,45 € wurde dem Markt Höchberg am 17.12.2020 überwiesen. Somit wurde der Erschließungsbeitrag vollständig getilgt.

Abwicklung fremder Gelder
Wird seit der überörtlichen Prüfung beachtet.

Vermögensgegenstände
Das Wasserfahrzeug ist unter „Wasserversorgung 1.8141.9357“ im Haushaltsjahr 2021 gebucht.

Kasse
Es soll ein Bestandsverzeichnis erstellt werden.

1.2 Prüffeststellungen im Einzelnen

0.0000.4090: Differenzen Sitzungsgelder
Beim Ausdruck des Beleges (Abrechnung) wurde nicht bemerkt, dass die manuell zu ergänzende Sitzung des Ferienausschusses fehlte. Ausgezahlte Summe laut Auszahlungsanordnung war richtig.

0.0241.6321: Verschiedenes
Rechnung über 214,20 € Multi-Inter-Media
Eine hausinterne Abwicklung ist aktuell nicht möglich. Die personellen Resourcen sind nicht vorhanden. Möglicherweise wäre auch die IT-Sicherheit gefährdet, da Anfragen an die Website direkt im Haus landen. Zusätzlich wäre ein eigener Webserver notwendig.

Rechnung über 3.270,47 € Multi-Inter-Media
Eine hausinterne Abwicklung ist aktuell nicht möglich. Die personellen Resourcen sind nicht vorhanden. Möglicherweise wäre auch die IT-Sicherheit gefährdet, da Anfragen an die Website direkt im Haus landen. Zusätzlich wäre ein eigener Webserver notwendig.

Rechnung über 130,89 My Fonts
Der Beleg war der ursprünglichen Auszahlungsanordnung angeheftet.

Rechnung über 1.094,80 € Designbüro DBDB
Sowohl personell als auch fachlich wäre hier eine interne Lösung nicht möglich gewesen.

0.0681.6520: Kabelanschluss Rathaus 2
Die Notwendigkeit des Kabel TV-Anschlusses für das Rathaus II wurde geprüft. Aus Sicht der Verwaltung sollte der Anschluss beibehalten/aufgelöst werden.

0.3521.5040: Unterhalt Bibliothek
Im gültigen Vollunterhaltungsvertrag des Aufzuges in der Bibliothek sind die Kosten für kleinere Ersatzteile, Kleinteile sowie Schmierstoffe welche zur Reparatur oder zur Wartung benötigt werden enthalten. Diese Kosten sind im Gesamtpreis inklusive und enthalten. Fa. Tepper versucht schon seit Jahren diesen „Altvertrag“ aufzukündigen, da dieser der Firma auf Dauer richtig Geld kostet. Der Markt Höchberg profitiert daher seit Jahren sehr von diesem bestehenden Alt-Vertrag.
In dem o.g. Fall der Rechnungsprüfung handelte es sich bei Rechnung Nr. 10313123 vom 16.12.2020 um die Kosten für den Einbau eines Notstopschalters, welcher gemäß TÜV nun vorgeschrieben ist und daher bei der Prüfung nun einen sog. „TÜV Mangel“ darstellte. Dieser Notstoppschalter ist aufgrund einer DIN Änderung / Ergänzung vorgeschrieben. Solche Umbauten bzw. Ergänzungen an der Aufzugsanlage wurden durch den alten „Vollunterhaltungsvertrag“ leider noch nie abgedeckt. Aus diesem Grund mussten die 895,40 € bezahlt werden und sind leider korrekt.

zu Punkt: Bibliothek Allgemein:
Die Punkte die Frau Kraus mit den Marktgemeinderatsmitgliedern vor Ort besprochen hat sind der Verwaltung bekannt und wurden teilweise schon behandelt sowie beauftragt:
  1. Lichtverhältnisse Tresenbereich / Erdgeschoss: die defekten Leuchten wurden bereits ausgetauscht und durch neue LED Beleuchtung ersetzt. Im gesamten EG wurden die normalen Leuchtmittel gegen LED Leuchtmittel ausgetauscht.
  2. Reinigung Glasflächen am Aufzug: Die bisherige Firma der Unterhaltsreinigung in der Bibliothek bietet ein solche Leistung nicht an. Von Firma Fürst, die ab 01.09 die Reinigung ausführt, wird ein Angebot angefordert. Ein weiteres Angebot von Fa. Tepper, der zust. Aufzugsfirma wurde angefragt, dies ist aber leider bisher nicht eingegangen und vermutlich sehr teuer. Die Kosten für die von Frau Kraus gewünschte Sonderreinigung sind leider auch nicht im HH 2021 enthalten, sie werden im HH 2022 berücksichtigt.
  3. Überhitzung 1. OG und DG: Dies ist ein bauartbedingtes und gebäudetechnisches Problem (Zusammenspiel von Gebäude mit Lüftung; Klima, Heizung) und kann ohne den Einsatz von höheren Investitionskosten sowie größeren Umbaumaßnahmen (geschätzt mind. ca. 50.000,00 € bis 70.000,00 €) nicht von heute auf Morgen beseitigt werden.
  4. Beschattung: Hier wurde ein Auftrag an die Firma Bechert für den Einbau einer Beschattungs- sowie Lichtkuppelsteuerung erteilt (Kosten ca. 6.000,00 €). Diese Arbeiten sollten eigentlich im Juli / August ausgeführt werden, sind aber leider aufgrund von Lieferschwierigkeiten bisher nicht erfolgt.
  5. Barrierefreier Zugang: Diese Maßnahme wurde auch schon mit der vorherigen Bibliotheksleitung diskutiert, wurde aber aus Kostengründen (ca. 25.000,00 €) bisher zurückgestellt und nicht realisiert. Da sich auch die vorh. Zugangstüren noch in einem guten technischen Zustand befinden und keine Mängel aufweisen, bestand hier keine Notwendigkeit.

0.7000.6730: AGW späte Abrechnungen
Für die Jahre 2014 bis 2017 wurde dem Zweckverband Abwasserbeseitigung Großraum Würzburg (AGW) vom Entwässerungsbetrieb der Stadt Würzburg am 23.09.2019 eine Korrekturrechnung bezüglich des Kostenersatzes Zell sowie einer Korrektur von Ablesewerten vorgelegt. 
Diese wurde im Jahr 2020 vom AGW entsprechend an die Mitgliedsgemeinden weiterverrechnet. 
Bei der Abrechnung für das Jahr 2018 mussten Unklarheiten geklärt werden. Deshalb kam es auch hier zu einem zeitlichen Verzug und die Abrechnung wurde erst im Jahr 2020 fertiggestellt. 

1.6150.9422: Nahversorgungskonzept
Für die Programmaufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ im Jahr 2009 war die Erarbeitung eines „Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes - ISEK“ notwendig. Dieses Konzept soll das Kommunalpolitische Handeln auf die Stärkung des Ortskerns ausrichten und u.a. Aussagen zum Einzelhandel beinhalten. Dieses wurde nun im Hinblick auf den Altort überarbeitet. Der Endbericht des Büros S&K umfasste 110 Seiten und beinhaltete u. a. eine Haushalts- und eine Gewerbebefragung sowie die Prüfung verschiedener Standorte für die Nahversorgung. Eine Erstellung durch die Verwaltung selbst war nicht möglich. 

Die Kosten für die Facebookseite sind buchungstechnisch richtig zugeordnet, sowohl personell als auch fachlich war eine interne Abwicklung nicht möglich.
Informationstechnik
Das notwendige Informationssicherheitskonzept wird kurzfristig erstellt. Die personelle Ausstattung im Bereich der Informationstechnik wurde ebenfalls bereits kurzfristig verbessert.

Weitere Prüfungen 

Dienstfahrzeuge
Im Rahmen der Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben kommt es immer wieder zu kleineren Unfallschäden, die nur schwer zu vermeiden sind. Eine massive Erhöhung der Unfallschäden ist im Vergleich zu den Vorjahren nicht zu erkennen. Bei den jährlich stattfindenden Unterweisungen werden alle Mitarbeiter wiederkehrend für den vorsichtigen und sorgsamen Umgang mit unseren Fahrzeugen sensibilisiert. Insbesondere nach Beschädigungen im Rangier- und Fahrbetrieb werden die den Schaden verursachenden Mitarbeiter nochmals extra vom Bauhofleiter darauf hingewiesen, zukünftig noch genauer auf Fahrzeugabstände zu achten und sich ggfs. einweisen zu lassen.

Örtliche und überörtliche Prüfung
Die Erledigung der Prüffeststellungen der überörtlichen Prüfung wird von der Kommunalaufsicht kontrolliert. Der Prüfbericht sowie die Stellungnahmen der Verwaltung sind dem Marktgemeinderat zur Kenntnis zu geben.

Beschluss

Die Jahresrechnungen 2019 und 2020 werden nach Art. 102 GO entsprechend den vorliegenden Ergebnissen des Rechnungsabschlusses festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
2. Bürgermeister Sven Winzenhörlein übernimmt den Vorsitz.

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2. Entlastung des ersten Bürgermeisters für die Rechnungsjahre 2019 und 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.09.2021 ö 2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart




Nach der Feststellung der Jahresrechnungen 2019 und 2020 ist nach Art. 102 GO ein Beschluss über die Entlastung des ersten Bürgermeisters zu fassen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Entlastung des ersten Bürgermeisters für die Rechnungsjahre 2019 und 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Der erste Bürgermeister Alexander Knahn ist persönlich beteiligt und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Der 1. Bürgermeister Alexander Knahn übernimmt wieder den Vorsitz. 

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3. Genehmigungsversagung für Feuerwerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.09.2021 ö 3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart



Die Kommunalverwaltungen sind nach § 24 Absatz 1 der 1. Sprengstoffverordnung berechtigt, für Privatpersonen Ausnahmen vom Verbot des Abbrennens von Feuerwerken zwischen dem 2. Januar bis 30. Dezember jeden Jahres zuzulassen. In der Vergangenheit wurden in Höchberg ca. 2 - 8 Ausnahmegenehmigungen jährlich erteilt.

Nach Abbrennen solcher Feuerwerke meldeten sich mehrmals Bürger und haben sich über die Lärmbelästigung beschwert, Familien berichteten über verängstigte Kleinkinder und Hunde- und Katzenbesitzer beschrieben die Ängste ihrer Haustiere.

Marktgemeinderat Benthe stellte schriftlich den Antrag, künftig keine Ausnahmegenehmigungen nach § 24 Absatz 1 der 1. Sprengstoffverordnung auszusprechen, da die Höchberger Bevölkerung wie vorstehend geschildert unnötigen Immissionen ausgesetzt wird. Auch die aktuelle Feinstaubdiskussion spricht gegen private Feuerwerke. Der Schutz der Allgemeinheit sollte vor dem Interesse des Einzelnen rangieren.

Aus den genannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, künftige Ausnahmegenehmigungen auf der Grundlage des § 24 Absatz 1 der 1. Sprengstoffverordnung nicht mehr zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Höchberg beschließt, künftig keine Ausnahmegenehmigungen nach § 24 Absatz 1 der 1. Sprengstoffverordnung mehr zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

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4. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) Wasserversorgung/ Photovoltaikanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.09.2021 ö 4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart



Von unserem Steuerberater vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) wurde der Jahresabschluss für das Jahr 2020 gefertigt.

Aufgrund des Fehlens der Gewinnerzielungsabsicht besteht für die BgAs des Marktes Höchberg keine Gewerbesteuerpflicht. Unter Berücksichtigung der steuerlichen Verlustvorträge (Stand 31.12.2019: 890.908 Euro) wurde kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt, deshalb fiel keine Körperschaftssteuer an.

Da Photovoltaikanlagen zu den Versorgungsbetrieben zählen, werden die Ergebnisse Wasserversorgung und Photovoltaikanlagen steuerlich in einem Betrieb zusammengefasst. Das Jahresergebnis 2020 entfällt wie folgt auf die beiden Sparten:

Wasserversorgung
+45.741,21 €
Photovoltaikanlagen
+ 16.268,34 €
Summe
+62.009,55 €

Auf den Gewinn 2019 von 41.000 Euro folgt im Jahr 2020 fast unverändert ein Gewinn von 46.000 Euro. Wesentlich hierfür waren die höheren Einnahmen aus dem Wasserverkauf aufgrund der Anhebung der Gebühren zum 01.11.2019. Beim Wassereinkauf hat die FWM zum 01.01.2019 ihre Preise bereits erhöht. Daneben konnte Konzessionsabgabe von 61.000 Euro abgeführt werden. Die gestiegenen Aufwendungen für Personal und Unterhalt wurden dadurch voll kompensiert. Die Gebührenerhöhung um 27 ct/m³ zum 01.11.2019 hat sich ganzjährig ausgewirkt. 

Die Wasserverluste haben sich im Jahr 2020 erfreulicherweise von 9,5 % auf 6,0 % leicht reduziert.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt den Jahresabschluss 2020 des Betriebs gewerblicher Art Wasserversorgung/ Photovoltaikanlagen des Marktes Höchberg mit

einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von
4.707.911,00 €
und

einem Jahresgewinn Bilanz von
62.009,55 €
einem Jahresgewinn lt. Gewinn- und Verlustrechnung von
62.009,55 €
hiermit fest.


Der Jahresgewinn 2020 von 62.009,55 Euro wird der Rücklage zugeführt (steuerliche Sichtweise).
Verbindlichkeiten bei der Gemeinde sind weiterhin entsprechend dem Beschluss des Marktgemeinderates vom 27.09.2011 zu verzinsen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Oberflächensanierung Leibnizstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.09.2021 ö 5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.6300.5131
für 2022
Straßenunterhalt

Dem Marktgemeinderat wurde in seiner Sitzung am 23.10.2018 eine Planung für den Ausbau und Sanierung der Leibnizstraße durch das Planungsbüro arc.grün vorgestellt. In dem Konzept war im Bereich der Gehwege und Parkflächen ein Vollausbau vorgesehen, der Straßenkoffer sollte bestehen bleiben und mit einer zweischichtigen, ca. 10 cm starken Asphaltschicht überzogen werden. Die Kostenschätzung lag bei einer Summe von 1.108.298,17 €. Diese Planung wurde nicht weiterverfolgt.

Die Verwaltung hat eine kleine Mindestlösung für die Oberflächensanierung der Straßenfläche ausgearbeitet. In dieser Variante wird die Straßenoberfläche abgefräst und eine neue 4 cm starke Asphaltoberschicht eingebaut. Im Vorfeld werden die extremsten Schadstellen im Unterbau punktuell durch Vollausbau ausgebessert und alle Einbauteile wie Schieberkappen, Schachtabdeckungen und Straßenabläufe erneuert, bzw. an neues Höhenniveau angeglichen. Gehwege und Parkstreifen bleiben bei der kleinen Lösung unberücksichtigt. Die Kosten für die kleine Mindestlösung belaufen sich auf eine geschätzte Summe von 278.632,55 €, die Haltbarkeit der kleinen Variante wird bei der anstehenden Verkehrsbelastung auf maximal 5 Jahre geschätzt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Sanierung der Straßenoberfläche der Leibnizstraße in der vorgestellten kleinen Variante mit einer geschätzten Summe von 278.632,55 €. Die hierfür nötigen Mittel sind bei den Haushaltsaufstellungen für das Jahr 2022 zu berücksichtigen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die hierfür nötigen Leistungen auszuschreiben, das Ausschreibungsergebnis wird dem Gremium zur Vergabe vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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6. Nutzung von sog. Regenbogenfahnen an öffentlichen Fahnenmasten; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.09.2021 ö 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 21.10.2020 beantragt die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen, dass als Zeichen der Weltoffenheit und der Solidarität mit den Interessen der LGBTQ-Community vor dem Rathaus sowie an öffentlichen Fahnenmasten anlässlich des internationalen Tages gegen Homo-, Bi- und Transfeindlichkeit und des Christopher Street Days Regenbogenfahnen gehisst werden.

In den der Verwaltung vorliegenden Kommentarmeinungen zum Kommunalrecht ist darauf hingewiesen, dass es den Gemeinden frei steht zusätzliche Beflaggungen durchzuführen. Daneben sollen sich die Kommunen jedoch im Grundsatz an den staatlichen Vorgaben der Beflaggungen orientieren. Aufgrund der uneinheitlichen Rechtslage wurde deshalb eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Würzburg eingeholt.
Zusammenfassend weist das Landratsamt daraufhin, dass die Gemeinden ebenso wie staatliche Organe dem Neutralitätsgebot unterliegen. Vor allem bei politischen, religiösen und weltanschaulichen Themen sei deshalb besondere Zurückhaltung geboten. Die mit einer Regenbogenfahne zum Ausdruck kommende Symbolik würde diesem Gedanken widersprechen. Denn damit soll, worauf auch im Antrag explizit hingewiesen wird, eine bestimmte Weltanschauung und Solidarität mit der LGBTQ-Community gezeigt werden.

Weiterhin weist das Landratsamt darauf hin, dass Regenbogenfahnen ebenso von anderen Organisationen und Verbänden genutzt werden, wenn auch mit gewissen Abweichungen.  So verwendet z. B. die Umweltorganisation Greenpeace ein Regenbogensymbol, auch die Friedensbewegung verwendet die Regenbogenflagge. Ebenso soll im Jahr 2020 bei einer Demonstration der Querdenkerbewegung gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung diese Flagge gezeigt worden sein. Es kann deshalb leicht zu Verwechselungen mit diesen Organisationen bzw. Personengruppen kommen. Das Landratsamt rät deshalb von einer Beflaggung mit Regenbogenfahnen ab. Dadurch sollte auch vermieden werden, dass ein Präzedenzfall für ähnliche Anträge geschaffen wird. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, am Cristopher Street Day am Rathaus die Regenbogenfahne zu hissen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Einsatz von raumlufttechnischen (RLT-)Geräten und Luftfilteranlagen in Kindertagseinrichtungen und Schulen | Weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.09.2021 ö 7

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushalt 2022
noch kein Ansatz vorgesehen
Freiwillige Aufgabe

Der Einsatz von RLT-Geräten und Luftfiltern in Kindertageseinrichtungen und Schulen wird in den letzten Monaten - besonders im Hinblick auf die nun anstehende kalte Jahreszeit - sowohl von Politik und Presse wie auch von Eltern- und Schülerschaft kontrovers diskutiert. 

Das Bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung am 06.07.2021 beschlossen, die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten oder dezentralen Lüftungsanlagen für Klassen- und Fachräume in Schulen und Kitas durch die Schulaufwandsträger bzw. Kitaträger finanziell zu unterstützen. Danach soll ein staatlicher Zuschuss von maximal 50% der Anschaffungskosten, begrenzt auf 1.750 € je förderfähigen Raum, gewährt werden. Die Kosten für den laufenden Betrieb der RLT-Geräten werden nicht gefördert.  

Auch der Bund (BAFA) gewährt Zuwendungen für die Um- und Aufrüstung und Neubau stationärer RLT-Anlage für Einrichtungen für Kinder unter zwölf Jahren. Die Höhe der Förderung beträgt 80% der förderfähigen Ausgaben und ist auf 500.000 € pro Standort begrenzt. 

Der Einsatz staatlicher Fördermittel ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, allerdings hat die späte Bekanntgabe der Fördervoraussetzungen viele Fragen aufgeworfen, die eine Beschaffung von entsprechenden Anlagen bisher nicht oder nur mit einem erheblichen Risiko von Fehlkäufen möglich erschienen ließen. Die große Bandbreite der angebotenen Luftreiniger (290,00 € bis 3.000 €, netto), die unterschiedliche zum Einsatz kommende Technologie (z. B. Ozon, Elektrofiltern, Ionisation, UV-Strahlung) sowie die Einhaltung der Ausschreibungs- und Vergabevorschriften haben einer Beschaffung von mobilen Geräten bis zu Schulbeginn ebenfalls entgegengestanden.

Auch existieren zahlreiche Studien mit unterschiedlichen Ergebnissen über den Nutzen des Einsatzes von mobilen Luftfiltern in Schulen und Kitas. Unstrittig ist jedoch, dass die Geräte nach derzeitigen Expertenaussagen sowie nach den Veröffentlichungen des Kultusministeriums von den bisherigen Lüftungsvorgaben nicht befreien. Beim Einsatz dezentraler, mobiler Luftfilter wird durch den Umluftbetrieb nämlich keine Außenluft in den Innenraum geführt. Das bedeutet, dass zur Reduktion der Virenlast eine Luftreinigung weniger effektiv als eine direkte Frischluftzufuhr von außen ist, und aus diesem Grund auch bei niedrigeren Temperaturen zusätzlich manuell mittels Fensteröffnen gelüftet werden muss.

Die Mittelschule Höchberg hat sich zudem mit Schreiben vom 26.07.2021 gegen die Anschaffung von mobilen Luftfiltern ausgesprochen. Ebenso halten die Grundschule Höchberg und ein Großteil der Kindertagesstätten im Gemeindegebiet einen Einsatz solcher Geräte grundsätzlich für nicht zielführend. Hierzu ist anzumerken, dass in einigen Kindertagesstätten (z. B. Kinderwelt St. Norbert) bereits RLT-Anlagen vorhanden sind. 

Der Marktgemeinderat hat aus den vorgenannten Gründen in seiner Sitzung am 27.07.2021 zustimmend zur Kenntnis genommen, dass von Seiten der Verwaltung keine weiteren Schritte für die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten eingeleitet werden. 

Für den Einbau von stationären RLT-Geräten wurde bei der BAFA bereits am 20.07.2021 ein entsprechender Förderantrag für 30 Klassenräume gestellt. Die Bewilligungsbescheide für die Umsetzung liegen mittlerweile ebenfalls vor.

Die Verwaltung wird nun den Einbau der stationären RLT-Geräten entsprechend den Vorgaben des Fördergebers planen und umsetzen. Die genauen finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde sind momentan nur grob abzuschätzen, da die Folgekosten durch die notwendigen baulichen Maßnahmen (Mauerdurchbrüche, Elektroanschlüsse, etc.), die evtl. Beteiligung von Fachplanern und die zu erwartende Teuerung der Geräte nicht vorhersehbar ist. 
Überschlägig geschätzt werden derzeit Kosten in Höhe von ca. 15.000 €/Raum zzgl. 10.000 € Baunebenkosten. Für den Einbau der RLT-Anlagen in allen bewilligten Räumen müssten somit im Haushalt 2022 Mittel in Höhe von 475.000 € eingestellt werden. Bei einer Förderquote von maximal 80% können im Gegenzug Einnahmen in Höhe von rund 380.000 € dieser Ausgabe entgegengestellt werden.

Auf Anregung von Marktgemeinderat Martin Guckenberger soll vor der Ausschreibung die Konzeptplanung für den Einbau der Lüftungsgeräte im Bau- und Umweltausschuss vorgestellt werden.  

Beschluss

Der Marktgemeinderat spricht sich gegen die Anschaffung von mobilen Luftfiltern für die in der Sachaufwandsträgerschaft des Marktes Höchberg stehenden Schulen und Kindertageseinrichtungen aus. 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Einbau von stationären RLT-Geräten in bereits entsprechend ausgerüsteten Räumen sukzessive und entsprechend der Bereitstellung von Fördermitteln umzusetzen. 

Entsprechende Haushaltsmittel sind hierfür einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Neubau eines Kreisverkehres im Kreuzungsbereich Albrecht-Dürer-Straße/Seeweg | Vorstellung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.09.2021 ö 8

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
1.6310.9510
2022:   50.000 €
2023: 200.000 €
2024: 300.000 €
Hoheitliche Aufgabe

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 26.07.2011 die Planung und den Ausbau eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Waldstraße – Seeweg – Albrecht-Dürer-Straße mit 30 m Durchmesser beschlossen.
Da sich in diesem Bereich auch eine Wasserleitung aus den Jahren 1970/71 befindet, wurde in der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 13.09.2011 die komplette Erneuerung im Zuge des Straßenbaus beschlossen.   

Auf Grund des sich in den Jahren 2018/2019 in der Planungsphase befindlichen Lebensmittelmarktes und der deshalb zu erwartenden Änderung der sich im Bereich des Mainlandzentrums verlaufenden Verkehrsströme (sowohl beim Bau wie auch im späteren Betrieb), wurde die Planung und der Bau des Kreisverkehrs jedoch verschoben.
Nachdem nun die Rohbauarbeiten am Lebensmittelmarkt weitestgehend abgeschlossen sind und auch die Fertigstellung im Frühjahr 2022 absehbar ist, hat die Verwaltung die im Jahr 2011 erstellte Planung überarbeitet und an die aktuellen Regelwerke angepasst. Die Befahrbarkeit des Kreisverkehrs wurde nun auch anhand mehrerer Schleppkurven (Linienbus 12,00 m und 15,00 m, Gelenkbus und Sattelschlepper) überprüft.

Die ausgearbeitete Planung des Kreisverkehrs wird in der Sitzung durch die Verwaltung erörtert.

Hinsichtlich der bereits vom Kreisausschuss in seiner Sitzung am 16.09.2019 zugesicherten grundsätzlichen Kostenbeteiligung (entsprechende Mittel stehen im Kreishaushalt für das Jahr 2021 zur Verfügung) ist nochmals mit dem Landkreis Würzburg Kontakt aufzunehmen, ob ein Mittelabruf durch den Markt Höchberg auch noch in den Folgejahren möglich ist.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Zulässigkeit der Nutzung der Busspur durch Radfahrer zu prüfen, wenn keine Busse auf der Aufstellfläche stehen. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die vorgestellte Planung des Kreisverkehrs Albrecht-Dürer-Straße/Seeweg und beauftragt die Verwaltung, diese entsprechend der Mittelbereitstellung im Gemeindehaushalt umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.09.2021 ö 9

Sachverhalt

1. Bürgermeister Alexander Knahn informiert über die Aufstellung des Koffers am Denkort Deportation am Freitag, den 24.9.2021. das Gegenstück soll im Ortsgebiet am 9.11.2021 um 18.00 Uhr aufgestellt werden. Vorgesehener Aufstellort ist der Marktplatz. Andere Orte und eine variable Aufstellung im Ortsgebiet sind z.B. mit jährlichem Wechsel denkbar. Hierzu wird um Rückmeldung an den Bürgermeister gebeten.

Weiterhin informiert Herr Knahn über das Programm zum jüdischen Leben im Ort und die Tätigkeit des Arbeitskreises zur Vorbereitung der Veranstaltungen. Am 14.11.2021 ist die Vorstellung des Buches von Herrn Dr. Flade und Frau Taigel als Abschluss vorgesehen. Hierzu wird auch der Sohn eines ehemaligen Schülers der Präparandenschule aus Israel in Höchberg erwartet.

Die Verwaltung verliest zahlreiche Dankschreiben für die jährliche Vereinsförderung sowie die Bezuschussung der Höchberger Kulturscheune durch die unterfränkische Kulturstiftung des Bezirks Unterfranken.

Die Anfrage von Marktgemeinderätin Susanne Cimander zum Wegfall der Sargpflicht bei Bestattungen wird durch die Verwaltung beantwortet.

Auf Nachfrage von Marktgemeinderat Martin Guckenberger informiert der 1. Bürgermeister über die Aufstellung des Brandstetter Verkaufsmobiles am Grünen Wochenmarkt.

Auf Nachfrage vom 3. Bürgermeister Bernhard Hupp zum Lärmaktionsplan und der weiteren Vorgehensweise der Bürgerinitiative Höchberg Leiser informiert der 2. Bürgermeister Sven Winzenhörlein über den Ortstermin mit den Vertretern des Landratsamtes und den gestellten Antrag durch einen beauftragten Anwalt.

Der 1. Bürgermeister weist darauf hin, dass sich die E-Ladestation am Gebäude Karl im Gewerbegebiet verzögert.

Weiterhin informiert der 3. Bürgermeister Bernhard Hupp über den LKW-Unfall in der Straße Alter Weinberg. Zum wiederholten Male hat sich hier ein LKW festgefahren und beim Rangieren mehrere Mauern und ein abgestelltes Kfz beschädigt. Die Verwaltung prüft in diesem Zusammenhang das weitere Aufstellen eines Verkehrszeichens direkt an der Einfahrt der Straße Alter Weinberg.

Auf Nachfrage von Marktgemeinderat Walter Feineis zur Ausschreibung nach sozialen und ökologischen Gesichtspunkten erläutert die Verwaltung den aktuellen Sachstand insbesondere die mögliche Einrichtung einer zentralen Vergabestelle am Landratsamt Würzburg.

Auf Nachfrage von Marktgemeinderat Martin Lenzer informiert der 1. Bürgermeister über die stattgefundene Jugendversammlung auf der Fläche am Minigolfplatz. Eine Zusammenfassung soll dem Marktgemeinderat zur Kenntnis gegeben werden. Danach sollte auch ein Treffen mit den Mitgliedern des Marktgemeinderates stattfinden.

Marktgemeinderat Thomas Scheder bittet um Information über die Baustelle des Straßenbauamtes an der Bundesstraße 8/27.

Abschließend bittet die Verwaltung um Rückmeldung aus den Fraktionen zur Satzung „Grünes Höchberg“. Speziell zu den Fördersätzen bittet die Verwaltung um eine Aussage, um eine Behandlung in der nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses sicherzustellen. 

Datenstand vom 12.10.2021 09:16 Uhr